Sebastian Arlt
Kämpfen bis zum Schluss
Als Kind war er Verteidiger beim FC Bayern. Aufgeben? Niemals! Aus dem Hauptschüler wurde einer der bekanntesten Anwälte in Deutschland. Auch für Mörder und Schwerbrecher gibt er alles
Tim Wegner
11.02.2013

Da muss er durch. Links und rechts vor dem Eingang des Landgerichts Augsburg stehen Protestschilder, wie ein Spalier. „Es ist fünf vor zwölf! Schützt uns – nicht die Täter“, „Recht auf Schutz – sagt Ja zur Sicherungsverwahrung“. Es ist nicht klar, ob Adam Ahmed die Schilder beachtet, als er an diesem grauen Herbstmorgen auf den Eingang ­zugeht. Er ist schnell, der Blick wirkt konzentriert, das gibt seinem Gesicht etwas Hartes. Eine Frau schaut ihm hinterher. „Er ist bestimmt ein guter Anwalt, aber wo ist der Mensch?“ Der Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed aus München, dunkle Haare, hohe Stirn, 41 Jahre alt, sagt, dass ihn solche ­Sätze nicht mehr treffen. „Ich kann nicht von Laien erwarten, dass sie Gefühl und Rechtsstaatlichkeit auseinanderhalten.“

Es ist über drei Jahrzehnte her, da hatte er selbst das Gefühl, dass ihm Unrecht ­geschieht. Adam Ahmed war noch ein Kind, als seine Eltern, der ältere Bruder und er abgeschoben werden sollten – in den Irak, in die Heimat des Vaters. „Die Koffer waren für die Ausreise gepackt, um meine Carrera-Bahn war Klebeband gewickelt. Dann sagte meine Mutter: ‚Wir bleiben hier.‘“ Ahmeds Mutter ist Griechin, sie hatte damals seit Jahren in Deutschland gelebt, ihre Kinder sprachen kein Arabisch. Sie überzeugte ihren Mann zu kämpfen. Die Juristerei hat die Sprache des Rechtsanwalts eingefärbt, auch dramatische Erlebnisse schildert er ruhig und sachlich, der Münchner Dialekt erdet die junge Stimme. „Unter Zuhilfenahme eines bekannten Rechtsanwalts für Ausländerrecht führte das zu unserer Einbürgerung.“

„Warum hat so ein Täter mehr Rechte als die Opfer?"

Hinter der Einlasskontrolle am Landgericht Augsburg, in der Taschen und Jacken wie auf einem Flughafen durchleuchtet werden, hadert eine Frau. „Warum hat so ein Täter mehr Rechte als die Opfer? Wer schützt uns, wenn nicht der Staat?“ Niemand widerspricht ihr. Die Frau heißt ­Romana Gilg, sie ist die Mutter von Va­nessa, die am Faschingsdienstag 2002 in ihrem Bett erstochen wurde, in Gersthofen bei Augsburg. Vanessa wurde zwölf Jahre alt, sie war das Opfer von Michael W., damals 19 Jahre alt. Zehn Jahre war er im Gefängnis, nach Jugendstrafrecht ist das die Höchststrafe. Vor dem Landgericht geht es um die Frage, ob Michael W. nun noch in  Sicherungsverwahrung kommt.

2005 verteidigte Ahmed, gemeinsam mit einem Kollegen, den Mörder von Rudolph Moshammer. Es war einer seiner ersten Fälle. Der Bruder des Tatverdächtigen war über ein paar Ecken auf den jungen Anwalt zugekommen. „Der wollte jemanden aus dem Irak. Das war ein Glücksfall, ich hatte mir im Strafrecht ja noch keinen Namen gemacht.“ Er war Anwalt des Doppelmörders von Krailling, der seine beiden Nichten – acht und elf – umgebracht hatte. Er verteidigte den Mann, der bei Regensburg eine Läuferin getötet und sich am Leichnam vergangen hatte. Ab Ende Februar wird er den Verdächtigen im Augsburger Polizistenmord beistehen. Bei Ahmed landen die ganz schweren Fälle. Es hat sich herumgesprochen, dass er kämpft, wenn nötig bis zur letzten Instanz.

