Hans Scherhaufer/epd-bild
20.10.2010

In Berlin, wo ich lebe, stellt sich alle paar Monate die gleiche Frage: Soll man rechtsextreme Kundgebungen gewähren lassen, sie verbieten, öffentlich gegen sie demonstrieren? Rechtsextreme Organisationen, die NPD an der Spitze, nutzen die Garantie gleicher Freiheiten in unserem Staat, um genau diese gleichen Freiheiten zu bestreiten. Sie nehmen das Demonstrationsrecht in Anspruch, um öffentlich zu bekunden, dass es Menschen erster und zweiter Klasse gibt. Sie nutzen die Meinungsfreiheit, um alle Welt wissen zu lassen, wie wenig sie davon halten. Sie greifen auf die Errungenschaften unserer politischen Kultur zurück, um deren wichtigste Voraussetzung in Frage zu stellen: die Kultur gegenseitiger Anerkennung.

Im vergangenen Jahr nutzten sie den 3. Oktober, den Tag der Deutschen Einheit, zu einem solchen Aufmarsch, in diesem Jahr auch den 1. Mai, den Tag der Arbeit. Was lässt sich dagegen unternehmen? Solange derartige Organisationen nicht verboten und von ihren Veranstaltungen nicht unmittelbar strafbare Handlungen zu erwarten sind, wird die Innenbehörde diese Veranstaltungen nicht verbieten können ­ ganz unabhängig davon, welcher Partei der Innensenator angehört. Aber ohne Widerspruch kann es doch nicht bleiben, wenn der 3. Oktober missbraucht wird, um die Parole von einer deutschen "Überlegenheit" unter die Leute zu bringen, oder der Tag der Arbeit, um die "Reinhaltung" der deutschen Arbeiterschaft von ausländischer "Überfremdung" zu fordern.

So bilden sich notgedrungen Bündnisse, die unsere politische Kultur verteidigen: Gewerkschaften und Einzelhandelsverbände, Parteien und Industrie- und Handelskammern, Kirchen und Kulturschaffende tun sich zusammen. Sie widersetzen sich einem Bild unseres Gemeinwesens, das von der Parole "Ausländer raus" gekennzeichnet ist. Sie treten für Respekt gegenüber jedem Menschen ein, für eine Kultur gegenseitiger Anerkennung.

Eine rechtsextreme Minderheit tyrannisiert die Zivilgesellschaft und diese muss sich wehren ­ mit gewaltfreien Mitteln wohl bemerkt, mit dem Wort. Da ist Phantasie gefragt ­ wie in Leipzig, wo nicht nur Tausende demonstrierten, sondern auch Konfetti regnen ließen: Heiterkeit gegen humorlose Menschenverachtung.

Als man in unserer Verfassungsordnung die Möglichkeit vorsah, politische Parteien zu verbieten, legte man die Latte aus guten Gründen hoch. Parteiverbote zum eigenen machtpolitischen Vorteil darf es ebenso wenig geben wie zur Ausgrenzung unliebsamer Meinungen als solcher. Doch dass ausgerechnet in Deutschland Auffassungen, die mit der Anerkennung gleicher Menschenrechte für alle wirklich nichts zu tun haben, als Beitrag politischer Parteien vorgebracht werden, bleibt ein Skandal. Deshalb halte ich ­ nach anfänglichen Bedenken ­ den Verbotsantrag gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht für richtig. Umso peinlicher finde ich die Pannen auf dem Weg dorthin. Doch selbst wenn dieser Antrag Erfolg hat, sind Kundgebungen mit Ärgernis erregendem Inhalt nicht ausgeschlossen. Aber es wäre besser, wenn ihre Träger keine Parteien wären. Denn die haben einen anderen Auftrag: nämlich an der politischen Willensbildung unseres Volkes mitzuwirken. WOLFGANG HUBER

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