Die Italiener dürfen ihre Kruzifixe in den Klassenzimmern hängen lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil am 18. März. In seinem ersten Urteil, 2009, hatte sich der Gerichtshof angemaßt, fast wie ein Polizist, einheitlich die Kruzifixe in Klassenzimmern von 47 kulturell sehr unterschiedlichen Ländern zu verbieten. Nun revidierte die Große Kammer des Gerichts diese Entscheidung: Ob Kruzifixe in Klassenzimmern hängen, darf jedes Land selbst verfügen.
Geklagt hatte eine aus Finnland stammende Italienerin. Sie empfand es als unzumutbar, dass ihre beiden Söhne unter dem Kreuz lernen mussten. Italien war entsetzt. Wie kann sich eine Atheistin von einem Kreuz, an das sie nicht glaubt, angegriffen fühlen? Das fragte sich wohl auch der Europäische Gerichtshof – er sah in dem an der Wand hängenden Kruzifix keine Indok-trination. Das Kreuz sei lediglich ein „passives Symbol“. Stellt sich die Frage, ob das Kreuz mit der gerichtlich festgestellten Passivität auch einen Teil seiner christlichen Identität verloren hat. Steht es nun auf einer Ebene mit Symbolen kulturellen Ausdrucks wie italienischer Pizza und deutschem Bier? Sicherlich nicht. Für Christen ist es das Zeichen der Versöhnung mit Gott. Das wird es bleiben, weiter auch in Klassenzimmern.
Kreuz oder Bier
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Leserbrief zu Gott-Glauben
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Das Kreuz als Reviermarkierung
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