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Vergeltung im Alten Testament
Das Recht auf Vergeltung leitet mancher aus den jüdischen Gesetzen des Alten Testaments ab. Ein Missverständnis, zweifellos
Portrait Eduard KoppLena Uphoff
05.07.2013

Es ist eine von Journalisten geliebte Redewendung, wenn es um unerbittlichen Streit und Vergeltung geht. Zum Beispiel zwischen Israel und Palästina. „Auge um Auge – der biblische Krieg“ titelte „Der Spiegel“ einmal, um die Unversöhnlichkeit und die Rachegelüste auf beiden Seiten anzuprangern. Und auch die Erschießung Osama Bin Ladens durch US-Soldaten im Mai 2011 ist für das Magazin Konsequenz dieser Rache-Regel. In politischen Reden taucht dieses Zitat nicht selten auf, denn  es garantiert besondere Aufmerksamkeit, sind die Worte doch durch die Autorität der Bibel gedeckt.

Nach landläufiger Meinung berechtigen die jüdischen Rechtsnormen der Bibel jeden, dem ein Auge oder ein Zahn ausgeschlagen wurde, dies zur Vergeltung auch bei dem Täter zu tun. Angeblich stehe das im Buch Exodus/2. Buch Mose, im 21. Kapitel: „Wenn es ein tödlicher Unfall ist, gibst du Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß...“  Aber die meisten werden den jüdi­schen Satz durch eine Bemerkung Jesu aus der sogenannten Bergpredigt kennen: „Ihr habt gehört, dass den Alten gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. – Ich aber sage euch: ... Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin“ (Matthäus 5,38f.).

Die Geschichte dieses Satzes ist eine Geschichte von Missverständnissen. Das schlimmste: „Die Juden“ suchen blutige Vergeltung, während „die Christen“ einen friedlichen Ausgleich wollen. Das Zitat Jesu aus der Bergpredigt wird von vielen herangezogen, die gezielt antijüdische Ressen­timents streuen. Und es wird von anderen gedankenlos verwandt, was aber ebenfalls eine verheerende Wirkung entfaltet. Dabei ist das Anliegen beider Aussagen  – das des jüdischen Rechts und das der Bergpredigt – sehr ähnlich: Sie sollen zur Deeskalation beitragen, zum Beispiel die Blutrache eindämmen. Es soll nicht gehen wie in der Mordgeschichte von Kain und Abel, in der es heißt: „Kain soll siebenmal (!) gerächt werden...“ Die jüdische Rechtsnorm  „Zahn um Zahn“ begründet überhaupt keine Rache  oder einen Rechtsanspruch, dem Verursacher einer Körperverletzung den gleichen Schaden zuzu­fügen. Sie hat einen anderen Sinn: Sie soll zum Rechtsfrieden beitragen.

Kein jüdisches Gericht ordnet körperliche Vergeltung an

Sie appelliert an den Verursacher einer Gewalttat, dem Geschädigten eine Kompen­sation anzubieten. Das macht die Bibelstelle anhand konkreter Fälle deutlich: zum Beispiel, wenn eine Schwangere bei einem Handgemenge ihr Kind verliert – Entschädigung statt Vergeltung. Dass es nicht um Rache geht, zeigt sich auch in der jüdischen Geschichte. Es hat kein einziges rabbinisches Gericht gegeben, das eine körperliche Vergeltungsstrafe zugelassen hat, erst recht nicht, einem Menschen ein Auge auszuschlagen. Der in Deutschland und Israel viel beachtete Rabbiner Dawid Bollag schreibt: „Jedem rabbinischen Richter ist klar, was ‚ajin tachat ajin‘ (Auge für Auge) bedeutet: Der Angeklagte muss die Verletzung, die er einem anderen zugefügt hat, finanziell entschädigen.“ Rechtssystematisch ist „Auge um Auge“ also keine Regel des Strafrechts, sondern des bürgerlichen Rechts, also der Haftung, der Wiedergutmachung. Der Vergeltungsgedanke hat hier keinen Platz.  

