Leipzig (epd). Das Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zunächst Fragen zur Vereinbarkeit von Bundesrecht mit höherrangigem Europarecht zur Klärung vor. (AZ: BVerwG 6 C 5.18, 6 C 6.18 und 6 C 5.18)
Geklagt hatten zwei beitragspflichtige Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main gegen den Hessischen Rundfunk. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen.
Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
Demgegenüber schreiben Regelungen des Hessischen Rundfunks vor, dass der Beitrag nur durch Lastschrifteinzug, Einzelüberweisung oder Dauerüberweisung entrichtet werden kann. In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatten entschieden, dass der Rundfunkbeitrag über ein Konto bezahlt werden muss.
Der EuGH soll nach dem Beschluss der Leipziger Richter nun klären, ob öffentliche Stellen europäischer Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Euro-Banknoten bei Geldleistungspflichten anzunehmen. Einen solchen Annahmezwang regelt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts eine geltende Vorschrift, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind - allerdings mit Einschränkung. Bis zu einer Entscheidung des EuGH hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt.
Aufwand und Mehrkosten
Der Beitragsservice in Köln erklärte, Aufwand und Mehrkosten, die dem Beitragsservice sowie der gesamten öffentlichen Verwaltung durch eine händische Barzahlung von Abgaben und Beiträgen entstünden, gingen letztlich zulasten aller Bürger. Der elektronische Zahlungsverkehr sei "insbesondere unter Zeit- und Kostengesichtspunkten zweckvoll".
Zu den Klägern gehört der "Handelsblatt"-Redakteur Norbert Häring, der unter anderem in seinem Buch "Schönes neues Geld" vor den Gefahren einer Abschaffung von Bargeld warnt.
Der Rundfunkbeitrag hatte 2013 die frühere Rundfunkgebühr ersetzt. Für Privathaushalte wird er je Wohnung erhoben und ist unabhängig von Art und Zahl der Geräte. Momentan liegt der Beitrag bei 17,50 Euro monatlich.