In Augsburg beginnt Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger mit seinem Plä­doyer, schräg über ihm hängt das Kruzifix. Ahmed sitzt auf der anderen Seite des Saals, noch immer hat er diesen harten Blick. Oft klemmt er mit seiner Oberlippe die Unterlippe ein, als wollte er sich den Mund verbieten. Er macht sich Notizen, schaut auf seinen Laptop. Vor ihm sitzt sein Mandant Michael W., das Gesicht  grau, der Körper gebeugt. Dass der Staatsanwalt über ihn spricht, ist ihm nicht anzumerken. Dischinger macht sich zum Vertreter der Öffentlichkeit. Er zählt die Möglichkeiten auf, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu erreichen, „das Ziel ist ein effektiver Schutz der Bevölkerung“. Dischinger erinnert an die Tatnacht vor über zehn Jahren; daran, dass Michael W. – verkleidet wie in einem Horrorfilm, mit weißer Maske und schwarzem Umhang – in das Haus der Familie Gilg eindrang und Vanessa anstarrte, wie sie in ihrem Bett schlief. Dass er zustach, als sie aufwachte, 21 Mal, mit einer 16 Zentimeter langen Klinge. Er zitiert Frank Urbaniok, Facharzt für Psychiatrie und Psychothe­rapie aus Zürich: Die Therapien hätten Effekte erzielt, aber andere Täter, die sich in eine vergleichbare Fantasiewelt zurückgezogen hätten, seien rückfällig geworden. Später mokiert sich der Staatsanwalt: ­Michael W. habe in der Haft erzählt, er wolle „ein Gute-Laune-Bär werden und bleiben“. Der Mann habe eine psychische Störung, er sei sehr gefährlich.

In meiner Kindheit dachte ich manchmal: ‚Warum habe ich keine blonden Haare?‘“

Wer Adam Ahmed mit dem Begriff „Migrationshintergrund“ kommt, hört ein Seufzen. „Ich bin Münchner. Meine Eltern haben mir auch Werte mitgegeben, das hat nichts mit ihrer Herkunft zu tun.“ Auch heute noch trifft er vor Gericht auf Richter, die seinem Namen einen bestimmten Klang geben – aha, das ist der Anwalt „Achmed“. „Andere fragen, wie sie meinen Namen aussprechen sollen – das ist völlig in Ordnung. Das war früher ­anders. In meiner Kindheit dachte ich manchmal: ‚Warum habe ich keine blonden Haare?‘“ In der Grundschule gab es so einen Moment, erste Klasse, Religionsunterricht. Ein paar Stunden hatte der Schüler Adam schon mitgemacht. Die Themen, die Gebete, die Lieder – das mochte er. Plötzlich holte die Rektorin ihn und zwei Mitschüler aus dem Klassen­zimmer. „Weil wir auf dem Papier Mus­lime waren – es war das schlechte Gefühl, dass etwas nicht stimmt.“

Mohammer, Krailing, Vanessa: Adam Ahmed stellt sich den ganz schweren Fällen
Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch erteilt Adam Ahmed das Wort. Sofort wirkt das Gesicht des Anwalts offener. Jetzt ist er dran. Ahmed plädiert über zwei Stunden. Noch habe kein Gericht geklärt, was eigentlich eine psychische Störung sei. Und vor allem: Damals, zur Tatzeit im Jahr 2002, gab es noch keine nachträgliche ­Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht. Ahmed wendet sich der Richterbank zu. „Sie wissen, ich schiebe den Fall an den Bundesgerichtshof weiter. Aber wir sind Juristen geworden, damit wir die Verantwortung übernehmen. Wenn ich das nicht kann, darf ich kein Berufsjurist werden.“

Wenn man zu wenig macht, gewinnt der Gegner

Als Jugendlicher spielte Adam Ahmed beim FC Bayern München Fußball. Sein Trainer schulte ihn zum Verteidiger um, Begründung: „Das ist ein Kämpfer, der gibt keinen Ball verloren.“ Wer in seiner Mannschaft war, hatte die Chance, Profi zu werden. Wie Klaus Augenthaler, dem Ahmed Mitte der Achtziger als Balljunge die Bälle im Olympiastadion zuwarf und nach dem Spiel Trikots abluchste; oder die Kapitänsbinde. Ahmed sagt nicht Karriere, er sagt Werdegang. „Für den spielt der Fußball eine Rolle. Mir ist nie was in den Schoß gefallen. Beim FC Bayern war ich zuerst Ersatzspieler, da hab ich wirklich kämpfen müssen.“ Profi werden, das war ein Traum. „Aber mit 17, 18 Jahren, wenn sich entscheidet, wer es nach oben schafft, hatte ich keine realistische Aussicht mehr darauf.“ Eine Erkenntnis ist ihm aus dem Sport geblieben: Wenn man zu wenig macht, gewinnt der Gegner.

