Pflegekraft eines ambulanten Dienstes.
epd-bild/Werner Krueper
Die Pflegekommission hat sich geeinigt: Der Mindestlohn in der Pflege soll im nächsten Jahr auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro pro Stunde im Osten steigen.
25.04.2017

Wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, hat sich die Expertenrunde einstimmig auf diesen Beschluss verständigt. Bis 2020 soll die Lohnuntergrenze dann weiter in zwei Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten angehoben werden. Die Regelung betrifft den Angaben zufolge rund 900.000 Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen.

Mindestlohn gilt seit 2010

Der Mindestlohn für die Branche wurde 2010 eingeführt. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, der Mindestlohn sei ein Beitrag dazu, die Qualität in diesem Berufsfeld zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen für die Einrichtungen zu schaffen. Ihr Ministerium will nach eigener Erklärung auf Grundlage der Kommissionsempfehlung den neuen Mindestlohn nun per Verordnung erlassen.

Der Kommission gehören Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind paritätisch in dem Gremium vertreten. In Bereichen, in denen der Pflege-Mindestlohn nicht gilt, muss der allgemeine Mindestlohn gezahlt werden. Dies ist beispielsweise in Privathaushalten der Fall.