Ein Nein ist ein Nein
Schnell war die Gesetzesnovelle vom Tisch. Mit Recht
Portrait Eduard KoppLena Uphoff
21.05.2016

Da wird Justizminister Heiko Maas nacharbeiten müssen. Seine geplanten Verschärfungen im Sexualstrafrecht gehen nicht weit genug. Darin sind sich Parlamentarierinnen von Union und SPD, der Grünen und der Linken mit dem Deutschen Frauenrat und den konfessionellen Frauenverbänden einig. Zwar sollen demnächst auch Täter bestraft werden, die Überraschungsmomente oder die Widerstandsunfähigkeit einer Frau ausnutzen oder ihr Angst machen, so dass sie sich nicht wehren kann. Aber die einfache, klare Bekundung einer Frau, dass sie keinen Sex will („Ein Nein ist ein Nein“), reicht nach dieser vorsichtigen Novellierung des Gesetzes für eine Bestrafung des Täters nicht aus.

Der Minister wird dieses Tatmerkmal in ein neues Gesetz zusätzlich hineinschreiben müssen. Dagegen spricht nicht, dass oft genug Aussage gegen Aussage stehen wird, eine Überführung des Täters damit schwierig wird. So etwas gibt es bei anderen Straftaten auch: bei Beleidigung, bei Körperverletzung. Trotzdem gelten sie als Straftat.

Heiko Maas hat signalisiert, dass er auf die Kritik eingehen werde, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen also noch besser schützen wolle. Damit ist er auf dem richtigen Weg. Die „Istanbul-Konvention“ des Europarates kann eine gute Richtschnur sein. Ihr zufolge sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen strafbar.

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