Ein Beitrag zum Religionsfrieden?
Das neue Kopftuchurteil kneift vor den alten Streitfragen
Portrait Eduard KoppLena Uphoff
13.03.2015

chrismon Redakteur Eduard Kopp

Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts, veröffentlicht am 13. März 2015, bringt Bewegung in die Grundsatzfrage, ob man Schulangestellten das Tragen eines Kopftuches verbieten darf. Was auf den ersten Blick wie ein bahnbrechendes Urteil zugunsten der Religionsfreiheit erscheint - und so auch vorschnell von etlichen Seiten kommentiert wurde -  bringt eigentlich nur eine geringe Verschiebung in den Grundsätzen und in der Praxis. Die Kernfragen - die nach den pädagogischen und sozialen Wirkungen - sind kein bisschen gelöst.

Die Richter erklärten ein grundsätzliches Verbot der Kopftücher im Unterricht, wie es in acht Ländergesetzen festgelegt ist, als verfassungswidrig. Stattdessen müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die muslimischen Lehrerinnen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität und den Schulfrieden stören oder gefährden. Gut an diesem Beschluss ist die darin enthaltene Aufforderung zur Gelassenheit: Schaut erst einmal genau hin, wie sich die Lehrerinnen tatsächlich verhalten. Prüft den Einzelfall. Schlecht an diesem Beschluss ist: Jetzt muss eine solche Prüfung tatsächlich auch stattfinden. Und das könnte im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Schüler, Eltern, Lehrer, Schulleiter nun Buch führen über das Verhalten der Lehrerin. Der Zugewinn an Freiheit hat möglicherweise einen hohen Preis.   

Eine fragwürdige Prämisse

Das neue Kopftuchurteil beruht auf einer unhinterfragten, fragwürdigen Prämisse: Der Koran schreibe das Kopftuchtragen vor. So pauschal hat es die (deutsche) Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB), die vom Religionsministerium in Ankara finanziell und personell abhängig ist, dem Gericht mitgeteilt: Es gebe ein klares religiöses Gebot „definitiver Qualität“ für alle Frauen, ein Kopftuch zu tragen (zitiert in Ziffer 74 des Gerichtsbeschlusses). Da wundert es einen nicht, dass muslimische Schülerinnnen, die kein Kopftuch tragen, von ihren Mitschülerinnen als ungläubig kritisiert werden. Diese Kritik trifft, wie Beispiele aus Frankfurt am Main zeigen, nicht zuletzt die alevitischen Muslime, die keine Kopftuchpflicht kennen und genau dies auch dem Verfassungsgericht mitgeteilt haben (Ziffer 68).
 
Richtig ist: Allenfalls ein Teil der muslimischen Welt kennt ein Kopftuchgebot. Doch diese Haltung übernehmen eins zu eins die Richter als Grundlage ihres Beschlusses. Ob das Kopftuch religiös vorgeschrieben ist, darf das Bundesverfassungsgericht tatsächlich nicht entscheiden. Denn was Inhalt ihrer Religion ist, das können nur die Religionsgemeinschaften selbst festlegen. Es wäre unerträglich, wenn Richter den Religionsgemeinschaften erklären würden, was zu glauben ist. Aber dadurch, dass sie das strittige Kopftuchgebot in ihr Urteil einbauen, übernehmen sie es zugleich auch wieder.
 

Als Theologe und Journalist darf man durchaus zugespitzter formulieren als ein Verfassungsrichter. Und deshalb muss ich sagen: Wenn die Klägerinnen, eine Lehrerin und eine Sozialarbeiterin einer Schule, behaupten, dass sich die Kopftuchpflicht aus dem Koran herleitet, dann sind bereits große Zweifel an ihrer theologischen Bildung angebracht - vor allem an ihrer Bereitschaft, historisch-kritisch zu arbeiten, das heißt Textquellen auch kritisch zu interpretieren. Sie stellen damit die wissenschaftliche und methodische Basis, auf der unsere europäische Bildung und ihre eigene Lehrerausbildung ruhen, grundsätzlich in Frage. Die Richter machen es sich erstaunlich einfach, wenn sie von einem "imperativen religiösen Bedeckungsgebot" sprechen. Die Kläger hätten "substantiiert" dargelegt, dass es hier um eine Frage der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes gehe. Wenn die Richter das nun übernehmen, urteilen sie eben doch in religiöse Fragen hinein. Wie anders wollten sie sonst festlegen, was eine "substantielle Begründung" ist?

Auch Bilder erzeugen eine Wirkung

Juristisch mag nach dem Richterspruch nun einiges geklärt sein, pädagogisch, politisch und religiös aber nicht. Verhoben haben sich die Richter vor allem in diesem Punkt: Sie argumentieren, das Kopftuch der Lehrerin sei als solches keine Einflussnahme auf die Schüler/innen, diese käme erst, wenn sie verbal für ihre Position oder ihren Glauben werben. Wie naiv ist denn das? Ist Kommunikation nicht mehr als Worte? Schon einmal davon gehört, dass auch Bilder eine Wirkung erzeugen - zum Teil eine stärkere als Worte? Dass Schülerinnen Lehrerinnen imitieren? Dass muslimische Eltern ihre kleine Tochter, die noch nicht geschlechtsreif sind, mit Kopftuch in die fünfte Klasse einer Schule schicken, weil sie es von der Lehrerin vorgemacht bekommen? Wer fragt denn nach der Religionsfreiheit dieser jungen Schülerinnen? Und warum sitzen in Mittelstufenklassen Schülerinnen, die ihren Lehrerinnen erklären, sie wollten eigentlich kein Kopftuch tragen, würden aber von ihren Familien dazu aufgefordert? 

Im Norden von Frankfurt am Main kam eine Mittelstufenschülerin, die von ihrer Familie zum Kopftuchtragen gezwungen wurde, erst nach einem Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus wieder zu sich - und danach ohne Kopftuch zurück in die Schule. Ein Einzelfall, sicherlich, der aber zeigt, dass eine elegante richterliche Formulierung nicht das Ende eines Streites bedeutet, sondern eine neue Debattenrunde eröffnet. Der Gerichtsbeschluss wirkt wie eine Einladung an fundamentalistische Eltern, die mühevolle Auseinandersetzung mit den Zumutungen der modernen Demokratie zu beenden. Nebenbei gefragt: Wenn, was die Verfassungsrichter behaupten, die Kleidung im Beruf keine Rolle spielt, warum treten sie selbst dann in roten Roben auf statt im Straßenanzug und im grauen Kostüm? Wohl deshalb, weil sie so eine Wirkung erzeugen wollen, die über das gesprochene Wort hinausgeht.

Interessant ist das Minderheitenvotum zweier Karlsruher Verfassungsrichter (Ziffer 11): Die Betroffenheit, die Wirkung auf Eltern und Schüler seien in dem Gerichtsbeschluss „nicht realitätsgerecht“ bewertet. Es gebe nämlich ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis der Schüler von den Lehrern und Pädagogen. Schüler seien den religiösen Bekundungen in der Schule weitaus stärker ausgesetzt als gegenüber solchen im gesellschaftlichen Alltag. Das sind Bemerkungen, die man im Hauptduktus des Beschlusses schmerzhaft vermisst.

Ein Argument überführten die Richter allerdings als Scheinargument: den Hinweis auf katholische Nonnen in staatlichen Schulen Nordrhein-Westfalens. Die gibt es, wie im Beschluss zu lesen ist, an staatlichen Schulen überhaupt nicht (mit einer Ausnahme, einem sehr speziellen Sonderfall einer Lehrerin an einer Blindenschule). Nonnen mögen an Schulen in kirchlicher Trägerschaft beschäftigt sein, aber um diese ging es in dem Urteil überhaupt nicht.

Frei von pädagogischer Sachkenntnis

Würden die muslimischen Verbände mit ihrer unverhohlenen Rivalität, ihrem gegenseitigen Misstrauen und ihren fehlenden Absprachen nicht ein so desaströses Bild abgeben, sie hätten schon längst im Kopftuchstreit ein klärendes, beruhigendes Wort sprechen können. Etwa: Es ist auch in unserem Interesse und wir werden darauf achten, dass die muslimischen Lehrerinnen einen guten, liberalen, sachlich und pädagogisch modernen Unterricht erteilen - lasst euch nicht irritieren. Aber so lange muslimische Verbände wissenschaftlich qualifizierten Professoren wie Mouhanad Khorchide in Münster in den Rücken fallen, fällt es schwer zu glauben, dass dieselben Verbände konsequent an einem modernen Unterricht von aufgeklärten Lehrerinnen und Lehrern interessiert sind.

