Der Rechtsstreit um eine Nachvergütung für den Chefkameramann des Kinofilms "Das Boot" wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Der SWR habe gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart fristgerecht Revision beim BGH eingelegt, sagte Unternehmenssprecher Wolfgang Utz dem epd.
31.10.2018

Das OLG hatte Chefkameramann Jost Vacano (84) im September 315.000 Euro plus Umsatzsteuer als "angemessene Beteiligung" für die Ausstrahlung des Films in öffentlich-rechtlichen Sendern zugesprochen. Auch bei künftigen Ausstrahlungen des Kassenschlagers aus den 80ern müsse der Kameramann beteiligt werden.

Vacano klagte in dem Rechtsstreit gegen acht verschiedene Rundfunkanstalten der ARD, die den für mehrere Oscars nominierten Film zwischen 2002 und 2016 mehr als 40 Mal ausgestrahlt hatten. Das Landgericht hatte in erster Instanz 2017 dem Kameramann 77.000 Euro zugesprochen. Während Vacano dieser Betrag zu niedrig erschien, wollten die Rundfunkanstalten überhaupt keine Nachvergütung bezahlen.

Das OLG Stuttgart erinnerte in seinem Urteil an den seit 2002 geltenden Fairnessparagrafen im Urheberrecht, der eine Vergütung für die Einräumung des Nutzungsrechts vorsieht (AZ: 4 U 2/18). In einer Vereinbarung Vacanos mit der Filmproduktionsfirma Bavaria war eine Beteiligung für den Kameramann festgelegt worden. Der Chefkameramann hatte für "Das Boot" 204.000 D-Mark, also umgerechnet rund 104.000 Euro, für seine Arbeit erhalten.

Eine der erfolgreichsten Produktionen der deutschen Filmgeschichte

Bei der Höhe der Nachvergütungssumme für Vacano orientierte sich das Stuttgarter Gericht an den tariflichen Wiederholungsvergütungssätzen der drei größten ARD-Anstalten. Das Oberlandesgericht München hatte Vacano bereits im Dezember 588.000 Euro zugesprochen, die ihm die Produktionsfirma Bavaria Film, die Videoverwertungsgesellschaft Euro-Video sowie der WDR samt Zinsen zahlen mussten. Im Stuttgarter Verfahren ging es um die acht übrigen ARD-Anstalten.

Der Fall beschäftigt schon seit vielen Jahren Gerichte. 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits entschieden, dass Beteiligte an Film- oder Fernsehproduktionen von Produktionsfirmen oder Rundfunkgesellschaften angemessen an nachträglichen Erlösen beteiligt werden müssen. In dem Grundsatzurteil entschied der BGH zudem, dass jeder einzelne Miturheber - meist sind dies Kameramann, Regisseur und Cutter - einen Auskunftsanspruch über die erhaltenen Erträge haben. In dem Verfahren ging es um Vacanos Klage gegen die Bavaria Film, Euro-Video und den WDR.

"Das Boot" erschien 1981 und wurde eine der erfolgreichsten Produktionen der deutschen Filmgeschichte. Mitgespielt haben darin unter anderen Jürgen Prochnow, Herbert Grönemeyer, Uwe Ochsenknecht und Sky du Mont.

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