Brüssel (epd). Die EU-Kommission wies zwar darauf hin, dass mehrere Bestimmungen des Vertragsentwurfes "einige Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Gesetzesrahmen aufwerfen", wie ein Sprecher am Dienstag in Brüssel dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Dies halte die Verabschiedung des Vertrages aber nicht auf.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich Anfang Dezember auf den Entwurf des Medienstaatsvertrags verständigt, der den Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll. Der neue Vertrag soll dem Medienwandel Rechnung tragen und Regeln für neue Akteure wie Onlineplattformen, soziale Netzwerke und Suchmaschinen schaffen.
Vereinbarkeit mit zwei EU-Gesetzen
Die EU-Kommission macht nicht öffentlich, welcher Art ihre Bedenken genau sind. Sie sollten aber die Bundesländer zur Reflexion anregen, "wie man den Vertragsentwurf besser mit unseren geteilten politischen und rechtlichen Verpflichtungen in Übereinstimmung bringt", erläuterte der Sprecher. Hier geht es insbesondere um die Vereinbarkeit mit zwei EU-Gesetzen, der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und der Richtlinie über die audiovisuellen Mediendienste (AVMD-Richtlinie).
Die Kommission hätte den Vertrag nach der dreimonatigen Notifizierungsfrist auch einen weiteren Monat aufhalten können, wenn sie stärkere Bedenken gehabt hätte. Ganz ohne Bedenken hätte sie ihn ohne Kommentare freigegeben.
Wichtiger Beitrag zur Medienvielfalt
Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab (SPD) begrüßte die Brüsseler Entscheidung. "Wir waren immer davon überzeugt, dass der Medienstaatsvertrag einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in Deutschland und Europa leistet", erklärte die Bevollmächtigte des Landes für Medien und Digitales. Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder könne der Vertrag nun zügig den Länderparlamenten zur Ratifikation vorgelegt werden. "Ich bin optimistisch, dass er im Herbst in Kraft treten kann", sagte Raab.