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Konnte Luther nicht richtig Hebräisch?
Wörtlich übersetzt müsste da stehen: "Zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Recht." Trotzdem behält die neue Auflage die ursprüngliche Lutherübersetzung bei. Warum?
Die Lutherbibel im Lebensalltag - Feier zum 70. Geburtstag von Landesbischof i.R. Prof. Dr. Christoph Kähler am 20.05.2014 an der Universität Jena. Foto: Jan-Peter Kasper/FSUJan-Peter Kasper/FSU
07.08.2017

Der emeritierte Bochumer Professor für Altes Testament, Jürgen Ebach, kritisiert: Hier übersetze die neue Lutherbibel falsch – wie seinerzeit Luther. Wer es korrekt ­haben wolle, müsse auf die Zürcher Bibel zurückgreifen. Dort heißt es: "Zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Recht."

Richtig ist: Luther wusste, wie der Vers wörtlich lauten muss. Das kann man in seiner Psalmenausgabe von 1524 sehen. Dort hatte er noch übersetzt: "Das Gericht wird wieder zu Recht kommen." Die spätere Übersetzung von 1531 hat dann ein Team von Fachleuten unter Luthers Leitung geschaffen. Mit dabei: Matthäus Aurogallus, Hebraist und Sprachwissenschaftler. Er hätte Luther keinen Fehler durchgehen lassen.

Die Lutherbibel im Lebensalltag - Feier zum 70. Geburtstag von Landesbischof i.R. Prof. Dr. Christoph Kähler am 20.05.2014 an der Universität Jena. Foto: Jan-Peter Kasper/FSUJan-Peter Kasper/FSU

Christoph Kähler

Christoph Kähler, Jahrgang 1944, leitet die Revision der Lutherbibel. Der Theologie­professor für Neues Testament war bis 2009 ­Bischof in Mitteldeutschland (zuvor Thüringen) sowie Stell­vertretender EKD-Ratsvorsitzender  

Luther hat sich also etwas gedacht, als er sich für das Merkwort "Recht muss Recht bleiben" entschied. Es ist eine Tautologie – wie: "weißer Schimmel". Tautologien werden rhetorisch eingesetzt. Man kann sie sich gut einprägen – und sucht dann den tieferen Sinn: Das im Gerichtssaal gesprochene Recht soll wieder dem göttlichen Recht entsprechen – diese Hoffnung hat Luther sehr prägnant mit dem Satz eingefangen.

Das göttliche Recht gibt es schon seit Urzeiten, also lasst uns dazu zurückkehren!

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