Blutentnahme bei einer Blutspende (Archivbild)
epd-bild/Annette Zoepf
Die jetzige Frist von einem Jahr "schließt die meisten schwulen und bisexuellen Männer weiterhin unnötig von der Blutspende aus", moniert der Verband.
07.08.2017

Die Deutsche Aids-Hilfe hat die neu formulierte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Blutspende von schwulen und bisexuellen Männern kritisiert. Zwar gebe es nun eine Lockerung des bisher pauschalen Ausschlusses von der Spende, "doch geht die Regelung nicht weit genug", sagte Vorstand Björn Beck am Montag in Berlin. Eine HIV-Infektion könne man sechs Wochen nach dem letzten Sex sicher ausschließen. Die jetzige Frist von einem Jahr "schließt die meisten schwulen und bisexuellen Männer weiterhin unnötig von der Blutspende aus." Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschland rügte die neue Richtlinie.

Der pauschale Ausschluss schwuler und bisexueller Männer von der Blutspende sei nicht mehr zeitgemäß, betonte die Aids-Hilfe. Ausschlaggebend sollten tatsächliche HIV-Risiken sein. Männer, die Sex mit Männern haben oder einmal hatten, durften bislang in Deutschland kein Blut spenden. Grundsätzlich werden alle potenziellen Blutspender vorab befragt, ob sie zu dieser oder einer anderen Gruppe gehören, die statistisch ein hohes HIV-Risiko hat ("freiwilliger Selbstausschluss").

Kürzere Frist in England

Die Bundesärztekammer hatte Ende vergangener Woche ihre novellierte "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)" online gestellt. Darin heißt es: "Zeitlich begrenzt von der Spende zurückzustellen sind Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie (...) HIV bergen, für zwölf Monate."

Die Aids-Hilfe hält diesen Zeitrahmen für unzulässig lang. England und Schottland seien bereits weiter. "Dort gilt ab 2018 eine Frist von nur noch drei Monaten", sagte Beck. Er verwies zudem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2015. Ein Ausschluss von der Blutspende sei demnach nur soweit gerechtfertigt, wie sich Übertragungsrisiken nicht auf anderen Wegen reduzieren lassen.

Der Lesben- und Schwulenverband erklärte: "Das Bestreben, Männer, die Sex mit Männern haben, weiterhin dauerhaft von der Blutspende auszuschließen, hat über die Wissenschaft gesiegt." Um Schwule weiterhin dauerhaft von der Blutspende auszuschließen zu können, hätten die Verfasser der Richtlinie alle Homosexuellen "zu einer einheitlichen Risikogruppe zusammengefasst." Das sei nicht nachvollziehbar, sagte Sprecher Axel Hochrein. Es komme nicht auf Gruppen an, sondern auf das tatsächliche Risikoverhalten. Entscheidend sei, ob der Geschlechtsverkehr sicher oder unsicher sei.

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