Hebamme in Würzburg (Archivbild)
epd-bild / Daniel Peter
Einmalig 5.000 Euro erhalten Hebammen ab September in Bayern, wenn sie sich im Freistaat niederlassen. Damit will das Gesundheitsministerium eine flächendeckende Hebammenversorgung gewährleisten.
22.08.2019

Ab September können Hebammen in Bayern einen neuen Bonus beantragen: Einmalig 5.000 Euro gibt es vom Freistaat, wenn sich Hebammen in Bayern niederlassen und eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag mit. Die Staatsregierung will damit mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern gewinnen und weiter eine flächendeckende Hebammenversorgung gewährleisten, sagte Ministerin Melanie Huml (CSU). "Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie brauchen."

Jährlicher Hebammenbonus

Neben dem Nachweis der Berufserlaubnis müssen Hebammen nur noch die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nachweisen. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie wird vom Landesamt für Pflege übernommen. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Begründung der Niederlassung gestellt werden, ab September kann er das Formular dafür auch online heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt seien auch angestellte Hebammen, wenn sie nebenbei noch freiberuflich tätig sind.

Freiberufliche Hebammen in Bayern, die pro Jahr mindestens vier Geburten betreuen, erhalten außerdem einen Hebammenbonus von jährlich 1.000 Euro. Der Bonus ist laut Landesamt als Unterstützung und Anerkennung gedacht. Zugleich soll er ein Anreiz dafür sein, dass sich freiberufliche Hebammen für einen Einsatz in der Geburtshilfe entscheiden.

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