Auch eine antijüdische Interpretation des „Auge um Auge“-Satzes durch Christen ist ungerecht, weil nicht nur im Neuen, sondern auch im Alten Testament das Liebesgebot steht: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst (3. Mose 19,18). Manche Theologen lesen die Rechtsvorschrift noch einmal anders (und wieder nicht im Sinne einer körperlichen Vergeltungs­strafe): Nicht die Menschen, sondern Gott wird die Gerechtigkeit herstellen. Auch diese Lesart ist biblisch. Sie bezieht sich allerdings auf eine spätere, redigierte Version der Norm, als die sogenannte Weisheitsliteratur die Regel ins Metaphorische veränderte. Auch wenn der Wortlaut des Satzes „Auge um Auge“ etwas anderes vermuten lässt – er ist ein Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden.

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Oder ganz kurz: Das Auge eines Armen ist genauso viel wert, wie das Auge eines Reichen. Usw. Jeder ist als Person gleich viel wert. In der Zeit als es geschrieben worden ist, ein unglaublich zivilisatorisches Statement.

Immer, wenn die Israelititsche Kultusgemeinde Konstanz sich am "Europäischen Tag der jüdischen Kultur" beteiligt, versuche ich, den nichtjüdischen Besuchern die wirkliche Bedeutung dieses Satzes zu verdeutlichen. Umso mehr freut es mich, dass auch in einer christlichen Publikation einmal mit diesem so fatal verbreiteten Missverständnis aufgeräumt wird. Es geht ja dabei nicht nur um gesellschaftlichen Frieden, sondern um eine gerechte Rechtsprechung. Im Talmud werden hierzu fünf Bereiche der finanziellen Entschädigung für notwendig erachtet: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Heilungskosten, Entschädigung für den Arbeitsausfall und ein Schamgeld!
Thomas Uhrmann
Leiter der Dr.-Erich-Bloch-und-Lebenheim-Bibliothek der Israelitischen Kultusgemeinde Konstanz
http://www.bsz-bw.de/eu/blochbib/

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Christian Niemeyer schrieb am 31. Juli 2013 um 9:14: "Das Auge eines Armen ist genauso viel wert, wie das Auge eines Reichen." Gilt auch für Nieren und andere Organe, bei denen eine Lebendspende medizintechnisch in Frage kommt. Also muss der Arme eine Niere spenden, um an Geld zu kommen. Der Reiche kann sich diesen massiven Eingriff sparen, er hat schon reichlich Geld. Und weil die Organspende gegen Bezahlung in vielen Ländern verboten ist, muss das Ganze auch noch in der Illegalität ablaufen. Vielleicht hat die so viel gepriesene Gleichbehandlung von Ungleichen für viele der Ungleichen nicht nur hier katastrophale Wirkungen?

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Es kann nicht genug betont werden, dass mit dem in diesem Zusammenhang formulierten Talionsgesetz "Ajin tachat ajin" (Auge um Auge), oftmals missverstanden als unbarmherziges Prinzip der Wiedervergeltung, keine strafrechtliche Leibesverstümmelung gemeint ist, sondern finanzielle Kompensation für den körperlichen Schaden (so schon in der rabbinischen Literatur ebenso wie bei den nachfolgenden jüd. Exegeten wie Saadja haGaon, Raschi, Ibn Esra u.a.).

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Fahrlässige Körperverletzung ruft auch in unserem Rechtssystem nach Vergeltungspflicht durch die Staatsanwaltschaft.
Dies soll ja eben vor fahrlässigem Handeln gegenüber anderen schützen.
Wer sich selber verletzt weil er ein Trottel ist(wie ich zuweilen beim Hämmern) wird nicht strafverfolgt.

Niemand will in Straßenverkehr Kinder überfahren. Doch die Strafen sind hoch wegen der Abschreckung.

