Foto: Carsten Rehder/picture alliance / spa
In der Verfassung von Schleswig-Holstein führt das Wort „Gott“ zu Missverständnissen
Gabriele MeisterLisa Strieder
06.03.2014

Schleswig-Holstein soll eine neue Verfassung bekommen, möglicherweise mit einem Verweis auf Gott. Gegner dessen (FDP und Piraten) meinen, das sei in einer multi-ethnischen, teils konfessionslosen Gesellschaft nicht mehr angemessen; Befürworter (die CDU) führen Deutschlands christliche Wurzeln und das Grundgesetz an. Dort steht: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk (...) dieses Grundgesetz gegeben.“

Der Hintergrund dieser Formulierung: Deutschland lag in Trümmern, die Gräuel der Nazidiktatur traten zutage, im ­Osten keimte eine neue Ideologie auf. Dem wollten die Grundgesetz-Autoren eine höhere Instanz als Garant für Frieden und Gerechtigkeit entgegensetzen. In der Weimarer Verfassung gab es noch keinen Gottesbezug.

Angesichts von Terrorakten, die im Namen Gottes verübt werden, muss man heute erkennen: Die Formulierung „Verantwortung vor Gott“ ist stark interpretationsbedürftig, möglicherweise wird in ihrem Namen sogar Terror verübt. Deshalb spricht einiges dagegen, sie in die neue schleswig-holsteinische Verfassung aufzunehmen. Obsolet ist der Verweis auf eine höhere Instanz damit nicht: „In der Verantwortung vor den unverletzlichen und unveräußerlichen Rechten des Menschen“ wäre eine Alternative.

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