Soll Prostitution erlaubt sein oder nicht? Bei dieser Frage geht es um das Wohl der betroffenen Frauen, um nichts sonst. Vor 13 Jahren argumentierte die damals rot-grüne Bundesregierung: Wenn Prostitution sittenwidrig ist, könnten Freier Huren um ihren Lohn prellen. Zudem bräuchten Prostituierte, wie alle Angestellten, Sozialversicherungen.
Ihre Absicht war damals, dass Prostituierte selbstbewusster werden. Eingetreten ist das Gegenteil: Flatrate-Bordelle und Preiskampf unter Huren. Seit Prostitution nicht mehr sittenwidrig ist, finden Männer es normal, Sex zu kaufen. Und der Gesetzgeber legitimiert indirekt Zuhälterei, indem er Prostituierte wie
Angestellte behandelt. Fast alle Huren – ob gezwungen oder nicht – ziehen den Kürzeren. Was die Große Koalition plant, ist gut. Eine Erlaubnispflicht für Bordelle erhöht bürokratische Hürden. Ein Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen, die gegen Menschenhändler aussagen, stärkt Belastungszeuginnen. Strafe für Sex mit Zwangsprostituierten soll Freier abschrecken. Aber reicht das?
Schweden und Frankreich zeigen, was den Frauen wirklich hilft. In Schweden ist es seit 15 Jahren den Freiern gegen Geldstrafe verboten, Sex zu kaufen; den Prostituierten helfen die Behörden trotzdem. Warum scheuen deutsche Politiker solch klare Ansagen? Prostitution werde ins kriminelle Milieu gedrängt, heißt es. Doch das ist in Schweden nicht geschehen. Erwachsene Menschen seien frei, auch mit Sex zu handeln, heißt es. Doch von dieser Freiheit profitieren fast nur Freier; selbst die wenigen freiwilligen Prostituierten geraten in ein soziales Abseits, aus dem sie schwer wieder herausfinden. Das schwedische Gesetz mache den Prostituierten das Geschäft kaputt, klagen Freier. Wie scheinheilig!
Alles spricht dafür: Prostitution gehört verboten
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