Man kann den Karlsruher Verfassungsrichtern keinen Vorwurf daraus machen, dass sie sich in den engen Bahnen der juristischen Würdigung bewegt haben, dabei die sozialen und pädagogischen Folgen ihrer Entscheidung aber grandios übersehen. Es ist ein formal sauberer, rein legalistischer Beschluss - weitgehend frei von pädagogischer, sozialer und theologischer Sachkenntnis. Aber ist es die Stärke dieses Rechtssystems, dass es die Ebenen nicht vermischt. Ob dieser Gerichtsbeschluss zum Schulfrieden beiträgt, das steht in den Sternen.

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Danke für den hervorragenden Kommentar. Das Gericht hat vom muslimischen Glauben keinerlei Ahnung! Die Bedeckungspflicht, die in unterschiedlichen Versionen an verschiedenen Stellen des Korans steht, ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weil Mohammed wusste, dass die Männer in seinem Land sexuell übererregbar waren, wollte er Übergriffe verhindern. Die Verantwortung für die hormonellen Probleme der Männer hat er aber auf die geringer wertigen Frauen abgewälzt - statt den Machos zu verbieten, Frauen anzustarren! Durch "Gruppenzwang" bzw. ständige Beeinflussung glauben manche junge Frauen irgendwann wirklich daran, dies freiwillig zu tun.

Also nicht zu verhindern? Alle mir bekannten Welt-Religionen (Ausnahme das Judentum) haben für Verbreitung und Macht die Aufgabe, die Welt zu bekehren. Bis vor einiger Zeit konnte dieses Ziel nur mit Krieg, Geld und sonstigen Abhängigkeiten (angedichtete Erbsünde) erreicht werden. Selbst die klassische Mission in Afrika kam anfänglich nur mit Glasperlen und materiellen Vorteilen zum Ziel. Was Teile des Islam (weil noch emotionell im Mittelalter) jetzt noch machen, hat bis vor 150 Jahren die ganze christliche Welt als normal angesehen. Weil das unter den Augen der Öffentlichkeit nicht mehr geht, ist in der Verbreitung des normalen Glaubens weitgehend Stagnation eingetreten. Deshalb versuchen jetzt christliche Sekten und sonstige Glaubensexzesse (die Klerikalen/USA, Erneuerungsgruppen/Südamerika/Afrika), die alte Überzeugungskraft mit dubiosen Methoden zu erneuern. Insofern ist Gewalt und Verführung für alle Weltreligionen systemimmanent. Ohne diese Mittel würde sie es nicht geben. Nur der jüdische Glaube kennt nicht das Gebot der Mission. Der jüdische Glaube hat m. W. keine Kriege geführt. Was der jüdische Staat seit nahezu 100 Jahren macht, hat mit der Orthodoxie des Glaubens nichts zu tun. Dieser hat andere Wege zur Verbreitung und zur Macht gefunden. Deshalb: Mea culpa.

Ockenga schrieb am 11. April 2015 um 12:49: "..ist in der Verbreitung des normalen Glaubens weitgehend Stagnation eingetreten..". Das wäre eine frohe Botschaft, wenn sie denn zutreffen würde. Der heidnische Osten Deutschlands hat nicht nur vor rund einem Vierteljahrhundert heim ins wahre Vaterland gefunden, sondern sich auch als erfolgreiches Missionsgebiet erwiesen, nicht nur für Pfingstgeistbeseelte. Ganz ohne Kopftuch und oft auch ohne umgehängtes Schmuckkreuz, ohne verschenkte Glasperlen und den Eingeborenen zugeworfene Bananen hat "die alte Überzeugungskraft" ihre Wirksamkeit erwiesen. Fragt sich nur, für oder gegen wen oder was das nun spricht.

Antwort auf von Iwan der Schre… (nicht registriert)

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Christlich ein Ersatz für die Jugendweihe? Auch der Erfolg und das Überleben der Jugendweihe hat nur den Beweis erbracht, dass es in jeder Gesellschaft einen Bedarf an irgendeinen Glauben und das Eingeständnis der eigenen Unvollkommenheit gibt. Insofern hatten die neuen Bundesländer auch einen christlichen Nachholbedarf für den verfemten Glauben an das alte System. Außerdem gibt es ja auch noch Großeltern und andere Gewohnheiten, die zur alten Tradition führen.

Aber diese partielle Entwicklung ist nur kurzfristig und kann nicht den Blick dafür trüben, dass der (alte) konservative katholische und (beliebige) evangelische Glaube nicht nur in der westlichen Hemisphäre an Bedeutung verliert. In die Lücke stoßen die Fundamentalisten aus den USA, die neuen Skuril-Kirchen in Afrika und Südamerika und die vielen Ersatzanschauungen. Würde der Papst aufgefordert, die diese abweichenden Entwicklungen in seinen weltweiten Gliedkirchen (bis hin zu den Mischformen von katholisch und Voodoo) anzuerkennen, wäre es endgültig vorbei mit dem traditionellen Glauben westeuropäischer Prägung. Der monolithische christliche Glaube, wenn es ihn denn je gab, der hat keine alternativlose Bedeutung mehr. Durch die unselige, bis zur Unkenntlichkeit mutierte Zersplitterung hat diese Entwicklung die evangelische Ausprägung der christlichen Religion schon vor Jahrhunderten vorweg genommen.

Ockenga schrieb am 13. April 2015 um 17:44: "Auch der Erfolg und das Überleben der Jugendweihe hat nur den Beweis erbracht, dass es in jeder Gesellschaft einen Bedarf an irgendeinen Glauben und das Eingeständnis der eigenen Unvollkommenheit gibt." Weil also schon immer heftig geglaubt wurde und wird, ist der Bedarf an Glauben erwiesen. Weil es spätestens seit der Sesshaftwerdung der ungefiederten Zweibeiner Kriege gegeben hat und gibt, ist der Bedarf an Krieg erwiesen. Weil es schon immer folgenreiche Irrtümer gegeben hat, ist der Bedarf an Irrtum erwiesen.
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Erst klauen in den antiken Hochkulturen interessierte Kreise Initiationsriten voriger Kulturstufen. Dann wollen die Christen per Taufe und ähnlichem Zauber geistige Neugeburt feiern. Wer dann schon als Säugling die Kurve zum ewigen Leben genommen hat, muss bei der Frau- und Mannbarkeitswerdung nochmal ran. Was so schön mit der Konfirmation - in manchen Kreisen unter dem Begriff Aussegnung gehandelt - läuft, klauen die Zonenkommunisten und nennen es Jugendweihe. Das wurde jetzt wieder zurückgeklaut.
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Wäre es nicht mal Zeit, sich zu fragen, welches Interesse bei diesem Schabernack jeweils zum Zuge kommt? Wieso soll übrigens ein Eingeständnis der eigenen Unvollkommenheit vorliegen bei diesen Bräuchen? Aber da die Kopfbekleidung der Lehrerinnen höchstrichterlich geklärt ist, werden diese Fragen von den korrekt bekleideten Lehrkräften sicher der Jugend in demokratisch sauberer und glaubensförderlicher Weise verklickert werden.

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Nun wird es immer deutlicher: Tatsächlich schafft sich Deutschland, beziehungsweise das westliche Abendland selber ab. Die Verfassungsrichter hätten als erste daran denken müssen, dass das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole verboten ist. Das Kopftuch sollte im abendländischen, d. h. klassisch-heidnisch-christlich-säkular geprägten Westen aus Selbstschutz als das eingeordnet werden, was es in vielen Fällen ist: Zeichen des politischen Islams, der sich gegen die Welt der kafir (Nichtmoslems), ihre Rechtsordnungen, Staaten, Kulturen und Werte richtet. Der Islam befiehlt die stufenweise Unterwanderung und Unterwerfung in den Ländern, in denen aufgrund einer Minderheitensituation nicht einfach kurzer Prozess mit der autochthonen Bevölkerung gemacht werden kann. Vandalismus in Kirchen, Versuche der Halal-Industrie, bestimmte Wirtschaftszweige zu übernehmen, und Hineinregieren fremder Staaten über Islamverbände und Moscheevereine haben wir schon. Jeden Tag werden auf der Welt Frauen misshandelt, vergewaltigt und sogar getötet, weil sie sich weigern, ein Zeichen der "Unterwerfung" unter den Frauenentrechter Mohammed und seinen Allah zu tragen. Warum will das deutsche Verfassungsgericht das jetzt auch noch gesetzlich in der Bundesrepublik befördern? Ein einziger Wahnsinn! Leider muss man befürchten, dass die beiden großen Kirchen dies in ihrer grenzenlosen und selbstmörderischen Islamfehlinterpretation auch noch begrüßen und beklatschen.

