Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Für Piloten und Flugbegleiter gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des Landes, in dem sie stationiert sind.
14.09.2017

Die Billigfluggesellschaft Ryanair muss im Streit mit Beschäftigten eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstecken. Der EuGH urteilte am Donnerstag in Luxemburg, dass für die Arbeitsbedingungen wie auch für Prozesse um das Arbeitsrecht unter anderem der Ort maßgeblich ist, von dem aus die Beschäftigten losfliegen und an den sie zurückkehren. Demnach gilt für sie im vorliegenden Fall das belgische Recht und nicht das Recht von Irland, wo Ryanair seinen Sitz hat. (AZ: C-168/16 und C-169/16)

In dem Streit geht es um sechs Angestellte, die entweder direkt bei Ryanair oder indirekt über die Gesellschaft Crewlink eingestellt wurden. Sie hatten den Flughafen Charleroi im Süden der Hauptstadt Brüssel als sogenannte Heimatbasis und durften laut ihren Arbeitsverträgen nicht weiter als eine Stunde entfernt wohnen. Die Flugzeuge, in denen sie arbeiteten, waren hingegen in Irland registriert. Ryanair bestimmte in den Arbeitsverträgen irische Orte als Gerichtsstand.

Belgische Justiz bat um Klärung

Dies ist dem EuGH-Urteil zufolge nicht rechtens. Er war von der belgischen Justiz, an die sich die Angestellten gewandt hatten, um Klärung der entsprechenden EU-Vorschriften gebeten worden. Dem EuGH-Urteil zufolge können die Beschäftigten "das Gericht des Ortes anrufen, von dem aus sie den wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllen". Diesen Ort ermitteln muss nun zwar wiederum die belgische Justiz. Der EuGH gab dafür allerdings Kriterien vor, die im vorliegenden Fall auf Belgien statt Irland hinauslaufen.

Ver.di begrüßte das Urteil. "Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind", erklärte die Gewerkschaft. Man erwarte, dass sich Ryanair künftig an das deutsche Recht halte, hieß es in einer Mitteilung von ver.di, die zugleich die zuständigen Behörden zu Kontrollen aufforderte.

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