Die Gießener Ärztin Kristina Hänel (Archivbild)
epd-bild / Salome Rössler
Eine Unterlassungsklage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust.de" wird erst im August verhandelt.
15.04.2020

Eine Unterlassungsklage der Gießener Ärztin Kristina Hänel wird am Landgericht Hamburg erst im August verhandelt. Ihre Anwälte hätten die Klage gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust.de" im Juli 2019 eingereicht, teilte Hänel am Mittwoch mit. Dieser habe in den vergangenen Jahren Hunderte Strafanzeigen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gegen Ärzte gestellt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informierten.

Sie selbst sei bisher vier Mal vom Betreiber der Seite angezeigt worden, erklärte Hänel. Dieser stelle sie "und andere Ärztinnen und Ärzte auf eine Stufe mit den Verbrechern des Nationalsozialismus, die in den Konzentrationslagern Menschen unter schrecklichsten Bedingungen gequält und getötet haben". Mit seinen Holocaustvergleichen diffamiere er nicht nur Ärzte, sondern auch Frauen, die ungewollt schwanger seien.

Termin wegen Corona-Pandemie ausgesetzt

Das Landgericht Hamburg habe den für 17. April angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und wolle im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden, erklärte Hänel. Der Betreiber der Internetseite habe dem Verfahren nicht zugestimmt, so dass ein Termin vor Ort stattfinden müsse. Das werde am 21. August sein.

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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