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"Die nach schmerzhafter Diskussion zustande gekommene Regelung des Schwangerschafts-abbruchs darf nicht in Frage gestellt werden." Gebetsmühlenartig taucht diese oder eine ähnliche Formulierung in der Diskussion über die Schutzwürdigkeit des menschlichen Embryos auf. Wenn im Streit um den Import von und die Forschung an embryonalen Stammzellen die Sprache auf den Schutz des ungeborenen Lebens insgesamt kommt, dann lautet die Devise: Bloß nicht am Paragraphen 218 Strafgesetzbuch rühren! Welche Folgen müsste die Diskussion um den Schutz des in der Petrischale erzeugten Lebens eigentlich für die Diskussion um den Schutz des Lebens ungeborener Kinder im Mutterleib haben? Wer so fragt, eckt an. Schweigen scheint Gold zu sein.
Eine solche Tabuisierung aber ist falsch und angesichts der Pflicht des Staates, menschliches Leben zu schützen, auch unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidung die heutige Regelung prägte, forderte vom Gesetzgeber eine aktive Rolle beim Schutz des Lebens. Der Staat muss sicherstellen, dass die Konfliktberatung von Schwangeren der vom Verfassungsgericht gebotenen "Zielorientierung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin" Rechnung trägt eine derartige Zielorientierung wird aber oft unmissverständlich abgelehnt.
Auch sollte der Gesetzgeber, so verlangten es die Verfassungsrichter, die neue Abtreibungsregelung im Hinblick auf den gebotenen Schutzzweck beobachten und im Bedarfsfall ergänzen oder ändern. Doch genau diese Beobachtung ist dem Staat beim Schutz behinderten ungeborenen Lebens unmöglich. So werden die Fälle, in denen nach Feststellung einer Behinderung im Rahmen der so genannten medizinischen Indikation ein Abbruch zum Teil bei lebensfähigen Kindern! erfolgt, nicht gesondert statistisch erfasst. Niemand weiß also, wie viele Schwangerschaftsabbrüche entgegen der gesetzgeberischen Erwartung allein wegen der Behinderung des Kindes erfolgen. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass eine Behinderung allein keine Abtreibung rechtfertigt. Und er muss für eine statistische Erfassung der Fälle sorgen, in denen aufgrund der (erwarteten) medizinischen Folgen für die Mutter nach Feststellung der Behinderung eines Kindes abgetrieben wird. Um welche Behinderung ging es? Wann erfolgte der Abbruch? Am allerwichtigsten aber ist: Werdende Eltern, die ihr ungeborenes Kind auf eine mögliche Behinderung hin untersuchen lassen, brauchen mehr Hilfe. Die so genannte pränatale Diagnostik muss mit einer vorausgehenden, umfassenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt verbunden sein. Hier müssen die Eltern frühzeitig über die möglichen medizinischen Befunde und die damit verbundenen Konfliktsituationen aufgeklärt werden. Diese Eltern müssen wissen, dass die Gesellschaft sie nicht allein lässt, wenn sie ein behindertes Kind bekommen. Und das hat mit politischen Rahmenbedingungen und dem gesellschaftlichen Klima zu tun. Alle sind hier mitverantwortlich. Gelingendes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist die menschliche und christlich gebotene Alternative zu der unmenschlichen Anmaßung, darüber entscheiden zu wollen, welches menschliche Leben "zugelassen" und welches "verworfen" wird. Hermann Gröhe