Auch vor Gericht in Augsburg kämpft der Verteidiger, am Ende wird er noch mal grundsätzlich. „Wir dürfen uns nicht nur von Gefahren leiten lassen, Deutschland ist so sicher wie kaum ein anderes Land.“ Vanessas Mutter flüstert in der zweiten Zuschauerreihe: „Das hat mir auch nichts geholfen.“ Ahmed kann es nicht hören, er beantragt die Freilassung seines Mandanten. „Konsequenterweise steht ihm eine Entschädigung für die Zeit zu, die er noch über die Strafe hinaus in Haft verbracht hat.“ Hinten im Saal raunt ein Zuschauer: „Wahnsinn!“

Adam Ahmed besuchte die Haupt-, dann die Realschule. Hier engagiert er sich seit März als Pate für das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Er will mit jungen Menschen in Kontakt bleiben, ihnen Wege aufzeigen. „Ich bewundere Jugendliche, die genau wissen, was sie wollen.“ Für ihn wurde die Aus­bildung zum Werkzeugmacher zum Wegweiser. Er wusste: Das war nicht die Berufung, nach der er suchte. Seine Eltern waren die Vorbilder. Der Vater war 18 Jahre alt, als er mit einem Stipendium nach Deutschland kam. Er schaffte es bis zum Ingenieur bei BMW, mit Ehrgeiz und Disziplin. Ahmed machte das Abitur an der Abendschule nach, in nur acht Monaten lernte er Französisch. Er besuchte Gerichtsverhandlungen, um zu schauen, ob Jura das Richtige sein könnte. Und er setzte sich in Vorlesungen an der Universität. „Ich hatte ein Gerechtigkeitsempfinden, aber ich wusste nicht, was ein Rechtsstaat ist. Heute stehe ich voll dahinter.“ Einmal hatte er einen Alptraum, er war der Beschuldigte – aber es kam kein Anwalt.

Selbst die Mutter des Opfers sagt: der setzt sich ein!

Romana Gilg, die Mutter der ermorde­ten Vanessa, sagt, dass sie immer noch das Vaterunser betet; auch die Zeile: „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.“ Ihre kräftige Stimme wird brüchig. „Nur bei ‚Dein Wille geschehe‘ hapert es.“ Sie hält es für zivilisiertes Verhalten, „Grüß Gott“ zu sagen, wenn man einander begegnet. Und der Mann, der den Mörder ihrer Tochter vor der Sicherungsverwahrung bewahren wollte, grüßte zurück. Daraus wurden ­kurze Gespräche vor dem Gerichtsgebäude, später tranken sie einen Kaffee zusammen. Romana Gilg wollte wissen, wie jemand tickt, der sich so für Straftäter einsetzt. Sie rechnet es Ahmed hoch an, dass er diesem Gespräch nicht aus dem Weg gegangen ist. „Viele Punkte, die er vertritt, teile ich. Zum Beispiel dass es bessere Therapieangebote in den Gefängnissen geben muss.“ Es geht ihr nicht um Sühne, nicht um Rache; sie will, dass niemand mehr erleben soll, was sie durchmachte, nachdem sie ihre Tochter gefunden hatte, in ihrem Blut liegend. „Ich wünschte, ich ­hätte Herrn W. nie kennengelernt, aber nachdem er sich in mein Leben gedrängt hat, möchte ich wissen, dass er gelernt hat.“

An diesem Punkt enden die Gemeinsamkeiten mit dem Anwalt. „Ich verstehe nicht, warum Herr W. vor Gericht kaum etwas sagen musste. Ich wollte wissen, ob er sich beschäftigt hat mit seiner Tat, aber wie soll ich das erfahren, wenn nur sein Anwalt für ihn spricht?“ Romana Gilg ­findet, dass die Verantwortung für eine Tat zum Täter gehört; die Justiz sollte schweren Straftätern von Anfang an klarmachen, dass sie länger im Gefängnis bleiben, wenn sie sich dieser Verantwortung nicht stellen. Trotzdem: Wenn sie selbst einmal angeklagt wäre, würde sie zu Anwalt Ahmed gehen. „Es ist imponierend, wenn jemand sich so für seine Sache engagiert.“ Mitte November ordnet die Jugendstrafkammer die Sicherungsverwahrung für Michael W. an. Ahmed legt Revision ein.