Kulturbereicherung à la Verfassungsgericht:
https://www.youtube.com/watch?v=xuTbMIOv-jQ#t=24
https://www.youtube.com/watch?v=EVOSHnksqAQ

Antwort auf von Bonosus (nicht registriert)

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Es macht schon betroffen, wenn man miterleben muss, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das abendländische Christentum nicht länger als Leitkultur in der Bundesrepublik privilegiert werden solle. Das Gericht sieht es offensichtlich als seine Aufgabe an, die Wurzeln und Fundamente unserer Gesellschaft anzugreifen und zu unterhöhlen.
Das Verfassungsgericht hätte mit seinem Urteil den bisherigen Schutz der abendländischen Prägung der Bundesrepublik Deutschland auch stärken und aufwerten können. Wie wäre es mit einem Abschnitt der Präambel des GG, in der zu lesen ist, die Würde des Menschen sei unantastbar? Zur Würde des Menschen gehört nämlich auch seine kulturelle Identität!
Tunesien hat es mit seiner neuen Verfassung jüngst folgendermaßen gehandhabt: Darin wird Tunesien als islamisches Land charakterisiert, grundsätzlich aber Religionsfreiheit zugestanden.

Dass die Justiz in der Bundesrepublik nicht wie in der Theorie der Gewaltenteilung nach Baron de Montesquieu funktioniert, ist bekannt. So bestehen Möglichkeiten der Einflussnahme durch parteipolitisch orientierte Landesregierungen. Ob das BVG wirklich politisch unabhängig ist oder von der Bundesregierung abhängig (-so wie die Justiz in den Bundesländern von den Justizministern-), das ist eine spannende Frage.
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Quelle: http://euro-med.dk/?p=30111 :

"Der Plan für Europas Islamisierung wurde 2005 vom dänischen Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit der UNESCO, der Arabischen Liga und der expansiven islamischen ISESCO im 'Rabat-Commitment' erarbeitet und basiert auf der EU-initiierten Barcelona Erklärung von 1995, in der zwischen der EU und 10 nordafrikanischen und nahöstlichen Ländern

1.: eine politische und Sicherheitspartnerschaft
2.: eine Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft und
3.: eine kulturelle, sozciale und humanitäre Partnerschaft gegründet wurden.

Im Jahr 2008 wurde dieses Gebilde zur Mittelmeer-Union mit allen EU-Ländern und allen Mittelmeer-Anrainerstaaten mit Ausnahme von Libyen – dafür aber Jordanien. Die Union hat 2 Präsidenten (einen “Partner” und einen EU-Politiker), eigene Parlamentarische Versammlung und Sekretariat sowie andere Gremien.

Der EU-Kommissar Louis Michel erklärte, die EU solle ganz Nordafrika umfassen – und Frattini, ehemaliger EU-Kommissar, sagte, die Mittelmeer-Union solle Saudi-Arabien umfassen und bis zum Persischen Golf reichen.

Dahinter steckt die Bemühung um die Errichtung der Eine-Weltregierung, die laut EU-Ratspräsident Van Rompuy seit 2009 die Welt regiere.

In der Praxis bedeutet es, dass die EU alle legale und Illegale Zuwanderer behält (werden schleunigst legalisiert) mit der Begründung dass man sie nicht in ihre diktatorische Heimat der lieben Partnerländer zurückschicken kann. Dies wird mit den feinen 'Fundamentalen Rechte' der EU – die zum Schutze der Zuwanderer und als Waffe gegen kritische Einheimische Europäer da sind (z.B. der Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfurcht mit 3 Jahren Gefängnis in Aussicht für Kritik) – begründet."

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Das Kopftuch kann ein Hass-Symbol sein, das die Überlegenheit der Scharia über die nichtmoslemische Welt und die unüberbrückbare angemaßte Hierarchie zwischen Mohammedanern und aus moslemischer Sicht "Nichtmoslems" (kafir) zum Ausdruck bringen soll. Es zeigt, dass die Trägerin die frauenentrechtenden islamischen Lehren bejaht, sich ihnen "unterworfen" hat oder dazu gezwungen wurde. Es muss in vielen Fällen als weibliche Uniform für den weltweiten Jihad verstanden werden.

https://www.youtube.com/watch?v=PQEcEYtWYB0

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Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsgericht und dem Verfassungsschutz? Welche Wege bietet die Verfassung dem Souverän, dem Volk, wenn Institutionen der Verfassungsbewahrung wie die oben genannten die Verfassung gefährden?
Der gerade abgeschaffte Vorrang der angestammten Religion und kulturellen Prägung darf nicht gestrichen werden. Haben die beiden großen Kirchen schon protestiert oder aus übergroße Freude über die nun auch auf Verfassungsebene voranschreitende Islamisierung wieder den [...] Mohammed in ihren Gotteshäusern anrufen lassen?

//Beitrag von der Redaktion bearbeitet. Bitte keine Hetze! Bleiben Sie sachlich.

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Diese Mohammedjünger werden sich über die Schützenhilfe aus Karlsruhe bestimmt freuen: https://www.youtube.com/watch?v=ZmGRshS0PAw&feature=youtu.be

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Hiermit danke ich Herrn Eduard Kopp ausdrücklich für seinen Kommentar zum "Kopftuch-Urteil", nicht nur, weil ich seine Meinung teile, sondern vor allem, weil er sehr präzise die "Pferdefüsse" benennt, die dem Urteil anhängen.
Ich habe lange an einer Förderschule für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten gearbeitet und bin dabei auch mit den Problemen muslimischer Jungen und muslimischer Väter mit deutschen, nicht-muslimischen Lehrerinnen konfrontiert worden und einem Frauenbild, das wir eigentlich längst der Vergangenheit zugeschrieben hatten. Auch deshalb
lehne ich das Urteil aus pädagogischen Gründen strikt ab. Aber Juristen sind ja mit der Schulwirklichkeit überhaupt nicht vertraut…. Vielleicht hätten sie einfach mal sechs Wochen in einer Schule hospitieren sollen, in die überwiegend Kinder muslimischer Einwanderer gehen, denen es fern liegt, sich in Deutschland zu integrieren und die weiterhin in den Traditionen, der Ideologie und Politik ihrer Herkunftsländern verharren möchten. Wie sehr eine Kopftuch tragende Lehrerin dazu beiträgt, muss ich sicher nicht eigens erklären. Wobei es doch interessant und eigenartig ist, dass ausgerechnet aus der Türkei stammende junge Frauen zum Tuch greifen, war doch das Kopftuch in der Türkei "vor Erdogan" im öffentlichen Leben verboten und Lehrerinnen hätten dort nie und nimmer mit einem Tuch auftreten dürfen. Auch diesen Tatbestand haben die Richter offenbar nicht zur Kenntnis genommen, ebenso wenig die Tatsache, dass erst mit den Mullahs die Frauen in Persien - Iran - nach der Vertreibung des Schahs wieder unter das Kopftuch gezwungen wurden.
Nein, dieses Urteil trägt nicht zum Religionsfrieden bei, es befördert vielmehr die konfrontative Auseinandersetzung mit dem Islam - zum Nachteil der Nichtmuslime, fürchte ich.

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Lieber Herr Kopp, herzlichen Dank für Ihren Kommentar. Er gehört kopiert und den Verfassungsrichtern des ersten Senats des BVerfG auf den Tisch gelegt.

