Frankfurt a.M. (epd). Mit ihren Plänen für den Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender greifen die Länder nach Ansicht der Medienpolitikerin Tabea Rößner (Grüne) in die Programmautonomie von ARD und ZDF ein. Sie halte nichts vom Verbot der Presseähnlichkeit, die nun im Gesetz festgeschrieben werden soll, sagte Rößner dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Sender müssten selbst entscheiden, wie sie berichten. Das geplante Gesetz sei verfassungswidrig.
Die Bundesländer planen, im Rundfunkstaatsvertrag den Öffentlich-Rechtlichen vorzuschreiben, dass Text in ihren Telemedienangeboten nicht im Vordergrund stehen darf. In einem dem epd vorliegenden Entwurf heißt es, die Telemedienangebote seien "im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton zu gestalten". Die Ministerpräsidenten werden am Donnerstag über den Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag beraten.
Reformen seit langem in Arbeit
Die Bundesländer planen seit längerer Zeit, die Regeln für die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen im Rundfunkstaatsvertrag zu reformieren. Dabei geht es zum Beispiel um die Verweildauer von Beiträgen in den Online-Mediatheken und um die Frage, wie viel Textinhalt die Öffentlich-Rechtlichen im Netz anbieten dürfen. Die Ministerpräsidenten hatten sich zuletzt bei ihrer Konferenz Anfang Februar mit der Neufassung beschäftigt, einen konkreten Beschluss aber erneut vertagt. Die Zeitungsverlage sind gegen mehr Online-Aktivitäten von ARD oder ZDF. Sie befürchten Wettbewerbsverzerrung.
Laut Gesetzentwurf sollen für die öffentlich-rechtlichen Sender "Angebotsübersichten, Schlagzeilen, Sendungstranskripte, Informationen über die jeweilige Rundfunkanstalt und Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit" weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Weiter heißt es: "Unberührt bleiben ferner Telemedien, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen, soweit auf für die jeweilige Sendung genutzte Materialien und Quellen zurückgegriffen wird und diese Angebote thematisch und inhaltlich die Sendung unterstützen, begleiten und aktualisieren, wobei der zeitliche und inhaltliche Bezug zu einer bestimmten Sendung im jeweiligen Telemedienangebot ausgewiesen werden muss." Auch bei diesen Angeboten solle nach Möglichkeit "eine Einbindung von Bewegtbild oder Ton erfolgen".
Schlichtungsstelle für Streitfälle
Im Gesetzentwurf steht außerdem, dass eine Schlichtungsstelle zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Spitzenverbänden der Presse eingerichtet werden soll, die in Streitfällen entscheidet, ob die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen dem Gesetz entsprechen.
Rößner kritisierte diese geplante Schlichtungsstelle: "Das bedeutet, dass Pressevertreter mitentscheiden über die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen", sagte sie. Dass die Intendanten von MDR, ZDF und Deutschlandradio eine solche Schlichtungsstelle nach Medienberichten im Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger akzeptiert haben sollen, bezeichnete die Medienpolitikerin als "absurd".
Rößner befüchtet Rückschritt
Überall werde darüber gesprochen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt werden müsse, sagte Rößner. Die jetzt geplanten Regelungen würden jedoch einen "Rückschritt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" bedeuten. Derzeit sind presseähnliche Telemedien dann unzulässig, wenn sie nicht konkret auf einzelne Sendungen bezogen sind.
Zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es seit Jahren juristische Auseinandersetzungen über die Online-Angebote von ARD und ZDF. Gespräche zwischen Sendern und Verlegern über eine sogenannte Gemeinsame Erklärung zu den Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen waren im vergangenen Jahr ohne Ergebnis abgebrochen worden. Der damals vorgelegte Entwurf für die Gemeinsame Erklärung war ARD-intern sehr umstritten, da dieser nach Meinung von Juristen einen gravierenden Eingriff in die Programmautonomie darstellte.




