Jonas B. aus Maastricht fragt:
"Ich studiere in Maastricht. Neulich wurde mein Fahrrad geklaut. Ich brauche ein neues, kann dafür aber nicht so viel Geld ausgeben. Es gibt da einen Hinterhofhändler, bei dem man günstig gebrauchte Räder kaufen kann. Es wird aber gemunkelt, dass sie dort auch gestohlene Räder verkaufen."
Stefanie Schardien antwortet:
Gleich vorweg aus der Betroffenenperspektive: Vor Fahrraddieben sollte für meinen Geschmack ein Blitz vom Himmel in den Boden fahren. Ich erinnere mich gut daran, wie schwierig es war, schnell und günstig ein Ersatzrad zu finden. Nun ist der Hofhändler vielleicht ja ein redlicher Mann und leidet unter übler Nachrede. Dann ließe sich über die Rahmennummer eines Fahrrads bei der Polizei rasch herausfinden, ob es als gestohlen gemeldet ist. Auf jeden Fall sollten Sie sich vom Händler einen Kaufvertrag ausstellen lassen: Sollte das Rad doch als gestohlen gemeldet werden, können Sie so nachweisen, dass Sie es – zumindest vermeintlich rechtmäßig – gekauft statt gestohlen haben.
Stefanie Schardien
Aus der Frage höre ich aber heraus: Gäbe es angesichts des eigenen Schadens quasi mildernde Umstände, wenn Sie unwissentlich ein gestohlenes Fahrrad erstünden? Als so eine Art unkonventionelle Entschädigung? Natürlich sollte ein Schaden eigentlich (die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl liegt leider bei unter zehn Prozent) beglichen werden. Allerdings nicht durch weitere Vergehen. Denn hier trifft die sogenannte goldene Regel zu: Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Im Zweifelsfall gibt es ja genug offizielle, zum Beispiel diakonische Second-Hand-Börsen.
Vor 3 Jahren meldete ich mein
Vor 3 Jahren meldete ich mein Fahrrad bei der Polizei als gestohlen. Der Polizist erzählte mir, dass seine Kollegen sich oft ärgern, wenn sie z.B. ein Auto voller guter Fahrräder aufgreifen und sich sicher sind, dass es Diebesgut ist. Und dann müssen sie die Leute weiterfahren lassen, weil kein Einziges dieser Fahrräder als gestohlen gemeldet worden war.
Ich bekam mein Fahrrad (ohne Rahmennummer, weil 23 Jahre alt) nach knapp 3 Wochen von der Polizei wieder.
Juliane Althoff
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