Und weiter hat der erste Senat ein schwaches Bild abgegeben in dem er sich gescheut hat, dem zweiten Senat des BVerFG offen zu widersprechen und damit vermieden hat, dass alle 16 Verfassungsrichter in dieser Sache entscheiden. Wenn man weiß, dass bei dem Urteil aus 2015 eine abweichende Meinung von 11 (elf) Seiten formuliert haben und wenn man weiter weiß, dass die Entscheidung aus 2003 äußerst knapp mit fünf zu drei Stimmen ergangen ist (damals hatten drei Richter ihre abweichende Meinung auf 16 Seiten formuliert) sind Zweifel an beiden Urteilen nicht von der Hand zu weisen.

Auf jeden Fall sieht eine klare und eindeutige Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, gegen die es keine Einspruchsmöglichkeit gibt, anders aus.

Die pädagogische Wirkung eines Kopftuches auf die Schülerinnen wird auch vom zweiten Senat in seiner Mehrheit nicht verneint (Ziffer 54). Er relativiert diese Wirkung allerdings mit der schwachen Begründung, die Lehrerin könne die Wirkung „durch eine Erklärung“ abschwächen oder gar aufheben.

In der abweichenden Meinung zu dem Urteil aus 2003 heben die drei Verfassungsrichter nicht nur auf das Neutralitätsgebot sondern auch auf das Mäßigungsgebot ab. Sie formulieren (Ziffer 102): „Das von der Beschwerdeführerin begehrte kompromisslose Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht ist mit dem Mäßigungs- und Neutralitätsgebot eines Beamten nicht zu vereinbaren.“

Klarer kann man es nicht sagen.

Wenn man die Intensität und die Ausdauer berücksichtigt, um ein Gerichtsverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht zu treiben, stellt sich mir die Frage, wer wirklich das Verfahren betrieben hat.

Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil nicht das Gegenteil von dem bewirkt, was es eigentlich bewirken sollte.

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Ich sehe das Kopftuch als Unterdrückung der Frau durch noch nicht erwachsen gewordene Männer.
Die Angst vor der Frau, wie erbärmlich. Und die Justiz macht mit.
Religion ist nur der Vorwand um diese Unterdrückung durchzusetzen. Wenn die Justiz so weiter urteilt, haben wir in Deutschland bald die Scharia und der wahre Glaube geht zum Teufel.

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"Durch "Gruppenzwang" bzw. ständige Beeinflussung glauben manche junge Frauen irgendwann wirklich daran, dies freiwillig zu tun"

Der wahre Glaube! Sehr traurig.

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Leider klingen diese Kommentare als würden sie direkt von der Pegida-Demo kommen. Etwas mehr Respekt vor einem anderen Glauben ist schon angebracht. Das Kopftuch gehört zum Islam wie das Kreuz zum Christentum, nicht nur zum radiakalen Islam. Wer das Kopftuch verbietet, schafft ein Berufsverbot für muslimische Frauen. Wer -wie liberale Muslime auch - gegen das Kopftuch streiten möchte: bitte mit Argumenten, aber nicht mit Zwang und Verboten.

Inka schrieb am 18. März 2015 um 22:09: "Leider klingen diese Kommentare als würden sie direkt von der Pegida-Demo kommen." Die klingen nicht nur so, hier wird in vielen Kommentaren Pegida-Gedankengut, sowohl in brauner wie auch in anderer Variante, vorgetragen. Das gehört zum Diskussionswesen dazu.
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Zitat: "Wer -wie liberale Muslime auch - gegen das Kopftuch streiten möchte: bitte mit Argumenten, aber nicht mit Zwang und Verboten." Auf das Argument zu vertrauen, ist gerade keine Stärke von Gläubigen. Die wissen, dass sie gefälligst Allah bzw. Gott zu vertrauen haben und allenfalls in zweiter Linie dem Argument.
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Zitat: " Etwas mehr Respekt vor einem anderen Glauben ist schon angebracht." Dass Sie sich gegen die selektive Verachtung des jeweils anderen Glaubens aussprechen, ist löblich. Ich frage mich allerdings, ob der Glaube mit seinen unterschiedlichen Ausprägungen begründeterweise Respekt erheischt oder eher Anlass zur Kritik bietet. Die einen schreiben den Frauen ihre Klamotten vor, die anderen werden fuchsteufelswild, wenn einer mal gekreuzte Balken in einem Schulzimmer abhängt, die dritten distanzieren sich zwar von diesen Formen der Symbolpflege, wollen aber das, wofür die Symbole stehen, um so eifriger hochhalten. Sollte man davor allen Ernstes Respekt haben?

Zitat: "Das Kopftuch gehört zum Islam wie das Kreuz zum Christentum, nicht nur zum radikalen Islam"

Da täuschen Sie sich. Es gibt islamische Strömungen ohne Kopftuchzwang, auch in der muslimischen Welt wird das Kopftuch unterschiedlich bewertet. Dass es hingegen sehr häufig Ausdruck des politischen Islams ist, also ein Zeichen der (möglicherweise aufgezwungenen) Bejahung von Scharia und der damit einhergehenden Frauenentrechtung sowie des Jihads, ist unumstritten.
Im Gegensatz zum islamischen Kopftuch wird das christliche Kreuz von Angehörigen beiderlei Geschlechts getragen und ist nicht Ausdruck einer politischen Agenda.

Warum fordern Sie pauschal Respekt für das Kopftuchtragen ein? Was sollte daran grundsätzlich und allgemein gutgeheißen werden?

Kopf hoch schrieb am 19. März 2015 um 15:53: "Dass es hingegen sehr häufig Ausdruck des politischen Islams ist, also ein Zeichen der (möglicherweise aufgezwungenen) Bejahung von Scharia und der damit einhergehenden Frauenentrechtung sowie des Jihads" Erstens: Es gibt keinen unpolitischen Islam, genau so wie es kein unpolitisches Christentum gibt. Das Märchen von Gott, egal ob aufgezwungen oder freiwillig geglaubt, ist immer politisch. Insbesondere dann, wenn genau dieses politisch sein von seinen Vertretern vehement bestritten wird. Zweitens: Wo der Moslem seine Scharia bejaht, bejaht der Christ sein auf christlichen Werten beruhendes Knastwesen. Drittens: Die systematisch miese Behandlung von Frauen ist kein Privileg des Islams. Auf diesen Einfall kommen die Gläubigen ziemlich regelmäßig, egal, welchen Gott sie anbeten. Einzelheiten kann der Papst aus dem FF hersagen. Viertens: Das christliche Kreuz war bekanntlich das Zeichen, in dem ein wichtiger römischer Kaiser seine Kriegserfolge eingefahren hat. Auch bei mittelalterlichen Blutbädern war das Kreuz das Zeichen dafür, dass das Morden und Schlachten im Namen des christlichen Gottes der Liebe stattfindet. Trotzdem ist nicht jeder moderne Mensch oder jede moderne Menschin, der oder die ein Kreuz trägt, Mitglied oder Mitgliedin einer Soldateska. Genau so wenig hat jede Muslima, die ein Kopftuch trägt, darunter eine dschihadistische Höllenmaschine versteckt. Weder im wörtlichen, noch im übertragenen Sinn. Es kommt nicht darauf an, was man auf dem Kopf trägt, auch nicht, ob man den Kopf hoch trägt, sondern was im Kopf drin ist.

Antwort auf von Iwan der Schre… (nicht registriert)

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Iwan der Scheckliche (welch passendes Pseudonym!) schrieb "Mitglied oder Mitgliedin einer Soldateska". Er zeigt damit, aus welcher absolutistischen Meinungsecke er kommt. Zur Auffrischung der Schulkenntnisse: "Mitglied" ist sächlich.

Antwort auf von Buschmensch (nicht registriert)

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Buschmensch schrieb am 1. April 2015 um 13:25: ""Mitglied" ist sächlich." Sehr erfreulich, dass Ihnen das nicht entgangen ist. Noch erfreulicher ist freilich, dass Sie diese Ihre Entdeckung mir und den Lesern nicht vorenthalten. Ich hoffe nur, dass Sie daraus nicht den falschen Schluss ziehen, wenigstens an dieser Stelle gäbe es eine Grenze für die sprachpolizeiliche Aufsicht in Gender-Angelegenheiten. Nein, nein, die alleinige Formulierung "Mitglied einer Soldateska" würde vor dem geistigen Auge zwangsläufig einen Soldaten, also einen Mann, entstehen lassen. Da muss unbedingt eine Sprachverhunzung her, sonst ist das politisch nicht korrekt. Vielleicht äußert sich das Bundesverfassungsgericht endlich auch mal zu dieser entscheidenden Frage.

