Am 3. Juli 1597 ereignete sich im Schloss von Birstein im Vogelsberg etwas Unerhörtes. Anna Dietrich, eine Frau aus dem nahen Rinderbügen, wurde eben unter Folter befragt, ob sie mit dem Teufel im Bunde stünde, als der junge Pfarrer des Ortes, amtlich zum Seelenbeistand der angeklagten Hexen bestellt und deshalb selbst Mitglied des Gerichts, einen lautstarken Streit mit dem Richter über die Folter begann. Der unterbrach entsetzt die Quälereien der Frauen und rettete so der Anna Dietrich das Leben. So ungewöhnlich war diese Störung, dass der Schreiber der gräflichen Kanzlei eine Notiz anfertigte: "Weil der Pfarrer allhie hefftig dawieder gewesen, als man die Weiber peinigte, also ist es diesmal deßhalb unterlassen worden."
Birstein wurde damals von Graf Wolfgang Ernst von Ysenburg-Büdingen regiert. Der hatte Pfarrer Anton Praetorius 1596 in die Grafschaft kommen lassen und zum Hofprediger gemacht, um das reformierte Bekenntnis im Lande einzuführen. In diesem Jahr ging die Pest um im Büdinger Land, Grafen und Bürger rüsteten sich zur Hexenjagd. Dass vor allem das Klima der "Kleinen Eiszeit" (verstärkt seit 1584) Dürren und Überflutungen, Seuchen und Hungersnöte hervorgerufen hatte, konnten die Menschen nicht wissen.
Die Befreiung der Anna Dietrich aus der Folterkammer von Birstein gelang, womit zugleich deutlich wurde, dass nicht jeder, der sich für das Leben der Frauen einsetzte, unausweichlich selbst in die Fänge der Inquisition geriet. Zwar konnte Praetorius sein Leben retten, aber er zog sich die Wut des Grafen zu und wurde von ihm nach nur zwei Jahren aus dem Dienst entlassen. Das wird dieser nicht leichten Herzens getan haben, immerhin hatte Praetorius zuvor ein Loblied auf seinen Förderer geschrieben und arbeitete gerade an einem neuen, reformierten Katechismus.
Noch im Jahr 1598 veröffentlichte Praetorius seinen "Gründlichen Bericht von Zauberey und Zauberern", eine vielbeachtete und in vier Auflagen erschienene Kritik an den Hexenprozessen. Dass es Zauberei gebe, bezweifelte er darin nicht. Doch wer für Unwetter und Ernteausfälle, Viehsterben und Seuchen verantwortlich sei, wisse Gott allein, und er sei es, der Zauberer bestrafe - oder begnadige. Zwar könne der Teufel die Menschen zu allerlei Übeltaten anstiften, aber er vermöge sie nicht von sich aus und ohne Zustimmung Gottes auszuführen. Hart kritisert Praetorius auch die Zustände in den Gefängnissen und die Folter: "Oh, ihr Richter, was macht ihr doch? Wer den Menschen erhalten kann, und erhält ihn nicht, der ist ein Todtschläger."
Zunehmend auf Distanz zu Calvins Forderung, Hexen und Töten und Zeugen zu foltern
Es gibt nicht viele Quellen zum Leben des Anton Praetorius (und auch keine Abbildung von ihm), aber die vorhandenen zeigen ein markantes Bild. Er verband tiefen Glauben mit menschlicher Sensibilität und einem impulsiven Charakter. Angesprochen von der Radikalität des Calvinismus, hatte er sich ihm angeschlossen, ging dann aber zunehmend auf Distanz zu Calvins Forderung, Hexen aufzuspüren und zu töten sowie auch Zeugen zu foltern.
Dass sich Praetorius so engagiert für das Leben der Hexen einsetzte, hatte auch persönliche Gründe: Drei Ehefrauen waren ihm nacheinander in den zwölf Monaten vor dem Birsteiner Protest weggestorben. Durch seine neue Ehe im Februar 1597 hatte er seinen Lebensmut zurückgewonnen, wie der Theologe Hartmut Hegeler in seiner Praetorius-Biografie schildert.
Insgesamt vier Frauen waren 1597 in Birstein angeklagt worden, alle vier starben. Eine erhängte sich, nachdem man ihr die Folterinstrumente gezeigt hatte, im Gefängnis selbst, zwei starben während der Folter. Die vierte, die gerettete Anna Dietrich, überlebte zwar zunächst, starb dann aber an den Folgen der Quälerei.
Es sollte noch 200 Jahre dauern, bis die Hexenprozesse ein Ende fanden. Vielen Frauen und auch Männern kamen die Forderungen des Anton Praetorius nicht mehr selbst zugute: die der Zauberei verdächtigten Menschen nicht zu strafen, sondern sie zu belehren und sie durch gründliche religiöse Unterweisung auf den rechten Weg zurückzuführen. Bildung statt Strafprozesse: Den Richtern, die sich am Eigentum der Verurteilten jahrhundertelang schamlos bedient hatten, konnte das nicht gefallen.