Beim Prozessbeginn gegen die "Gruppe Freital" in Dresden im März 2017
epd-bild/Matthias Rietschel
Im Dresdner Prozess gegen die rechtsextreme "Gruppe Freital" sieht die Generalbundesanwaltschaft den Vorwurf der terroristischen Vereinigung erfüllt.
17.01.2018

In seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht betonte Oberstaatsanwalt Jörn Hauschild am Mittwoch, die achtköpfige Gruppe habe ein "Klima der Angst verbreitet". Von ihr sei die "Gefahr schwerster Straftaten" ausgegangen. Durch die Gruppenstruktur und den "Gruppenzwang" hätten sich die Mitglieder untereinander gegenseitig radikalisiert. Sie hätten geplant und strukturiert agiert. Alle acht Angeklagten verfügten über eine rechtsextreme und fremdenfeindliche Gesinnung.

Die sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren sollen im Jahr 2015 Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingswohnungen, ein linkes Wohnprojekt und politische Gegner begangen haben. Der Prozess gegen die acht Angeklagten vor dem Oberlandesgericht hatte am 7. März 2017 unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen in einem extra dafür eingerichteten Verhandlungssaal begonnen. Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann hatte am Dienstag nach 65 Verhandlungstagen die Beweisaufnahme geschlossen. Nach der Generalbundesanwaltschaft haben Nebenkläger und die insgesamt 16 Verteidiger das Wort.

Versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung

Hauschild betonte in seinem Plädoyer, nur einem "glücklichen Umstand" sei es zu verdanken, dass bei den Anschlägen der Angeklagten keine Menschen getötet wurden. Gestoppt worden sei die Gruppe wegen "umfänglicher Ermittlungen der Polizei", sagte er als Vertreter der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Die Tötung von Menschen sei billigend in Kauf genommen worden. Die Taten werden von der Generalbundesanwaltschaft als versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung gewertet.

Der Anklagevorwurf habe sich "umfänglich bestätigt", sagte Hauschild weiter. In die Bewertung seien auch Polizeiberichte und Chat-Protokolle aus sozialen Netzwerken eingeflossen. Innerhalb der Vereinigung komme den beiden Angeklagten Timo S. und Patrick F. eine Rädelsführerschaft zu. Die Angriffe auf politische Funktionsträger sowie Andersdenkende wertete Hauschild als "Angriff auf das Demokratieprinzip".

Taten teilweise gestanden

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte das Verfahren im April 2016 an sich gezogen. Einige der Angeklagten haben die Taten eingeräumt, bestritten jedoch die Absicht zu töten. Einer der zwei mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe hatte wenige Wochen nach Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.