Hannover (epd). Der Reformationstag am 31. Oktober soll nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung von diesem Jahr an neuer gesetzlicher Feiertag in dem Bundesland werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Hamburg und Schleswig-Holstein haben den Reformationstag ab 2018 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Auch in Bremen gibt es eine entsprechende parlamentarische Vorentscheidung. Die Bremer Bürgerschaft will mit einem Beschluss abwarten, wie Niedersachsen entscheidet.
Keine "Insellösung" im Norden
Die niedersächsische Landesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr den Reformationstag als zusätzlichen Feiertag vorgeschlagen, nach öffentlichen Diskussionen aber zunächst eine Verbandsanhörung beschlossen. Da dabei kein einheitlicher Wille für oder gegen den Reformationstag oder für einen anderen Tag zu erkennen gewesen sei, halte die Landesregierung an ihrem ursprünglichen Vorschlag fest, sagte ein Sprecher.
Sie habe sich von der protestantischen Prägung Norddeutschlands leiten lassen, hieß es. Außerdem spiele die Entscheidung der anderen norddeutschen Länder eine Rolle, um eine "Insellösung" zu vermeiden.
Am 31. Oktober erinnern Protestanten in aller Welt an den Beginn der Reformation. 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen gegen die Missstände in der Kirche seiner Zeit veröffentlicht. Weil sich die mittelalterliche Papstkirche einer Reform verweigerte, kam es zu der von Luther zunächst nicht beabsichtigten Bildung der evangelischen Kirche. Der Reformationstag ist in den östlichen Bundesländern (in Thüringen nur in überwiegend evangelischen Gebieten), bislang aber nicht in Berlin und im alten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag. 2017, zum 500. Jahrestag der Thesenveröffentlichung, war der 31. Oktober einmalig bundesweit arbeitsfrei.