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"Gerichte urteilen mal für, mal gegen die Bürgen"
Gerhard Trabert, bekannt als "Arzt der Armen" (chrismon 2/2018), hat für Flüchtlinge gebürgt. Jetzt fordert das Jobcenter Hartz-IV-Beiträge, die es an die Flüchtlinge gezahlt hat, von ihm zurück.
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Die Bürgschaft kann jetzt teuer werden
Klingt doch gut: einem Menschen, einer Familie im Kriegsgebiet die Flucht übers Mittelmeer zu ersparen, indem man für sie bürgt. Bis der Asylantrag durch ist. Aber jetzt will der Staat plötzlich Geld zurück. Zu Unrecht, sagt Rechtsanwalt Heinz-Dieter Schütze
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