Mainz (epd). Das Mainzer Verwaltungsgericht verurteilte die Kommune am Mittwoch dazu, ihren Luftreinhalteplan bis April entsprechend umzuschreiben und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt (AZ: 3 K 988/16.MZ). Wenn es der Stadt mit anderen Maßnahmen nicht gelinge, bis Mitte 2019 die EU-weiten Stickoxid-Grenzwerte zu erfüllen, müsse ein Fahrverbot zum 1. September wirksam werden. Das bislang in Mainz beschlossene Vorgehen sei "nicht geeignet, schnellstmöglich eine signifikante Reduktion" der Abgaswerte zu erreichen.
Luft in Mainz wird wieder sauber
Vertreter der Stadt hatten bereits in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass die Grenzwerte in Mainz frühestens Ende 2019 eingehalten werden könnten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte ihre Klage damit begründet, dass die bereits seit 2010 europaweit geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2018 in Mainz überschritten worden seien. 2017 war an einer Messstelle im Stadtzentrum im Jahresmittel der zulässige Stickstoffdioxid-Wert in der Luft von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter deutlich überschritten worden. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, begrüßte die Gerichtsentscheidung: "Wir sind sehr zufrieden und glauben, dass die Luft in Mainz jetzt sehr schnell wieder sauber wird."
Die Städte Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Aachen wurden auf ähnliche Klagen der Deutschen Umwelthilfe wie in Mainz bereits gerichtlich zur Einführung von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplänen verpflichtet.