Vor dem Landgericht Augsburg weht ein kalter Wind. Mittlerweile ist es Winter geworden. Heute gehört einem Arzt die Aufmerksamkeit des Anwalts; die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Totschlag vor. Zwei seiner Patienten starben; er hatte den Drogenabhängigen Schmerzpflaster verschrieben, aus denen sie sich den Wirkstoff Fentanyl herausgekocht und gespritzt haben sollen. Heute tritt ein Sachverständiger – selbst Arzt – vor Gericht auf, seine Leitfrage: Hat Ahmeds Mandant gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen? Wieder verfinstert sich der Blick des Anwalts. Es klingt nicht gut, was er hört. Die Krankenakten scheinen unvollständig, es gab nur wenige Urinproben, um die Patienten zu kontrollieren. Über eine Stunde berichtet der Sachverständige mit monotoner Stimme, der Ernst in Ahmeds Blick weicht langsam der Erschöpfung, er stützt den Kopf auf die Hände, die Zeigefinger fahren unter die randlose Brille und scheuern die Augen. Dann ist Pause, fünfzehn Minuten.

Die Schulklasse eines Mädcheninternats ist gekommen. Ihre Lehrerin ist Schöffin, so hat sie Ahmed kennengelernt. Er hat Eindruck hinterlassen, sie ist mit ihren Schülerinnen in eine Verhandlung gekommen, in der er verteidigt. Die Mädchen bauen sich im Halbkreis vor dem Anwalt auf, enttäuschte Blicke, Ahmed hat ja bisher kaum etwas gesagt. Er verrät seine Strategie: den Sachverständigen hinter­fragen. An diesem Tag wird nichts mehr daraus, der Richter vertagt die Verhandlung kurz nach der Pause.

Ahmeds Fragen an den Sachverständigen werden es in sich haben

Ahmed ist froh, das mit der Vertagung war seine Idee, er hat nun eine Woche gewonnen, um seine Fragen an den Sachverständigen zu verfeinern. Sie werden es in sich haben: Wann hat er die letzte Fortbildung im Bereich Schmerztherapie besucht? Und warum verwendet er für sein Gutachten die 3. Auflage eines Handbuches, wenn es doch schon die 7. Auflage gibt? Andererseits: So nimmt der Anwalt wieder Arbeit mit. Morgens um sieben Uhr kommt er in seine Kanzlei, abends um zehn Uhr ist er zu Hause bei seiner Frau. In dieser Zeit wühlt er sich durch die Literatur, die der Sachverständige benutzt hat. Vielleicht steckt ja irgendwo noch eine Frage, die ­seinen Mandanten entlasten kann. „Es geht für ihn um so viel, um seine Exis­tenz, sein Leben. Und so ein Gutachter hat eine riesige Verantwortung.“

Gleich kommt der Mandant: Adam Ahmed im Augsburger Landgericht
Warum dieser Einsatz für Menschen, denen schwere Verbrechen zur Last gelegt werden oder die – wie Michael W. – ­Mörder sind, rechtskräftig verurteilt? „Ich tue das nicht aus Sympathie. Die Anwendung des Rechts steht an erster Stelle, der Mandant ist – wenn es gutgeht – ein Nutznießer ­meiner Haltung.“ Welcher Haltung? „Dass jeder ein faires Verfahren verdient. Der Aufwand, den ich dafür betreibe, ist unbezahlbar.“ Den Samstag versucht er sich freizuhalten, dann kommt der FC Bayern in der Sportschau. Neulich ist er erschrocken, mit welcher Macht der Schlaf am Wochende nach ihm greift. Es ist der Preis dafür, dass er seinen Mandanten verspricht, sich hundertprozentig für sie einzusetzen. Was er nicht verspricht: wie ein Verfahren ausgeht.