Zitat: "Wer das Kopftuch verbietet, schafft ein Berufsverbot für muslimische Frauen."

Jetzt machen Sie aber mal halblang. Von einem Berufsverbot kann keine Rede sein. Muslimische Frauen hatten auch bisher die Wahl, ob sie einer Berufstätigkeit im Einklang mit den Gesetzen des Landes, in dem sie leben, nachgehen wollen, oder ob es ihnen wichtiger ist, ihre Affinität zum politischen Islam demonstrieren zu wollen. Im zweiten Fall hätten sie in einem Umfeld arbeiten können, das nicht den deutschen Staat repräsentiert.

[...]

Appa schrieb am 21. März 2015 um 10:20: "Von einem Berufsverbot kann keine Rede sein." Warum nicht? Weil die Kopftuchträgerinnen ja ganz locker in der Türkei mit Kopftuch arbeiten könnten. Weil sie in Deutschland mit Kopftuch rausgeschmissen werden oder den Job erst gar nicht kriegen, ist das doch überhaupt kein Berufsverbot! Die Nazis haben den Juden ja auch nicht verboten, sich als Rechtsanwälte zu betätigen. Die hätten eben nur auszuwandern brauchen.

// von der Redaktion bearbeitet. Um Kontakt mit der Redaktion aufzunehmen, wenden Sie sich bitte unter Verwendung Ihres Klarnamens an castell@chrismon.de

Ihre NS-Vergleiche sind vollkommen daneben, außerdem inhaltlich nicht stichhaltig. Genau, Kopftuchträgerinnen durften auch bisher berufstätig sein, aber im Staatsdienst der Bundesrepublik eben nur in Respekt vor den Grundlagen und Prinzipien des Staates, den sie repräsentieren wollen. Wenn sie lieber den islamischen "Staat", respektive die Umma repräsentieren wollen, wäre natürlich eine mögliche Handlungsoption gewesen - wie Sie treffend feststellen - in der Türkei zu arbeiten, wo man sich unter neoosmanischem Einfluss eben wieder zunehmend islamisiert (oder irgendwo anders in der arabischen Welt).
Es ist lachhaft, dass Sie Moslems in der demokratisch-liberalen Bundesrepublik, die ihren mohammedanischen Einwanderern bis zur Selbstverleugnung entgegenkommt (Bsp. jüngstes BVG-Urteil) und diese hofiert, mit den im NS-Staat diskriminierten Juden vergleichen.
http://sultanknish.blogspot.de/2011/11/dangers-of-legitimizing-islamic.html

Zopftuchmädchen schrieb am 23. März 2015 um 15:08: "Es ist lachhaft, dass Sie Moslems in der demokratisch-liberalen Bundesrepublik, die ihren mohammedanischen Einwanderern bis zur Selbstverleugnung entgegenkommt (Bsp. jüngstes BVG-Urteil) und diese hofiert, mit den im NS-Staat diskriminierten Juden vergleichen." Nirgendwo habe ich Moslems mit Juden verglichen. Sie tun das. Der Grund hierfür ist in der Tat eine Selbstverleugnung. Allerdings keine des Staates, sondern eine vom respektheischenden Rechtsstaat den Islamhassern aufgezwungene Selbstverleugnung. Die dürfen eben nicht öffentlich fordern, der demokratische Staat möge doch bitteschön mit den Moslems so umspringen, wie es der faschistische Staat mit den Juden gemacht hat. Auf dem Umweg der Falschbeschuldigung, ich hätte diesen Vergleich gezogen, lässt sich dann aber ohne Verstoß gegen das Volksverhetzungsverbot doch aufs Tapet bringen, was direkt nicht ausgesprochen werden darf.
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Das BVG-Urteil ist auch nicht um fünf Ecken herum irgendeine Selbstverleugnung des Staates. Es stellt klar, dass der Staat auch weiterhin seinen Untertanen vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben. Es bekräftigt auch für die Zukunft, dass der Staat neben dem Misstrauen, das er dem Treiben seiner eingeborenen Untertanen entgegenbringt, ein spezielles Misstrauen hegt gegenüber den Ausländern. Die glauben nicht an den wahren Christengott, sondern an Allah. Außerdem ziehen sich manche der Ausländerinnen Kopftücher an. Das gehört weiterhin streng überwacht, beargwöhnt und im Bedarfsfall verboten. Allerdings sieht der Staat keine Notwendigkeit, eine Lehrerin, die kreuzbrav alles tut, was er von ihr verlangt, nur deswegen vorsorglich aus dem Dienst zu schmeißen oder nicht in Dienst zu nehmen, weil sie ein Kopftuch trägt. Mit diesem Detail in der Form der Gesinnungsüberwachung enttäuscht er freilich die hochgespannten Erwartungen der Moslemhasser.
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Was Sie offenbar nicht verstanden haben, war mein Hinweis auf das faschistische Verbot jüdischer Rechtsanwälte. Also noch einmal ausführlicher: Sie sagen, ein Kopftuchverbot für Muslimas wäre kein Berufsverbot. Die könnten doch dort arbeiten, wo der paläo- oder neoosmanische Pfeffer wächst. Um den Fehler Ihrer Argumentation aufzuzeigen, habe ich darauf hingewiesen, dass dann auch das faschistische Berufsverbot keines war, weil die jüdischen Rechtsanwälte auch ins Ausland hätten fliehen können, was sie teilweise auch gemacht haben. Jetzt kapiert? Also kein Vergleich von Moslems in der BRD und Juden im Rechtsvorgänger der BRD, sondern das Aufzeigen der Kaltschnäuzigkeit in der Argumentation, ein generelles Kopftuchverbot wäre doch bloß Pipifax.

Ich bin sehr befremdet, wenn ich höre Kopftuch und Kreuz seien gleichwertige Symbole verschiedener Religionen!
Das ist eindeutig falsch!
Steht das Kreuz für die Schuld der Menschen und die Vergebung durch Gott,
steht das Kopftuch für Unterdrückung und erniedrigung der Frau! Das Kopftuch als "Schutz " vor Männern ist dumm und albern!
Das Kopftuchurteil wurde von Muslimen mit viel Geld bis zum Bundesgerichtshof getragen - es geht dabei nur um den Willen der muslimischen Frauen ihr Recht in Deutschland zu erstreiten! Auf die Frage ob dieses Recht der "Sebstbestimmung" nicht auch für andere muslimische Länder gelten sollte wird geantwortet:
Wir leben in Deutschland - da wollen wir unser Recht!
Das heißt im Klartext: Auch wenn das Kopftuch als Kampf und Unterdrückungtuch verstanden werden muss (besonders in muslimischen Ländern) , ist uns egal ob diese Frauen ihr Recht bekommen - aber wir wollen dieses Recht!
Aus diesem Grund kann ich das Urteil zum Kopftuch nicht für den Religionsfrieden gutheißen und verstehe meine Kirche hier nicht!

Antwort auf von Dieter Göbler (nicht registriert)

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Islam und Christentum können nicht verglichen werden. Beim Islam handelt es sich weniger um eine Religion als um eine faschistoide Herrschaftsideologie, deren Ziel in der gewaltsamen Errichtung einer menschenverachtenden Religionsdiktatur zugunsten einer kleinen pathologischen Herrenschicht und zulasten einer überwältigenden entrechtenden Gesellschaftsmehrheit besteht. Der kriminelle Begründer des Islams, maximal ein "Prophet", besser eine Verkörperung des Terrors, bediente sich beim Erschaffen seines neuen Kultes neben den in seinen epileptischen Anfällen erfahrenen Wahnvorstellungen an allen ihm bekannten damaligen Glaubensinhalten. Auf diese Weise schuf er ein religiös wirkendes Blendwerk zur Tarnung seiner rein machtpolitischen und vollkommen irdisch ausgerichteten Eroberungs- und Vernichtungsideologie, die den Erdball seit 1400 Jahren mit Gewalt und Terror überzieht.

