Christina Czapla umarmt ein Maedchen aus Somalia.
Deutschland, Brandenburg, Fuerstenwalde, Jugendprojekt ALREJU, einzige Spezialeinrichtung im Land Brandenburg wo minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Nationalität, Kultur und Religion betreut werden, Christina Czapla umarmt ein Maedchen aus Somalia (c) 2014 Sascha Montag / Zeitenspiegel / Agentur Focus
Sascha Montag/Zeitenspiegel
So geht's
Minderjährige Flüchtlinge aufnehmen: Wie funktioniert das? Und an wen kann ich mich wenden?
Tim Wegener
03.04.2017

Ablauf und rechtlicher Hintergrund

Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMFs) gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland eingereist sind. Sie werden zunächst vom Jugendamt in Obhut genommen. Danach werden sie in eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in betreuten Wohngruppen untergebracht. Falls es sich anbietet, können sie auch in Gastfamilien wohnen. Eine Gastfamilie hat den rechtlich Status einer Pflegefamilie.

Gastfamilien werden somit durch die zuständigen Jugendämter vermittelt und müssen bestimmte Formalien erfüllen. Sie müssen zum Beispiel ein Führungszeugnis oder auch ein Gesundheitsattest vorlegen. In einigen Fällen sind von den potentiellen Gastfamilien auch Kurse in Pflegeelternschulen zu belegen.

Die Aufgaben einer Pflegefamilie bestehen in der Hilfe bei alltäglichen Dingen wie Arztbesuchen und Freizeitgestaltung, aber auch emotionale Unterstützung, Hilfe beim Lernen der Sprache und bei der Integration sind nötig. Sie sollen dafür sorgen, dass „sich Ihr Pflegekind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickelt", wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt.

Nicht zu Ihren Aufgaben zählen rechtliche Belange, denn das übernimmt in der Regel ein Vormund.

Eine Übersichtsseite zu UMFs, die auch die rechtlichen Bedingungen gut zusammenfasst, stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung.

Unabhängig vom Herkunftsland der Flüchtlinge, gelten sie in Deutschland als volljährig, sobald sie 18 Jahre alt sind. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt müssen sie ihren Asylantrag selbst stellen. Der rechtliche Vormund kann das Verfahren aber weiterhin begleiten. Vor dem 18. Geburtstag stellt das Jugendamt oder der Vormund den Antrag.

Eine Übersicht zum Ablauf des Asylverfahrens (Stand Oktober 2016) gibt es hier (ab S. 34 geht es explizit um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

Der schriftliche Asylerstantrag steht auf der Seite des BAMF zur Verfügung.

Erste Schritte und Ansprechpartner

Die ersten Fragen kann das Wegweisertelefon (0800/200 50 70) der Aktion „Menschen stärken Menschen“, die vom BMFSFJ unterstützt wird, beantworten. Es ist von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr erreichbar.
Die Initiative läuft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Wenn Sie eine Patenschaft übernehmen, als Gastfamilie einen minderjährigen Flüchtling aufnehmen oder eine ehrenamtliche Vormundschaft annehmen wollen, informiert das Wegweisertelefon darüber, welche Organisationen in Ihrer Nähe Kontakte vermitteln und welche Arten von Patenschaften es gibt.

Da die Jugendämter für die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge zuständig sind, sind auch sie ein hilfreiche Adresse.

Viele Hilfestellungen zum Thema bietet auch der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), der durch verschiedene Projekte versucht, die Integration minderjähriger Flüchtlinge zu fördern.

Auch die Diakonie Deutschland hat ein Dossier über minderjährige Flüchtlinge geschrieben und eine Handreichung (Stand: Oktober 2016) über Rechte, Verfahren und den Aufenthaltsstatus erstellt.

Alltagshilfen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind nicht zwangsläufig Waisen oder alleine aus ihrem Heimatland aufgebrochen. Viele haben ihre Familienmitglieder auf dem Weg nach Deutschland verloren. Der Suchdienst Deutsches Rotes Kreuz hilft jungen Flüchtlingen ihre Familie zu suchen. Dazu nutzen sie auch die Bilddatenbank „Trace the Face – Migrants in Europe“.

Ist das Gastkind traumatisiert, kann die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) weiterhelfen.

Die "Ankommen-App" erleichtert die ersten Schritte in der neuen Heimat, indem sie Fragen zu alltäglichen Dingen wie Einkaufen, Freizeitgestaltung, öffentlichem Nahverkehr und Deutschkursen beantwortet.

Das Bundesprogramm "Willkommen bei Freunden - Bündnis für junge Flüchtlinge" des BMFSFJ richtet sich an Kommunen, bietet aber auch Helfern die Möglichkeit, passende Angebote für ehrenamtliches Engagement im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zu finden.

Das BAMF hat eine Reihe wichtiger Adressen und Kontakte, sortiert nach Themenfeldern, gesammelt.

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