Ahmed steuert seinen Wagen auf München zu; manchmal sind von hier aus die Alpen zu sehen, jetzt hüllen Schneewolken die Landschaft in ein Grau. In seiner Kanzlei ist Ahmed umgeben von Aktenordnern, auf deren Rücken „Mord“ oder „Totschlag“ steht. Wie schafft er das, all die zerbrochenen Leben, die Tatortaufnahmen? „Ich halte mich nicht für kalt, aber es ist nicht so, dass mich diese Bilder belasten. Anderes belastet mich: Wenn ich merke, dass ein Mandant bei einem Richter keine Chance auf ein faires Verfahren hat, nehme ich das mit nach Hause. Die Tat, die Opfer, das viel Schrecklichere, das beschäftigt mich, es berührt mich, aber ich habe keinen Einfluss darauf, ich kann nichts rückgängig machen.“

Kein Strafverteidiger verliert die ­Opfer aus dem Blick, sagt der Anwalt.  Für ihn besteht der beste Opferschutz darin, wenn Straftäter wieder im Leben ankommen. „Sozialer Empfangsraum“, sagt Ahmed dazu. Er hat den Münch­ner Verein „Subsidium“ mitge­gründet; ehemalige Gefängnisinsassen bekommen dort Hilfe, wenn sie eine ­Wohnung und Arbeit suchen.

Ohne Anwalt wäre der Rechtsstaat kein Rechtsstaat

Davon erzählt der Anwalt gern, er spürt ja an den Fragen, die Freunde stellen, dass Strafverteidiger wie er mit Vorurteilen zu kämpfen haben: Wie kannst du nur diese Leute verteidigen? Vielleicht ist dieses Unbehagen historisch bedingt, lange Zeit war das Inquisitionsprinzip bestimmend für das deutsche Strafrecht: Der Inquisitor war Ankläger und Richter zugleich. Erst die Strafprozessordnung von 1877 trennte Anklage und Gericht. Die Staatsanwaltschaft klagt an, ihr Gegenüber ist die Verteidigung, der Richter urteilt. Der Vertei­diger ist der Garant dafür, dass jeder unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Sonst wäre der Rechtsstaat kein Rechtsstaat. Und sonst könnte Ahmed nicht ­helfen. Das ist ihm das Wichtigste, dass er Menschen in schwieriger Zeit begleitet. Und am schönsten sei es, wenn er es schafft, noch eine letzte Chance rauszu­holen. Neulich war das so: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, nichts habe auf Bewährung hingedeutet, aber die gab es dann doch noch. „Der Mandant war richtig dankbar, und ich froh, weil ich ­glaube, dass er diese Chance auch nutzt.“

Es bleibt der Widerspruch, dass An­geklagte freigesprochen werden, obwohl sie ein Verbrechen begangen haben. „Die Strafprozessordnung ist mein Handwerkszeug. Und nach der kann und muss ich manchmal das Schweigen empfehlen. ­Wäre ich dazu nicht in der Lage, dürfte ich den Mandanten nicht verteidigen. Ich muss niemanden verurteilen.“
Es kommt vor, dass Mandanten von ­einer Stunde auf die nächste entlassen werden, manchmal noch im Gerichtssaal. Sie haben kein Geld, um mit der Bahn irgendwo hinzukommen. Fahren sie schwarz, gibt es gleich wieder Ärger. Dann nimmt  Ahmed sie mit, oder er gibt ihnen Geld fürs Ticket. Er müsste das nicht tun, aber er macht oft mehr als üblich. „Ich hab das Geld immer wiederbekommen. Und ich hatte zum Glück nie den Fall, dass jemand schwer rückfällig geworden ist.“ Und wenn es doch einmal passiert? „Ich weiß nicht, wie ich darauf reagiere.“

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Solche Menschen braucht! Ich habe ihn selbst erlebt. Er hat eine Überzeugung, gepaart mit Offenheit, und zwar allen gegenüber, die Einzigartigkeit ist. Er will helfen und schafft es auch, ohne anderen, wie z.B. Geschädigte oder Opfer zu nahe zu treten. Er sympathisiert auf eine ganz besondere, weil charismatische Weise. Ein Mensch, der seine Berufung zu seinem Beruf gemacht hat und diesen selbst (er)lebt!

Toll!