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"End the sharia war on women": http://theshariahwaronwomen.org/

http://www.bpb.de/apuz/27944/frauen-unter-der-scharia?p=all

https://www.facebook.com/pages/Bulletin-of-the-Oppression-of-Women-in-Islam/172982039437942

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Wer in Deutschland lebt, muss sich demokratisch verhalten. Es darf keine Verschleierung geben und kein Tragen von Kopftüchern.
Grundsätzlich ist der Islam genauso viel wert, wie das Christentum. Und auch das Heidentum ist gleichwertig. Es muss aber in allen Religionen Reformen geben. Gott ist nicht auf die Weise allmächtig, dass er z. B. einen unbelehrbaren Raucher, der Lungenkrebs bekommt, heilen kann. Der Mensch (und die Welt) wurde nicht "erschaffen", sondern existiert von Natur aus (und seit ewig). Das Beten ist sinnlos. Ein Mensch muss seine Willenskraft und Liebe vergrößern. Und sich in jeder Hinsicht maximal weiterentwickeln. Und sich dann mit mystischen Erfahrungen und mit Geistheilung (z. B. Traumdeutung) beschäftigen.

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Durch die Beförderung und Zulassung islamischer Einwanderung hat man sich in den westlichen Staaten viele Probleme geschaffen, eine besorgniserregende "religiös" bedingte Zunahme von Angriffen auf einheimische, nichtmoslemische Frauen und das kriminelle Treiben sogenannter Zuhälterzirkel (grooming gangs) gehören auch dazu. [...]
Historisch gesehen haben islamische Besatzer auf der Basis ihres Glaubens in den Kampfgebieten des "Haus des Krieges" immer wieder im großen Ausmaß Kinder entführt: Knaben, um sie als Soldaten für weitere Eroberungen der moslemischen Heere zu drillen - siehe osmanische "Knabenlese", Mächen für die Harems des Orients mit bis zu Hunderten von Insassinnen, beide Geschlechter als Arbeitssklaven für die Bedürfnisse mohammedanischer Sklavenhalter überall im arabischen Raum.
[...]
//von der Redaktion bearbeitet. Bitte unterlassen Sie unsachliche Kritik und Pauschalisierungen.

Antwort auf von Islam bedeutet… (nicht registriert)

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Ihr Einwand, unsachliche Kritik und Pauschalisierngen zu unterlassen, ist [...], falsch, bzw. gar nicht verstandene Anforderung an die hier gestellte Aufgabe. Religiös gesprochen, und wir befinden uns hier in einem nicht politisch demokratischen Raum, sondern auf rein religiöser Basis, ist es eine UNTERLASSUNGSSÜNDE. Wenn wir nämlich DEMOKRATISCH diskutieren, dann muss dem Leser die Mündigkeit zugebilligt werden, selbst unterscheiden zu können, was wichtig und was nicht wichtig ist, wenn eine vollständige, also nicht MANIPULIERTE, und es ist MANIPULATION, wenn man kürzt, und die Meinung eigenen Urteilen unterstellt, Meinung als Kommentar den Lesern vorgesetzt wird. Andernfalls zöge ich es vor, von vornherein, nur solche Meinungen zuzulassen, die die eigene Idee unterstützen und andere als störend zu betrachten, und von vornherein überhaupt nicht zuzulassen. Ich finde beides i.O. , denn wie es bisher gehandhabt wird, ist mehr auf Willkür aufgebaut, denn auf irgend eine intelligente Idee !
[...] von der Redaktion bearbeitet. Lieber Leser, wir freuen uns über jeden Meinungsbeitrag, so lange er sachlich und ohne Beleidigung formuliert ist (siehe auch die Kürzung oben). Kritik an den Inhalten von chrismon haben und werden wir nicht zensieren; sehen Sie diesen Beitrag gerne als Beleg dafür. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an castell@chrismon.de.

Antwort auf von Islam bedeutet… (nicht registriert)

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"Islam bedeutet Krieg gegen Europäerinnen" (ich dachte immer, nur die Moslems bei Karl May hätten so lange Namen) schrieb am 29. März 2015 um 11:29: "Durch die Beförderung und Zulassung islamischer Einwanderung hat man sich in den westlichen Staaten viele Probleme geschaffen". Der Ausländer schafft kein Problem. Der Staat samt seinen eingeborenen Anhängern erklärt die Ausländer zum Problem und schafft dadurch die Zustände, die er als Problem bezeichnen will. Die Mehrheitsgesellschaft verlangt somit von den Ausländern die besondere Gehorsamsleistung namens Integration. Der Staat, hier das BVG, buchstabiert diese Zumutung herunter bis auf die Ebene der Kleidung von Lehrerinnen. Die Moslemhasser halten das für eine gute Gelegenheit, von Zuhälterzirkeln, osmanischer Knabenlese und Harems des Orients zu erzählen. Die Redaktion wendet sich gegen unsachliche Kritik und Pauschalisierungen. Mancher Leser schwankt wie üblich zwischen Lachen und Weinen.

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Semiologische Analyse des islamischen Bekenntnisses, die das Verständnis unterstützt, dass es sich beim Islam um eine pseudoreligiöse und antichristliche Militärsekte mit Vernichtungsagenda handelt (nach der Ansicht des Aufklärers Francois-Marie Arouet, d. i. Voltaire, um einen "Satanskult"):

https://www.youtube.com/watch?v=GCwn_wetNDg

Beim Islam handelt es sich nicht nur um eine antichristliche Bewegung, sondern auch um den Inbegriff von Antijudaismus. Es ist die Frage, ob die jüdische Diaspora in der Welt wirklich auf die Besatzung der Römerzeit zurückgeht, wie es gemeinhin unterrichtet wird, oder nicht viel eher auf die islamische Eroberung des byzantinischen Palästinas im 7. Jahrhundert. Die Diaspora der Juden weist Ähnlichkeiten mit der der Armenier auf, die ebenfalls in ihrem eigenen Land von moslemischen Besatzern nahezu ausgemerzt, vertrieben und in die ganze Welt hinein verstreut wurden.
http://www.historyofjihad.org/israel.html

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Die Titelfrage des Kommentars, ob das Karlsruher Urteil zum Kopftuchtragen im Staatsdienst zum Religionsfrieden beitrage, kann getrost mit NEIN beantwortet werden. Ganz im Gegenteil! Das Kopftuch steht für den (politischen) Islam, und dieser wiederum für das Aufoktroyieren einer auf Entrechtung des Gros der Gesellschaft basierenden Religionsdiktatur.
Das Kopftuch ist nicht nur ein Zeichen für den niedrigen Rechtsstatus von Frauen in der islamischen Gesellschaft, sondern auch für ein Zivil-, Ehe- und Familienrecht, das mit dem der Bundesrepublik unvereinbar ist. Islam und Scharia können nicht mit der deutschen Justiz koexistieren, sondern fordern deren Umbau und Abschaffung. Das Kopftuch im Staatsdienst der Bundesrepublik muss daher als Kampfansage an das deutsche Rechts- und Bildungssystem aufgefasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hätte dieser Provokation des deutschen Staates durch - mutmaßlich aus dem Ausland gesteuerte - Islamisierungsagenten niemals nachgeben dürfen. Stattdessen haben Herr Vosskuhle und einige seiner Kollegen nun Schulkindern und deren Eltern die Auseinandersetzung mit staatsfeindlichen Islamisierungsagenten aufgebürdet. Ein wirkliches Armutszeugnis für das Gericht in Karlsruhe!

Fazit: Kein Fußbreit der Scharia in der Bundesrepublik, keine Islamisierung der Justiz und des Bildungssystems, keine islamischen Symbole im Staatswesen. Stattdessen Schutz der deutschen Leitkultur, des römisch-mittelalterlich-bürgerlichen Rechts, Implementierung von Regelungen zum Schutz der christlich-abendländischen Prägung Deutschlands auch auf der Rechts- und Verfassungsebene.

Die Türkei beispielsweise hat das auf dem BGB aufbauende bürgerliche Recht der Schweiz in weiten Teilen übernommen. Warum wohl? Bestimmt nicht wegen Kreuzigung, Folter und Ertränken.

Antwort auf von Themis (nicht registriert)

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Themis schrieb am 11. April 2015 um 20:57: "Warum wohl?" Weil Mustafa Kemal Atatürk sich gerade nicht auf die landestypische religiöse und politische Tradition berufen, sondern den heimischen Laden nach ausländischem Vorbild ziemlich umkrempeln wollte. Deshalb wurde damals in der Türkei das Kopftuchtragen in bestimmten Bereichen verboten. Wer wie Sie in der BRD des Jahres 2015 gegen kopftuchtragende Lehrerinnen zu Felde zieht und sich dabei auf die ortsansässige Religion, das Christentum nämlich, das Abendland und das Mittelalter beruft und die bestehende Leitkultur hochhält, der wäre beim Mustafa Gefahr gelaufen, einen Kopf kürzer gemacht zu werden.

