Bananenbauern in Mexiko: Der 2016 von der Bundesregierung beschlossene Aktionsplan fordert von Unternehmen Sorgfalt in Bezug auf die Menschenrechte in internationalen Lieferketten - zunächst als freiwillige Selbstverpflichtung.
epd-bild/Wolf-Dieter Vogel
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hat sich für ein Gesetz ausgesprochen, das Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte bei Auslandsgeschäften verpflichtet.
03.04.2019

"Für mich ist ganz klar: Wir brauchen gesetzliche Regelungen, das Zeitalter der Freiwilligkeit hat ein Ende", sagte Kofler der "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch). "Wenn 100 Prozent der deutschen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gerecht würden, dann bräuchten wir kein Gesetz. Ansonsten besteht eine Schutzlücke, die wir dringend schließen müssen."

Damit reagierte Kofler laut der Zeitung auf eine Debatte über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Der 2016 von der Bundesregierung beschlossene Plan fordert von Unternehmen Sorgfalt in Bezug auf die Menschenrechte in internationalen Lieferketten - zunächst als freiwillige Selbstverpflichtung.

Streit innerhalb der Koalition

Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD, "gesetzlich tätig zu werden", wenn bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sich auf die Menschenrechte verpflichtet.

Über das Monitoring der Unternehmen droht laut "Frankfurter Rundschau" ein Streit innerhalb der Koalition. Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium wollten die Schwelle offenbar niedrig legen, um 50 Prozent bei den Firmen zu erreichen und gesetzliche Maßnahmen damit zu vermeiden, berichtete die Zeitung. Die Federführung für den Aktionsplan liegt beim Auswärtigen Amt.

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