Foto: Elias Hassos
„Sturmlandschaft“: Darf sie das Bild behalten – obwohl es nicht ihr, sondern dem Bruder vererbt wurde?
23.04.2012

Patrick ist zwanzig, als er anfängt, sich für Malerei zu interessieren. Lange hatte seine Begeisterung für Kunst im Aufhängen von düsteren Metallica-Postern bestanden. Aber auf ­einmal hat es ihm die „Sturmlandschaft“ angetan, die ein bedeutender niederländischer Maler gemalt hat und die schon lange im Familienbesitz ist. Seine Mutter möchte diese neu entflammte Leidenschaft unterstützen – und schenkt ihm das Bild, das einige Zehntausend Euro wert ist. Eine schöne Geldanlage für die Zukunft, findet sie.


--------

###a-1###

--------


In seine Studentenbude will Patrick das Bild nicht mitnehmen. Zu unsicher, findet er. Außerdem würde es vielleicht bei einem der vielen Umzüge Schaden nehmen. Patricks ältere Schwester hat in ihrem Haus reichlich Platz – sie nimmt das Bild für ihn in Verwahrung und hängt es im Wohnzimmer auf. Jahre vergehen, Patrick ist fast durch die ganze Republik gezogen, die Mutter ge­storben. Jetzt möchte er eine Existenz als Softwareentwickler gründen. Geld aus dem Bilderverkauf wäre da recht angenehm.

Beide haben einen Fehler gemacht

Patricks Schwester Sandra ist entsetzt. Längst hängt sie an der „Sturmlandschaft“, hat mit der dementen Mutter stundenlang darunter gesessen. Wie kann Patrick dieses Bild zurückwollen, das doch inzwischen so gut wie ihres ist? Schließlich hat Sandra die Mutter zu Hause aufgenommen und sie bis zu deren Tod wirklich liebevoll gepflegt. Patrick bewundert und liebt seine Schwes­ter. Er ist ihr dankbar für alles, was sie für die Mutter getan hat. Trotzdem, das Bild gehört ihm. Das weiß sie. Und er braucht das Geld wirklich dringend.

Patrick und Sandra haben, rückblickend, einen Fehler gemacht. Gut wäre es gewesen, in den Jahren immer mal wieder über das Bild zu reden – darüber, wie dankbar Patrick ist, dass Sandra dem Gemälde eine Heimat gibt. Und Sandra, die so eine Art Gewohnheitsrecht für sich in Anspruch nimmt, hätte ihrem Bruder vermitteln können, wie viel ihr die „Sturmlandschaft“ bedeutet. Welche Gefühle sie mit dem Bild verbindet, das die gemeinsame Zeit mit ihrer Mutter symbolisiert wie wenig anderes. Aber diese Chance, miteinander zu sprechen, haben die beiden vertan.

Damit die Gefühle wieder ins Lot kommen

Was auf keinen Fall geht: Sandra behält das Gemälde, um sich selbst dafür zu entschädigen, dass sie die Mutter gepflegt hat. Es kann sein, dass die ältere Schwester ein starkes Ungleichgewicht zwischen ihrer Fürsorge und dem Verhalten des Bruders em­pfindet. Wenn unter Geschwistern einer meint, benachteiligt zu sein, braucht es unter Umständen viel Zeit für Gespräche, damit die Gefühle wieder ins Lot kommen.

Denn dann geht es womöglich gar nicht um das Bild, jedenfalls  für Sandra nicht. Es geht darum, dass ihr Bruder noch einmal würdigt, was sie für die Mutter getan hat. Vielleicht ist die Anerkennung dafür in all den Jahren zu kurz gekommen. Wenn Sandra das Bild aber wirklich so liebt, sollte sie ihrem Bruder einen Tausch vorschlagen: etwas aus ihrem Anteil am Erbe gegen das niederländische Kunstwerk, einen Gegenstand, den Patrick auch verkaufen kann. Oder sie macht ihm ein anderes Angebot: Geld gegen Bild – vielleicht in Raten.

„Gutes zu tun und mit andern zu teilen vergesst nicht; denn solche Opfer gefallen Gott“, heißt es im Neuen Testament (He­bräer 13,16). Sollte das Bild tatsächlich das einzige Erbstück der Mutter sein und die ältere Schwester nichts zum Hergeben haben, könnte dieser Vers für Patrick eine Anregung sein. Eine Anregung, das eigene Unternehmen nicht auf Ungerechtigkeit zu gründen. Sondern zu teilen.

