Göttingen (epd). In einer sogenannten Güteverhandlung vor dem Göttinger Landgericht deutete der Vorsitzende Richter David Küttler am Mittwoch an, er werde einem Antrag Heises auf Erlass einer einstweiligen Verfügung voraussichtlich nicht stattgeben. Heise will die Verbreitung des Bildes stoppen lassen, weil es ihn "in affirmativen Zusammenhang zu einem bekannten Protagonisten" einer weiter linksstehenden Konkurrenzpartei stelle. Küttler kündigte eine Entscheidung der Kammer für den kommenden Mittwoch an.
Vergleich von Leserbriefen
Das umstrittene Bild zeigt außer Heise und Höcke, die beide in benachbarten Dörfern im Eichsfeld leben, auch den Schriftzug "Landolf & Thorsten" sowie "NPD". Das "Zentrum für politische Schönheit" ließ das Motiv auf T-Shirts und Tassen drucken und bietet die Gegenstände auf der Internetseite "Landolf-Ladig.de" zum Kauf an. Anlass für die Aktion sind Vermutungen, dass Höcke unter dem Pseudonym Landolf Ladig über Jahre für NPD-Zeitschriften publiziert hat.
Der Soziologe Andreas Kemper aus Münster hatte 2015 als erster behauptet, dass Höcke unter dem Namen Landolf Ladig schon 2011 und 2012 für die von Thorsten Heise herausgegebene Zeitschrift "Volk in Bewegung" geschrieben habe. Der Wissenschaftler verglich unter anderem Leserbriefe Höckes mit Artikeln von "Landolf Ladig" - die Texte seien über weite Strecken identisch. Höcke selbst hat mehrfach gedroht, gegen Personen juristisch vorzugehen, die ihn mit Landolf Ladig in Verbindung brächten.
Die Kampagne der Aktionskünstler sehe er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, sagte Richter Küttler. Die Verbreitung des Bildes sei rechtlich kaum zu beanstanden, weil es sich bei Heise um eine "Person der Zeitgeschichte" handele.