Die Mehrheit im Bundestag für den Antrag von Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) war eindrucksvoll. Das Geschäft mit dem Tod, die organisierte Hilfe beim Selbstmord wird es in Deutschland nicht geben. Ja, das kommerzielle „Helfen“ beim Sterben wird strafbar.
Den Ärzten, die leidenden Menschen im Einzelfall beim Freitod zur Seite stehen, wird dies nicht als Straftat ausgelegt. Das Signal aus Berlin hat eine weit über das konkrete Geschehen hinausweisende Bedeutung. Mehr und mehr etabliert sich nämich in dieser Gesellschaft ein Diktat der Sorte: entweder perfekte Existenz oder Tod.
Dossier
###drp|hUeN8R_QjqpPy89QPvna2ccG00107052|i-40|Foto: Werner Krüger/epd-bild|###
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Dem musste gerade aus christlicher Sicht energisch widersprochen werden, was die beiden großen Kirchen mit der Unterstützung des Griese/Brand-Entwurfs gottseidank auch taten.
Dass der Bundestag gleichzeitig beschloss, palliative Betreuung und Hospizarbeit zu stärken, ist ein weiteres ermutigendes Signal.