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Liebe Radaktion
als interessierter Leser habe ich auch den Artikel "Auge um Auge, Zahn um Zahn" mit Interesse gelesen.
Der Verfasser desselben behauptet, dass beide Aussagen, die des jüdischen Rechts und die der Bergpredigt "sehr ähnlich seien.Diese Aussage halte ich für sehr gewagt und außerdem erschließt sich mir nicht, wieso die jüdische Aussage zum Rechtsfrieden- so schön ich das fände- beitragen soll. Die Aussage in der Bergpredigt ist eindeutig und muß nicht interpretiert werden. Vergelte keine Gewalt mit Gewalt !!
Der Artikelschreiber  sagt "angeblich" stehe die jüdische Ausage im Buch Exodus/2.Buch Mose. Warum "angeblich"?? Esmuß sich doch leicht und eindeutig feststellen lassen, ob das da so steht.  Wenn ja, ist es nicht überheblich bis anmaßend diese Aussage nach Jahrtausenden so zu interpretieren wie der Verfasser es tut ?? Und wie käme dann Jesus in der Bergpredigt dazu, aufzufordern, ohne Vergeltung zu reagieren und "die andere Backe hinzuhalten", wenn nicht auch er davon ausgegangen wäre, dass die Aussage im Buch Exodus zur Rache  bzw zur Vergeltung aufgefordert hätte ??
und er gerade diese Vergeltung hätte verhindern wollen ?
Und woher wissen sie eigentlich so genau, dass kein jüdisches Gericht jemals körperliche  Vergeltung gefordert hätte?
Immerhin ist Christus durch Juden-die Römer haben es nur geduldet um Unruhen zu vermeiden- zu dieser fürchterlichen Hinrichtung am Kreuz verurteilt worden.!!
Ich halte es jedenfalls für sehr weit hergeholt bzw sehr eigenwillig interpretiert, wenn der Verfasser dieses Beitrages Aug um Auge alseine Aufforderung zum materiellen Schadenersatz und zur Aufforderung zum "gesellschaftlichen Frieden " interpretiert.!!  Wenn sie allerdings durch diese eigenartige >Interpretation antisemitischen Ressentiments vorbeugen wollen, dann ist das sicherslich gut gemeint aber bestimmt schlecht argumentiert.

Mit freundichenGrüßen
W. Steinriede

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Guten Tag!

Gern lese ich in Ihrer ZEIT-Ausgabe. Diesmal (08.2013) hat mich besonders der Beitrag "Auge um Auge..." gefreut. Ich kämpfe seit Jahrzehnten für die Auffassung, dass es sich hier um Vorschriften zum Schadensersatz handelt und nicht um die Rechtfertigung von Verstümmelungen, zumal letzteres antijüdische und antisemitische Klischees bedient. Herzlichen Dank für die Unterstützung. Als kleine weiterführende Anmerkung möchte ich hinzufügen, dass es nicht heißt: "Du sollst nehmen Auge um Auge...", sondern: "Du sollst geben Auge um Auge..." Es handelt sich also um eine Verpflichtung für den Täter und keineswegs um eine Vergeltungsmaßnahme des Opfers.

Mit freundlichem Gruß,
Diederich Lüken
Pastor i. R. der Evangelisch-methodistischen Kirche

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Sehr geehrte Redaktion!

Eduard Kopps "Religion für Einsteiger" ist nicht schlüssig, eher irreführend.

2.Mosis 21 soll die Blutrache eindämmen? Aug' um Auge, das ist die Blutrache! Vers 12: Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. Vers 14: Wer erwürgt, soll sterben. Ein Exzess: Ebenso, wer die Eltern schlägt.

Diese Richtsprüche konstituieren - laut Kopp - nur materielle Kompensation, Entschädigung? Ja, im Vers 22: Wenn eine Schwanghere bei einem Handgemenge ihr Kind verliert - und sie selbst keinen Schaden nimmt. Vers 23: Kommt ihr aber ein Schaden daraus, dann gilt: "Seele um Seele". Vers 24: "Aug' um Auge". Also doch Vergeltung.

Vers 28 dann der Exzess: Der Ochse, der einen Menschen stößt,  soll sterben. Vers 29: Hat sein Herr gewusst, dass sein Ochse stößig ist, und kam der Mensch zu Tode, muss auch der Herr sterben. Vers 30: Allein in diesem Fall ist für Totschlag eine materielle Kompensation möglich!

Sehr pragmatisch und vernünftig haben rabbinische Gerichte allein diese Bestimmung verallgemeinert, um generell Vergeltung durch Lösegeld zu ersetzen. Doch Jesus hat laut Matth.5/38f. "Aug' um Auge" im Wortsinn verstanden: "Ich aber (!) sage euch..." Auch Mosis 24, Vers 17 - 21 und noch einmal 5. Mosis 19, Vers 21 fordern: Wer einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. Wer einen Nachbarn verletzt, dem soll man tun, was er getan hat. Nur wer ein Vieh erschlägt, der soll bezahlen.

