"Stimmt das: Wir Evangelischen dürfen abtreiben, Katholiken nicht?" So werde ich manchmal gefragt. Für uns Evangelische ist völlig klar: Menschliches Leben, das mit der Befruchtung beginnt, ist unbedingt zu schützen. Jeder Abbruch einer Schwangerschaft ist Töten werdenden Lebens. Deshalb ist es richtig, dass Abtreibung verboten ist und nur in Ausnahmesituationen straffrei bleibt.

Unser Staat hat eine Grundentscheidung getroffen. Schwangere Frauen, die die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht ziehen, müssen eine Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Wir wissen: Nur wenn bei einer solchen Beratung der vorgeschriebene Schein ausgestellt wird, nur dann werden Frauen kommen, die im Gewis-senskonflikt "abtreiben oder nicht" stehen.

In der Beratung sind Frauen auf ihre Probleme hin ansprechbar. Deshalb arbeiten wir als evangelische Kirche im staatlichen Beratungssystem mit. Wir dürfen dieses System nicht meiden, selbst wenn der Beratungsschein eine straffreie Abtreibung ermöglicht. Wir sind für eine Beratung, die das Vertrauen der Mutter (und nach Möglichkeit auch des Vaters) hat und ihr (und ihm) klar macht, dass sie (möglichst in Übereinstimmung mit ihm) ihre Entscheidung letztlich allein verantworten muss. Die dazu hilft, Leben zu erhalten, und Mut macht, Ja zum Kind zu sagen. Nur gemeinsam mit der schwangeren Frau lässt sich das ungeborene Leben schützen. Wir sind den Frauen und dem Leben, das sie in sich tragen, Beistand und Beratung zum Leben schuldig. Wir dürfen sie nicht allein lassen. Die Nähe zu den Frauen in solch schwierigen Lebenssituationen und die Hilfestellung für sie ist uns wichtiger, als in der Öffentlichkeit "rein" dazustehen.

Alle christlichen Kirchen sind gegen Abtrei-bung. Die ethische Norm Jesu und seiner jüdischen Vorfahren "Du sollst nicht töten!" gilt für uns uneingeschränkt. Wir bringen sie öffentlich und im persönlichen Gespräch zur Geltung. Jeder und jede muss sich aber zugleich überlegen, was Normen in konkreten Situationen bedeuten.

Zu unserem christlichen Auftrag gehört seel-sorgliche Nähe. Jesus blieb bis zu seinem letzten Atemzug als Gesprächspartner und Seelsorger auf der Seite der Menschen, die gegen Normen ihrer Zeit verstoßen hatten. Niemand käme auf die Idee, ihm deswegen mangelndes ethisches Bewusstsein vorzuhalten. Nein ­ weil Jesus das von Gott geschenkte Leben unendlich schätzte, ging er zu Menschen in zwielichtigen Situationen, sprach mit ihnen und beriet sie.

In Zukunft gibt es in unserem Land drei verschiedene Formen christlicher Beratung: die der offiziellen katholischen Kirche (ohne Ausstel-lung eines Beratungsscheines), eine Beratung durch Christinnen, die der katholischen Kirche nahe stehen ("Donum vitae" und "Frauen beraten"), und die der evangelischen Kirchen. Alle wollen menschliches Leben schützen.

Als Lutheraner wissen wir, dass wir von der Botschaft der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade leben. Gerechtfertigt durch Gott gehen wir aufrecht durchs Leben und sind uns zugleich bewusst, dass wir Sünder bleiben. Es ist gut, wenn wir mit anderen Sünderinnen und Sündern im Gespräch bleiben und ihnen Mut machen zum Leben. Auch zum ungeborenen. Johannes Friedrich

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