Sie haben unter Abgeordneten dafür geworben, dem Bundestag einen AfD-Verbotsantrag vorzulegen. Stimmt eine Mehrheit zu, muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Als Parlamentarier sind Sie nur Ihrem Gewissen unterworfen. Ist dieser Schritt eine Gewissensentscheidung für Sie, um noch etwas gegen die AfD zu unternehmen, ehe es zu spät ist?
Marco Wanderwitz: Mein Gewissen spielt eine Rolle, ja. Ich habe über Jahre in meiner sächsischen Heimat erleben müssen, dass die AfD eine hochgefährliche, sich immer weiter radikalisierende rechtsextreme Partei ist, die die demokratischen Regeln für unser Zusammenleben grundhaft infrage stellt. Und ich habe meine Lektion aus unserer Geschichte gelernt.
Wie meinen Sie das?
In der Weimarer Republik ließen zu viele die Demokratiefeinde gewähren, bis es zu spät war. Deshalb sage ich: Wehret den Anfängen! Wobei wir über die Anfänge leider schon deutlich hinaus sind. Es gibt drei Verfassungsorgane in Deutschland, die ein Parteiverbotsverfahren anstrengen können: die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag. Ich bin Abgeordneter des Deutschen Bundestages, deshalb sehe ich mich hier in der Verantwortung.
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