Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide ist gesunken.
epd-bild/Norbert Neetz
Widersprüche und Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide der Jobcenter sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Das belegen neue Statistiken.
11.05.2018

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte am Freitag in Nürnberg mit, die Widerspruchsquote liege bei 2,5 Prozent, die Klagequote bei 0,4 Prozent. Laut BA wurden 639.100 Widersprüche und 111.600 Klagen eingereicht, 8.800 bzw. 3.400 weniger als im Jahr 2016.

Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr rund 20,8 Millionen Leistungsbescheide verschickt. Am häufigsten widersprechen die Hartz-IV-Bezieher den sogenannten Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, die versandt werden, wenn die Geldleistungen neu berechnet werden müssen oder wegfallen, weil sich die Einkommenssituation der Bezieher geändert hat.

Wohnkosten bleiben oft umstritten

Auf den Plätzen zwei und drei folgen Widersprüche gegen die Anrechnung von Ersparnissen und die Berechnung der Unterkunftskosten. Zwei Drittel aller Widersprüche und 60 Prozent der Klagen wurden von den Jobcentern zurückgewiesen oder von den Hartz-IV-Empfängern zurückgezogen.

Die Zahl der Leistungsempfänger ist 2017 um rund 137.000 auf 6,1 Millionen gestiegen. Die Angaben zu Widersprüchen und Klagen beziehen sich nur auf die 303 Jobcenter, an denen die BA beteiligt ist. Die Bescheide rein kommunaler Jobcenter wurden nicht erfasst.

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