Berlin (epd). Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wird am 16. April über eine Unterlassungsklage des ZDF-Entertainers Jan Böhmermann gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt. Bei dem Termin gehe es um Merkels Äußerungen zu dem umstrittenen "Schmähgedicht" Böhmermanns auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan, bestätigte das Gericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet.
Merkel hatte Böhmermanns Satire-Gedicht aus einer "Neo Magazin Royale"-Sendung vom 31. März 2016 als "bewusst verletzend" bezeichnet. Das Gericht soll nun entscheiden, ob Merkel ihre Einschätzung zurücknehmen muss. Die Verhandlung soll um 10 Uhr beginnen.
Laut "Tagesspiegel" warf Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz Merkel im Herbst 2017 in einem Schreiben an das Kanzleramt vor, sie habe mit ihrer Kritik an dem Auftritt eine "juristische Bewertung des Werkes" vorgenommen, "die einer Vorverurteilung gleichkommt". Dieses Verhalten sei rechtswidrig gewesen, da die Kanzlerin für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und damals bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingeleitet gewesen sei.
Heftige Reaktionen
Zudem hatte Merkel nach einer Auskunftsklage des "Tagesspiegels" gegen das Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg, AZ: 6 S 9.17) mitgeteilt, sich zuvor allein bei "Bild.de" über das sogenannte Schmähgedicht informiert zu haben. Dort war damals jedoch nur ein zusammengeschnittener und stark gekürzter Ausschnitt des Gedichts zu lesen.
Sollte die Unterlassungsklage abgewiesen werden, wolle Böhmermann hilfsweise feststellen lassen, dass Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei, schrieb der "Tagesspiegel". Böhmermanns Erdogan-Gedicht hatte im Frühjahr 2016 sowohl in der Türkei wie auch in Deutschland heftige Reaktionen ausgelöst.
Paragraf zur Majestätsbeleidigung
Der türkische Staatspräsident hatte gegen Böhmermann Strafanzeige erstattet und sich dabei auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs zur "Beleidigung von Organen und Vertreter ausländischer Staaten" berufen. Im Zuge der Affäre wurde der Paragraf zur Majestätsbeleidigung aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen, die Ermittlungen gegen Böhmermann wurden eingestellt.
Auch zivilrechtlich streiten Böhmermann und Erdogan über das "Schmähgedicht". Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschied im Mai 2018, dass das Werk in weiten Teilen verboten bleibt. Die Berufung Böhmermanns gegen das vorinstanzliche Urteil des Hamburger Landgerichts war damit ebenso erfolglos wie der Antrag Erdogans, das Gedicht vollständig verbieten zu lassen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung ließ das Hamburger Oberlandesgericht nicht zu. Deshalb reichten Böhmermann und sein Anwalt im Januar eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.