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.
Permalink

Liebes Team vom chrismon,
auch ich habe so etwas erlebt. Ich habe einen Bruder, der nun nach dem Tod unserer Eltern nicht mehr mit mir redet. Unser Verhältnis war zwar nie innig, aber normal distanziert. Unsere Eltern haben uns ein Haus vererbt. Mein Bruder wohnte nach seiner Scheidung wieder bei unseren Eltern mit Kost und Logis frei. Und das ungefähr 10 Jahre lang. Nach dem Tod unserer Mutter 2010 bot ich ihm an, das er das Haus gern weiter bewohnen könnte. Allerdings sollte er mir eine Möglichkeit eröffnen, mich auszuzahlen. Ein halbes Jahr schwieg er. Dann fragte ich nach; Er konnte mir keine Möglichkeit anbieten. Dann wurde er "bockig" und warf mir vor, dass ich ihn aus dem Haus werfen würde. Ich habe einen eigenen Hausstand, lebe auch allein. Meine Bruder meinte wohl, ich sei so reich, dass ich ihn einfach kostenlos mein Erbteil überlasse. Nun ist das Haus verkauft, mein Bruder bewohnt im gleichen kleinen Dorf eine Wohnung. Kürzlich war ich auf dem Friedhof und traf eine gemeinsame Bekannte. Diese warf mir vor, meinen Bruder schlecht behandelt zu haben. Es machte mich traurig zu hören,was mein Bruder über mich erzählt. Ich denke oft darüber nach, ob mich das Ganze zu einem schlechten Menschen macht. Mit freundlichen Grüßen Sabine Falke

Permalink

Eine schöne Geldanlage, "einige zehntausend Euro", welch eine gerechte Mutter ! Was kann man daraus lernen? Trau nie dem Andern, nicht einmal der eigen Mutter. Das ist das traurigste, aber das wahrhaftigstere Motto, will sagen, nur Du selbst bist für Dein Leben verantwortlich. Wäre ich die Schwester dieses Bruders, so würfe ich dieses Bild schon längst hinaus, und sorgte dafür, dass die Pflege der Mutter darin einginge . Ungerechtigkeit einer Mutter ist mit Lieblosigkeit gleichzusetzen, was bin ich denn einer solchen Mutter schuldig ??? Oder dem Rat einer solch falschen Kirche???

Permalink

Werte Menschen von chrismon, Eltern entscheiden hin und wieder aus einer egozentrischen Sicht ohne die Langzeitwirkungen der Entscheidung vorher auszuloten.
Mein Beispiel: Unser Elternhaus wurde in den 80er Jahren einem Bruder aus 5 Geschwistern geschenkt mit der Auflage, einen begonnenen Umbau zu vollenden. Mir ist dieser Umstand erst bei der Beerdigung unseres Vaters (2005) bekannt geworden.
Und nun?
Mein Anwalt riet mir, den Schenkungsvertrag anzugreifen, mit der Argumentation der Nichtigkeit der Schenkung wegen Nichtbeteiligung der weiteren Erben. Ich wollte das nicht und habe versucht mit der Mutter zu sprechen, wurde aber mehrfach zornig von ihr abgewiesen. Ich habe es dann ruhen lassen bis zu Mutters Tod und schlußendlich das Erbe ausgeschlagen, wozu mich mehr das mangelnde Vertrauen bei der damaligen Entscheidung in den 80ern und die Ablehnung der Gesprächsversuche durch Mutter und nicht der Wertübergang an den Bruder motiviert haben.
NB: Die Sprachlosigkeit zwischen Mutter und mir begann schon in den 80ern und ich kann heute nur vermuten, warum es so war. Meine Emotionen zu den Eltern waren in den 30 Jahren dann Zug um Zug auf Null ausgetrocknet.
Bei einem Kontaktaufnahmeversuch vor paar Wochen mit dem beerbten Bruder war sein wichtigstes Thema die Kosten für Mutters Pflegeheimaufenthalt und Beerdigung, die nach Ansicht des Sozialamts aus dem Wohnrecht, das Mutter in seinem geerbten Haus lebenslang hatte, zu bestreiten war.
So ist es unseren Eltern versehentlich, aus egoistischer Sicht, gelungen zwischen ihre Kinder ein wenig langsam wirkendes Gift zu streuen, das wir vermutlich nie beseitigen werden können.
Leider sind inzwischen zwei Geschwister und ich sehr krank geworden (nicht durch die Hausgeschichte) und wir haben nicht mehr soviel Zeit zur Giftbeseitigung. Schade.
Gruß
Peter