Antwort auf von Iwan der Schre… (nicht registriert)

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Bei der Argumentation für den Erhalt des deutschen Rechts wurde nicht nur aus christlicher Sicht argumentiert. Die Justiz der Bundesrepublik ist selbstverständlich christlich beeinflusst, hat sich aber auf der Grundlage verschiedener Traditionen und Quellen entwickelt.
"Iwan, der Schreckliche" erwähnt, dass Christen in der Türkei auch unter Atatürk schnell "einen Kopf kürzer" gemacht wurden. In der Tat. Über 1000 Jahre Dschihad haben dafür gesorgt, dass ein christliches Gebiet ein nahezu reinsunnitisches wurde. Aber statt Einsicht in die eigene Vergangenheit ist bei den "Neoosmanen" bis heute nur Abstreiten, Verleugnen und der Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen, erkennbar, wenn Sie nicht noch die Benennung der historische Tatsachen durch Drohungen zu unterdrücken versuchen.
Die Menschenrechtsverletzungen des Osmanischen Reiches und sein Jihad gegen Christen (byzantinisches Ostrom) beginnen natürlich nicht mit dem Genozid an den verbliebenen Christen vor 100 Jahren! Nicht vergessen: Anatolien, das war seit der Antike griechisches und oströmisches Gebiet, zudem seit Jahrtausenden Heimstatt des armenischen Volkes.
Was die Welt von einem Staat erwartet, der einen Völkermord zu verantworten hat: Anerkennung der Schuld, Entschädigung und Wiedergutmachung gegenüber den Opfern. Vorschläge an die Türkei und internationale Staatengemeinschaft: Rückgabe Westarmeniens inklusive des Van-Sees und des Ararats an Armenien, Regelungen für Rückkehrmöglichkeiten von Angehörigen der ursprünglich in Anatolien beheimateten Griechen, Armenier und Aramäer und materielle Wiedergutmachung an Vertriebene/Ermordete und deren Nachkommen. Stärkung der Religionsfreiheit und volle Rechtssicherheit für Konvertiten und Areligiöse, Erlaubnis zur Mission für nichtmoslemische Gemeinschaften, zur Restaurierung und zum Bau von Gotteshäusern und Gebetsstätten für Kirchen und andere nichtmoslemische Religionsgemeinschaften, Erlaubnis, ohne Sondergenehmigung Gottesdienste abhalten zu können, Wiedereröffnung des Priesterseminars der orthodoxen Kirche, Rückgabe der Sophienkirche und anderer byzantinischer Kirchen, sofern noch vorhanden (- lächerlich, dass es bejubelt wird, wenn die Türkei PR-wirksam verkündet, dass irgendwann in ferner Zukunft eine neue Kirche gebaut werden dürfe, nachdem vorher rund 30 000 zerstört wurden -), ein faktenbasierter und wahrhaftiger Umgang mit der Geschichte der Zwangsislamisierung Anatoliens.

Themis schrieb am 16. April 2015 um 10:19: "Bei der Argumentation für den Erhalt des deutschen Rechts wurde nicht nur aus christlicher Sicht argumentiert." Richtig. Es wurde großenteils überhaupt nicht argumentiert, sondern darüber gejammert, dass "Schulkindern und deren Eltern die Auseinandersetzung mit staatsfeindlichen Islamisierungsagenten aufgebürdet" würde. Weil eine Lehrerin ein Kopftuch trägt, würde doch glatt einem Schüler die Zumutung aufgebürdet, die Lehrerin zu fragen, warum sie das tut. Vielleicht hat der Schüler aber schon soviel kapiert, dass er es schätzt, wenn ihn seine Lehrerin nicht auf seine Klamotten - im Regelfall leicht verdreckte Jeans - anspricht, sondern das unkommentiert sein Bier sein lässt und er sich deswegen auch nicht in die Bekleidungsgewohnheiten seiner Mitmenschen einmischt. Aber nein, das darf alles nicht sein, da muss der Staat gebieten und verbieten, dass es nur so raucht.
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Zitat: " - mutmaßlich aus dem Ausland gesteuerte - Islamisierungsagenten". Als es noch nicht gegen die Moslems, sondern gegen die Juden ging, stand an solchen Stellen "jüdisch-bolschewistische Weltverschwörung".
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Zitat: "Die Menschenrechtsverletzungen des Osmanischen Reiches und sein Jihad gegen Christen (byzantinisches Ostrom) beginnen natürlich nicht mit dem Genozid an den verbliebenen Christen vor 100 Jahren!" Klar, die erste schwere Menschenrechtsverletzung überhaupt wurde an Adam begangen. Den versetzte Gott, ganz ohne sich eine schriftliche Operationseinwilligung geben zu lassen, in tiefen Schlaf, entnahm ihm eine Rippe und formte daraus Eva. Was die Welt von einem Gott erwartet, der eine gefährliche Körperverletzung zu verantworten hat: Anerkennung der Schuld, Entschädigung und Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Vorschläge an Gott und die internationale Moralistengemeinschaft: Rückgabe der Rippe......Wiedereröffnung des Priesterseminars der orthodoxen Kirche..... ein faktenbasierter und wahrhaftiger Umgang mit der Geschichte von Adam und Eva.....

1. Der Erhalt des deutschen Rechtsstaats und seine Verteidigung gegenüber Islamisierungsanstengungen, egal ob diese von in der Bundesrepublik lebenden Kopftuchträgerinnen oder von Organisationen aus dem Ausland oder von diesen gemeinsam unternommen werden, sollte auch Ihnen, Iwan, ein Anliegen sein. Auch wenn Sie sich auf den Kopf stellen: Dieses Land ist ein abendländisch-christliches, und das Gros der Bevölkerung will keine Islamisierung!
2. Unterlassen Sie bitte Ihre geschmacklosen und irregeleiteten NS-Vergleiche. Damit legen Sie lediglich ein fehlendes Geschichtsbewusstsein an den Tag.
3. Wenn Sie zwischen historischen Ereignissen und biblischen Erzählungen keinen Unterschied erkennen können, erübrigt sich ohnehin jede weitere Auseinandersetzung. Und noch einmal: Es bleibt eine Tragödie und Schande, dass der orthodoxen Kirche die Wiedereröffnung ihres Priesterseminars in der Türkei untersagt bleibt. Die Sophienkirche wurde als Hochsitz der Christusvereehrung in der oströmisch-griechischen Welt geschaffen und muss ebenfalls von der Türkei/der Ditib zurückgegeben werden. Die einst größte Kirche der christlichen Welt bleibt der aus der Überzeugung von der Gottessohnschaft Jesu verehrten "Heiligen Weisheit" gewidmet, auch wenn dschihadistische Osmanen darin einen Massenmord veranstaltet und sie durch Anrufungen ihres antichristlichen Allahs und seines "Propheten" immer wieder entweiht haben.

Themis schrieb am 21. April 2015 um 10:42: "Dieses Land ist ein abendländisch-christliches". Das ist unstrittig. Die Christianisierung hat schon vor längerer Zeit stattgefunden. Das Blutgericht von Verden z.B., bei dem so mancher vom Christentum noch nicht gänzlich überzeugte Sachse einen Kopf kürzer gemacht wurde, fand 782 statt. Der christliche Oberabendländer Karl der Große brauchte dieses Verfahren, unbotmäßige Falschgläubige zur Räson zu bringen, allerdings nicht zu erfinden. Sein Papi Pippin und Onkel Karlmann hatten bereits beim Blutgericht zu Cannstatt 746 den Alamannen gegenüber gezeigt, was Sache ist.
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Zitat: "das Gros der Bevölkerung will keine Islamisierung!" Das ist richtig. Insbesondere will das Gros der moslemischen Bevölkerung Deutschlands keine Islamisierung. Das mit der drohenden Islamisierung Deutschlands ist ein Hirngespinst der Moslemhasser.
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Zitat: "Der Erhalt des deutschen Rechtsstaats ...... sollte auch Ihnen, Iwan, ein Anliegen sein." Wieso? Das führt allerdings etwas vom Thema ab. Lehrerinnen mit Kopftüchern können den Rechtsstaat jedenfalls nicht gefährden. Der Rechtsstaat beruht nicht auf einer kopftuchfreien Mode, sondern auf einer schlagkräftigen Polizei, die jederzeit Herr der Lage ist und einer wild zum Gehorsam entschlossenen Untertanenmannschaft. Diese Bereitschaft, sich alles bieten zu lassen, ist bei Moslems nicht weniger ausgebildet als bei den eingeborenen Christen.
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Zitat: " Wenn Sie zwischen historischen Ereignissen und biblischen Erzählungen keinen Unterschied erkennen können", sollte ich mal eine Karriere bei den bibeltreuen Christen versuchen. Aber nicht einmal die dürfen in der Türkei ein Priesterseminar unterhalten. Das ist sicher auch "eine Tragödie und Schande".