Die korrekte wörtliche Interpretaztion ist auch nicht, wie Kopp meint, "antijüdisch", da auch Jesus Jude war. Deshalb ist nicht der Juden wegen die Klarheit der Begriffe so wichtig, sondern in unseren Zeiten wegen eines Antichristen, der sich ausdrücklich darauf berief, als er das "Aug' um Auge" gegen die Juden richtete und barbarisch vollzog, und das Prinzip damit ad absurdum führte.

MfG Fritjof Meyer,

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Leserbrief zu "Auge um Auge, Zahn um Zahn" von Eduard Kopp, chrismon 08/2013
Immer, wenn die Israelitische Kultusgemeinde Konstanz sich am "Europäischen Tag der jüdischen Kultur" beteiligt, versuche ich, den nichtjüdischen Besuchern die wirkliche Bedeutung dieses Satzes zu verdeutlichen. Umso mehr freut es mich, dass auch in einer christlichen Publikation einmal mit diesem so fatal verbreiteten Missverständnis aufgeräumt wird. Es geht ja dabei nicht nur um gesellschaftlichen Frieden, sondern um eine gerechte Rechtsprechung. Im Talmud werden hierzu fünf Bereiche der finanziellen Entschädigung für notwendig erachtet: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Heilungskosten, Entschädigung für den Arbeitsausfall und ein Schamgeld!
Thomas Uhrmann

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Lieber Herr Kopp,
ENDLICH schreibt es mal einer und dann auch noch so gut:
Was es mit Auge in Auge in Wahrheit auf sich hat.
Ich bin begeistert von Ihrem Text und werde ihn in der Gemeinde verwenden.
Wäre es möglich, ihn in der Gemeindezeitung mit Ihrem Namen und Hinweis auf Chrismon auch abzudrucken oder geht das rechtlich nicht?

Ich freue mich auf weitere Texte von Ihnen, ich lese Ihre Texte seit Jahren mit großem Interesse und oft mit Begeisterung.

Herzliche Grüße,
Lisa Neuhaus

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Wer die Bibel zu Rate zieht, um politische Rechtfertigung zu suchen, geht in die Irre, outet sich möglicherweise als Fundamentalist.

Fazit : Ich sehe gerade, dass der Text schon über zehn Jahre alt ist, doch kommt er mir gerade recht.
Ich weiß nicht, in welchem Zusammenhang er nun hier wieder hervorgehoben wird, aber Rache und Vergeltung sind uralte Themen, die leider auch heute noch für spannende Unterhaltung sorgen.
Ich bin kein Einsteiger, aber ich würde mir dennoch Themen wünsche, die von Heilung und Liebe sprechen, ( siehe auch Kommentar von Thomas Uhrmann ), Themen, die es auch in der Bibel gibt.
Um der Gleichgültigkeit vorzubeugen, und Gerechtigkeit und Liebe in persönlichen Beziehungen zu fördern.
Gerade junge Erwachsene brauchen heute gute Perspektiven ,die ihnen und ihren Familien eine Zukunft versprechen, die jenseits von Depression und Apokalypse in Form von Klimawandel und düsteren Zukunftsprognosen liegen.
Der Glaube an Gott allein ist zu abstrakt, um heute noch glaubwürdig genug zu sein.
Bewahrung der Schöpfung ist ein Anliegen, das alle Menschen etwas angeht, und die Schöpfung das ist der Mensch, sowohl als auch die Natur mit ihren Geschöpfen, die von und in der Natur leben.
Politik und Demokratie sind keine christlichen Themen. Ein gutes Leben, im Einklang mit sich selbst und den Geschöpfen der Natur / Welt in der wir als Menschen leben , führt unweigerlich in eine positive Richtung , hin zu einer demokratischen Ordnung, die besser ist als die , in welcher wir heute existieren, streiten, und streiken.
Denn Leben kann man / kann ich das nicht nennen !

Und sollte jemand fragen : was hat das mit dem Thema zu tun, dann antworte ich :

Lies aufmerksam, überlege …