Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Archivbild)
epd-bild/Jens-Ulrich Koch
Weniger Streit um Kündigungen, aber mehr Konflikte bei Betriebsrenten: Die obersten Arbeitsrichter in Erfurt ziehen eine Bilanz, die vom wirtschaftlichen Wandel in Deutschland geprägt ist.
21.02.2019

Streitfälle zur Betrieblichen Altersvorsorge rücken stärker in den Fokus der obersten Arbeitsrichter in Deutschland. Im vergangenen Jahr hätte solche juristischen Konflikte das Bundesarbeitsgericht am meisten beschäftigt, sagte Präsidentin Ingrid Schmidt am Donnerstag in Erfurt. Der langjährige Spitzenreiter - die juristische Auseinandersetzung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen etwa durch Kündigungen - sei dagegen in der Statistik des Gerichts auf Platz zwei gelandet.

Für diese Entwicklung gebe es zwei Gründe: zum einen die gute Konjunktur, die wegen der geringeren Zahl nicht einvernehmlicher Trennungen von Arbeitgebern und -nehmern auch zu weniger Rechtsfällen führte. Hinzu komme der Konzentrationsprozess in der deutschen Wirtschaft. Mit der Fusion von Unternehmen stehe die Frage im Raum, welche der Regelungen zur Betrieblichen Altersvorsorge weiter Anwendung finden. Das gelte insbesondere auch für die dann nötige Anpassung der Betriebsrenten. Da es sich bei der juristischen Würdigung um ein Spezialgebiet handele, in dem sich nur wenige Beteiligte auskennen würden, komme es in den Erstinstanzen zum Teil zu Massenklagen, erläuterte Schmidt.

Erster Generationswechsel am Gericht

Im 20. Jahr am Standort Erfurt sagte die Präsidentin, das Gericht habe die Chance genutzt, die Wiedervereinigung durch seine Tätigkeit auch nach außen hin sichtbar zu machen. Das Bundesarbeitsgericht war 1999 von Kassel nach Erfurt umgezogen. Nach gut zwei Jahrzehnten sei im vergangenen Jahr auch ein erster Generationswechsel am Gericht zu Ende gegangen, sagte Schmidt. Mit Neuberufungen habe das Bundesarbeitsgericht seinen Frauenanteil deutlich steigern können. So hätten inzwischen je fünf Richter und Richterinnen einen Vorsitz in den zehn Senaten des Gerichts. Bei den Beisitzern komme das Bundesarbeitsgericht aktuell auf eine Frauenquote von 43 Prozent.

Nach Angaben der Gerichtspräsidentin gab es 2018 einen Rückgang bei den Eingängen um knapp neun Prozent. Auch dadurch hätten die Fälle schneller abgewickelt werden können: Die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens bis zur Erledigung habe 2018 bei sieben Monaten und 23 Tagen gelegen - etwa ein halber Monat weniger als im Jahr zuvor. Noch schneller sei dies aus ihrer Sicht kaum noch möglich, konstatierte Schmidt.

Von allen eingegangenen Rechtssachen hätten 1.852 und damit ein gutes Drittel Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Vorinstanzen betroffen. Davon seien 23,68 Prozent erfolgreich gewesen, sagte Schmidt. Diese Quote zeige, welche gute Arbeit in den Vorinstanzen geleistet werde.

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