Ganz gleich, welche Noten Sie verteilen, das Gericht drückt bei Ihnen nicht die Schulbank, und welchen Sinn macht es, dem Textautor nach dem Mund zu reden ? --------------------------------------------------------------
Der Titel des Artikels zeigt den Unmut des Autors, und seine, in meinen Augen , wenig integre Art, auf ein unbequemes Gerichtsurteil zu reagieren. Ein Gericht hat nicht die Aufgabe, in erster Linie für Frieden zu sorgen, mit dieser Bahauptung aber, lockt Herr Kopp die Radikalen unter den Lesern hervor. Ich finde, ein Zuviel an Provokation, denn Justitia hat Gerechtigkeit im Sinne, nicht die Zufriedenstellung von Irgendjemand. -----------------------------------------------------------------Und zu Ihrem Fazit, Thamis : Lassen Sie nicht Ihren Bauch entscheiden. Wieso muss dauernd in Frage gestellt werden, was man sich selber oft nicht plausibel erklären kann ? So auch die extremistischen Bestrebungen, die Bedrohungsszenerien hervorrufen, die ohne Sinn und Verstand sind ! ----------------------------
Die Furcht lässt so manchen Schreiber zur Höchstform auffahren, doch der Frieden scheint mit jedem Wort und Beitrag ferner denn je. Wo also liegt der Sinn des ganzen ? Auf ein Stichwort, fertig, los ??! Mir graut es mehr vor diesen radikalen deutschen Stimmen, die so besinnungslos fanatisch klingen. ----------------------------------------------------------------------------------------
Herr Kopp enttäuscht mich sehr, daher auch meine Frage an ihn : Wie sehr liegt Ihnen der Frieden am Herzen ? Die Friedensbereitschaft ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil des Friedens.

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Initiative "StealthyFreedom"/"Heimliche Freiheit"
Iranische Facebook-Initiative gegen den Zwang, sich verhüllen zu müssen:
https://fa-ir.facebook.com/StealthyFreedom

Was in der islamischen Republik Iran passieren kann, wenn man sich dem Kopftuchzwang verweigert: http://youtu.be/ZmLqQBjSG4Y

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Der Religionsfriede ist eine Illusion.

Frieden kann es nicht geben, wenn jede Religion für sich das Alleinvertretungsrecht gegenüber dem Allmächtigen beansprucht. Dieser Anspruch ist zwingend allen monotheistischen Religionen eigen und macht sie zu unversöhnlichen Gegnern. Das Mittelalter (Teile des Islam sind immer noch oder wieder in ihm) hat die Durchsetzung des Glaubens mit Gewalt betrieben. Außerdem braucht jede Gesellschaft, jede Religion, jede Regierung mit ihrer Opposition und erst recht jede politische Ideologie einen Feind, dem man jedes eigene Versagen anlasten kann. Zwar sind sowohl Judentum als auch Christentum und der Islam aus dem gleichen AT-Holz geschnitzt, aber der Bedarf an Feinden ist aus den oben genannten Gründen immer virulent. Er macht auch vor dem eigenen Haus nicht halt.

Eine besondere Ausformung ist in diesem Zusammenhang der Antisemitismus. Der Islam hasst die Juden wegen der Nachbarschaft, der geistigen und militärischen Überlegenheit, der weltweiten Unterstützung und der religiösen Konkurrenz. Die Nationalitäten (nicht nur der NS-Staat!) hassen das Judentum wegen seiner Bildungsüberlegenheit (Sprachen, Weltläufigkeit, ein wichtiges aber nicht zugegebenes Argument der NS-Zeit), wegen der globalen Unabhängigkeit und wegen des inneren Zusammenhaltes. Aus dem gleichen Grund haben sowohl die Nazis als auch Rom immer auch Freimaurer und Logen bekämpft. Außerdem waren die Juden wegen ihres Könnens (>Bildung) häufig so erfolgreich, dass der Neid unvermeidbar war. Für das Christentum kommen noch eine ganze Reihe anderer Gründe hinzu. Sie beschuldigen das Judentum des Mordes an Jesus, vergessen aber ganz, dass dieser Mord im AT zwingend vorhergesagt wurde, deshalb als „von Gott gegeben“ unvermeidbar war und dieser Mord deshalb auch die Keimzelle des Christentums ist. Ohne ihn gäbe es die Christen nicht. Wenn sie den Mord beklagen und die Juden bekämpfen, stellen sie gleichzeitig ihre eigene Existenzberichtigung in Frage.

Die Römer merkten sehr schnell, welche Möglichkeiten zur Festigung der Herrschaft die neue Religion bot. Sie griffen beherzt zu. Anfänglich (in den ersten Jahrhunderten) waren die Juden noch nicht das für jede Zwecke anwendbare Feindbild. Dafür reicht allein der Mordvorwurf nicht. Als aber Rom es verstand, die weltlichen Mächte zur Anerkennung der christlichen Herrschaftsweihen zu bewegen, war die Symbiose zwischen Welt und Himmel erreicht. Kein Kaiser ohne Papst! Herrscher konnten sich somit als von der Kirche gesegnet und deshalb von Gott gesandt bezeichnen. Der Anspruch der Pharaonen war damit auf das Christentum übertragen. Außerdem konnten die Hierarchien der christlichen Kirche durch die schriftliche Pflege der Überlieferungen lesen und schreiben. Bis weit in das Spätmittelalter konnten viele weltliche Herrscher weder lesen noch schreiben. Ihre Sekretariate waren Kirche und Abteien/Mönche. Diese waren aber auch die geborenen Berater, weil sie über eine eigene, vom Staat unabhängige, Organisation verfügten, die ihnen zu größeren Einsichten verhalf.

Diese weitgehend totale Bildungsabhängigkeit der Herrschenden von der Kirche änderte sich erst, als mit den jüdischen Händlern, die fremde Sprachen kannten und häufig lesen und schreiben konnten, auch immer mehr andere Juden (eine damals kaum an nationale Identitäten gebundene Volksgruppe) ins Land kamen. Endlich sahen die weltlichen Herrscher die Möglichkeit, sich alternativ zur Kirche dieses Personenkreises als Berater und Lehrer zu bedienen. Damit war die Bildungshoheit und die Macht der Kirchen in Gefahr. Es kam was kommen musste. Die Besseren wurden kirchlich verteufelt, was aber nicht ausschloss, dass sich auch die Kirche dieser „Besserwisser“ bediente, wenn es opportun war. Das durch den Bildungsvorsprung von den Juden erreichte Vermögen war für alle offensichtlich. Ihr Gebräuche und Sitten, ihre Kleidung und Sprache und die Nichtbeachtung von Jesus (>Ungläubige) waren Indizien, mit denen man jedes Volk bei Bedarf indoktrinieren konnte. Dieser fatalen Methode bedienten sich fortan nicht nur die Kirchen, sondern auch alle weltlichen Herrscher, wenn wieder einmal ein Schuldiger gesucht werden musste. Das die Juden dann auch noch außerhalb der christlichen Gesellschaft standen und sich dem psychischen Religions-Diktat aus Rom nicht beugen wollten, vollendete die Argumentationskette zu ihrer Vernichtung. Und so ist es unterschwellig bis heute noch.

Auch wenn die christlichen Kirchen den größten Teil der bisherigen Motive (die Kirche hat ja nicht mehr die Bildungshoheit) als noch gültig bestreiten, es bleibt der Mordvorwurf. Dass dieser sie selbst ihrer Entstehungsgeschichte beraubt, ist ihnen aus gutem Grunde nur ungern bewusst.