Bundesadler im Verfassungsgericht
epd-bild / Norbert Neetz
"Vor acht Jahren haben wir eine Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Wenn es nach mir geht, werden wir in den nächsten Jahren auch die Quote für Sozialabgaben im Grundgesetz festschreiben", sagt der Bundeswirtschaftsminister.
13.02.2019

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bringt eine Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge per Grundgesetz ins Gespräch. "Wir müssen die magische Marke von 40 Prozent unbedingt einhalten", sagte Altmaier dem Magazin "Stern" laut Vorabbericht vom Mittwoch.

Sorge um Wirtschaftsstandort

"Vor acht Jahren haben wir eine Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Wenn es nach mir geht, werden wir in den nächsten Jahren auch die Quote für Sozialabgaben im Grundgesetz festschreiben", erläuterte er. So könne sichergestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht untergraben werde.

Der Anteil der Sozialversicherungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, beträgt derzeit 39,7 Prozent vom Bruttolohn. "Ich halte das für eine Obergrenze", sagte der Wirtschaftsminister dem Magazin. Würde sie überschritten, gingen seinen Worten zufolge Arbeitsplätze verloren, weil weniger investiert würde oder weil es sich dann erst recht lohnen würde, Menschen durch Maschinen zu ersetzen.

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