Wenn Kirchenvorstände Land "grüner" verpachten wollen, ist ein erster Schritt schon getan: Es gibt den Willen und vielleicht sogar schon einen Beschluss, etwas zu verändern. Aber spätestens dann ist Fachwissen gefragt. Was ist ökologisch sinnvoll? Welche Regelungen gehören in den Pachtvertrag? Hilfe verspricht "Fairpachten", ein Projekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. "Fairpachten" ist ein "kostenloses Beratungs- und Informationsangebot für alle, die landwirtschaftliche Flächen verpachten und sich mehr Natur wünschen". Kirchengemeinden gehören ausdrücklich zu den Adressaten, weil sie als Verpächter auftreten.
Kirchengemeinden in Deutschland haben als Verpächter unterschiedlich viel Land, je nach Region. Manche haben Hunderte, einige nur wenige Hektar zu vergeben. Ab welcher Fläche macht es Sinn, an ökologische Maßnahmen zu denken?
Karoline Brandt: Das ist immer sinnvoll, auch bei wenig Land. Jeder Beitrag für den Schutz der Artenvielfalt hilft. Vielleicht ist es ja genau die kleine Pachtfläche, die wie ein Puzzleteil zwischen mehreren Biotopen in der Gegend wirken kann. Auch mit einem Hektar kann man einen Beitrag leisten. Wir beraten jeden Verpächter mit jeder Flächengröße - kostenlos.
Karoline Brandt
Manchmal hängen - wie in Berkenthin - Pachtflächen zusammen. Aber es gibt auch Gemeinden, deren Flächen in der Gemarkung verteilt sind, lauter einzelne Felder und Äcker. Ist das ein Hindernis für ökologische Maßnahmen?
Nein. Manchmal ist das sogar ganz gut. Dann schaffen wir an unterschiedlichen Stellen in der Landschaft eine Struktur, die der Natur mittlerweile leider sehr oft fehlt.
Was meinen Sie mit Struktur?
Der Wandel in der Landwirtschaft begünstigt große Schläge, die einzelnen Betriebe werden ja immer größer. In manchen Regionen, besonders in Ostdeutschland, ist das auch historisch so gewachsen. Ein Schlag ist eine Fläche, auf der ein Landwirt eine Kultur anbaut. Bei Maisfeldern etwa werden die Nachteile solch großer Schläge deutlich - auf ihnen ist kaum mehr Platz für andere Pflanzen. Und für Tiere kein Durchdringen. Das ist fast eine tote Fläche. Eine Struktur kann zum Beispiel ein kleines Biotop sein, eine Baum- oder Buschreihe oder ein Blühstreifen. Gerade wenn ein Verpächter Flächen zu vergeben hat, die in der Landschaft verstreut sind, kann man unterschiedliche Strukturen schaffen, um etwas für die Pflanzen- und Artenvielfalt zu tun.
Was sind die Maßnahmen auf Kirchenland, die ökologisch am sinnvollsten sind?
Das ist immer abhängig vom Einzelfall und den örtlichen Begebenheiten. Zum Beispiel: Sind Gewässer in der Nähe? Gibt es schon Hecken? Dann kann es sinnvoll sein, Abstand zu solchen Strukturen zu schaffen, die schon da sind - besonders wenn konventionelle Betriebe auf dem Pachtland mit Pestiziden oder Dünger arbeiten. Dann kann ein Blühstreifen eine wichtige Abstandsfläche sein, die als Puffer vor ausgebrachten Mitteln wirken kann. Bei großen Schlägen würde ich immer sagen, dass es sinnvoll ist, den Schlag zu teilen und eine Struktur einzufügen - etwa einen Blühstreifen. In anderen Fällen kann man vielleicht die Fruchtfolge ändern und abwechslungsreicher gestalten. Wichtig ist auch die Frage danach, ob der Pächter vielleicht schon selbst etwas verändert hat. Das fließt alles in unsere Beratung mit ein. Wir fragen auch immer, was für die Verpächter von Bedeutung ist. Manche wollen etwas für den Vogelschutz tun. Oder für Insekten. Davon hängt ab, was wir empfehlen. Neulich haben wir mit einer Kirchengemeinde gesprochen, die mehr Nahrungsflächen für Störche schaffen wollte, die in der Gegend brüten und ein Markenzeichen für den Ort sind. So etwas unterstützen und berücksichtigen wir.
Klingt so, als ob eine Beratung viel Zeit braucht.
Es ist jedenfalls besser, wenn man Zeit einplant. Vielleicht muss unser Regionalberater vor Ort auch schauen, wie die Wünsche sind und was sich anbietet. Oder vom Pächter kommt die Rückmeldung, dass er die Ideen des Verpächters so nicht umsetzen kann. Dann ist es gut, Zeit zu haben, um nach Alternativen zu suchen.
Eine Idee, die immer wieder auftaucht, wenn es um die Ökologisierung von Kirchenland geht, sind Blühstreifen. Bringen die was?
Ja, aber sie sollten mindestens sechs Meter breit sein. Jeder Meter ist zwar besser als nichts, aber ein echtes Biotop entsteht nur, wenn der Streifen breit genug ist. Nur so entsteht genug Rückzugsraum für die Arten und auch die Abdrift von Pestiziden hat einen geringeren Einfluss. Wichtig ist auch, dass Blühstreifen mehrjährig angelegt sind. Dann wachsen die Wildpflanzen in den Jahren nach der Saat weiter und müssen nicht erst wieder ausgesät werden. Das hat den Vorteil, dass sie schon früh im Jahr wieder blühen - wichtig für Insekten. Einjährige Mischungen blühen oft erst später im Jahr. Außerdem empfehlen wir Saatgut von Pflanzen, die aus der jeweiligen Region stammen und dorthin passen.
Darf man Blühstreifen mähen?
Ein Schnitt pro Jahr ist gut. Das hat zwei ganz unterschiedliche Gründe: Ein Schnitt gibt den kleinen Wildpflanzen die Chance, wieder hochzukommen. Sonst werden sie überwuchert. Der zweite Grund ist wichtig für die Landwirte: Wenn der Pächter nichts macht auf dem Land, kann er für die Fläche auch keine Direktzahlung von der Europäischen Union bekommen. Ein Mal mähen reicht dafür. Wir raten aber, erst ab August zu mähen, wenn die Vögel fertig gebrütet haben. Und nicht den ganzen Blühstreifen auf einmal zu mähen, sondern einen Teil über den Winter stehen zu lassen. Manche Tiere brauchen auch im Winter Schutz. Also: Mähen ja, aber spät und am besten in Teilabschnitten.
Lesen Sie hier, wie die Kirchengemeinde in Berkenthin ihr Land verpachtet hat
Das sind sehr detaillierte Vorgaben. Gehört so eine Information wie eine Mähzeit in die Pachtverträge? Was raten Sie?
Ja, wir empfehlen das. Das schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten, für Verpächter und Pächter. Diese Verbindlichkeit will man ja auch beim Pachtzins. Die Breite von Blühstreifen, Lageskizzen, ein zertifiziertes Saatgut, Mähzeiten - solche Details geben wir den Verpächtern in den Beratungen an die Hand. Und das kann man alles sehr gut in Anlagen für einen Pachtvertrag detailliert beschreiben. Dann wissen alle, woran sie sind, und ersparen sich Enttäuschungen.
Interessierte Kirchengemeinden können sich wenden an
Fairpachten
Tel.: 030-284 984 1844
Fairpachten@NABU.de