Susanne Breit-Keßler MHD
Susanne Breit-Keßler
Ab in die Tonne? Nix da
Lebensmittel und die Dauer ihrer Genießbarkeit sind ein gutes Thema für den Jahresstart. Denn manches mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum kann man (noch) essen, anderes sollte schleunigst entsorgt werden
04.01.2023

MHD. Ein Kürzel, das manche Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Huch! Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist abgelaufen - Sauerrahm, Käse, Marmelade, Wurst oder Fisch sind nicht mehr gut. Weg damit, ab in die Tonne oder hinein in den Biomüll...?

Nein, natürlich nicht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nur, dass bis zu dem aufgedruckten Tag dieses Lebensmittel einwandfrei sein sollte, was den Geschmack, den Geruch, die Farbe und natürlich den Nährwert anbelangt.

Sollte. Es passiert schon auch mal, dass man, wie ich, den Gästen zuliebe eine feine Bio-Pastete mit Lachs und sonnengetrockneten Tomaten kauft – ha! -, um nach dem Öffnen einen Anblick zu erhalten, den ich hier keinesfalls wiedergeben möchte. Sie lesen sonst diesen Blog nie wieder. Ich für meinen Teil prüfe immer alles, was ich kaufe, egal, was für ein Datum draufsteht. Wenn das Lebensmittel vor der Zeit verdorben ist, gilt auch hier: Nicht wegwerfen! Aber gleich zurückbringen und deutlich reklamieren.  

Ein bloß abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet, dass man dem Produkt noch eine Spanne Genießbarkeit zurechnen und es deswegen auch verkaufen darf. Es heißt ja „mindestens“. Von diesem Datum unbedingt zu unterscheiden ist das Verbrauchs- oder Verfallsdatum. Ist das erreicht: Verkauf verboten, Verzehr unterlassen – schnurz, ob Geflügel oder Hackfleisch tatsächlich schon hinüber sind. Sie könnten bereits gemeine Erreger tragen, die sich selbst bei Kälte munter vermehren oder lebensgefährliche Giftstoffe bilden.

Vakuumiertes, kalt geräuchertes Fischfilet oder ebenso verpackte Wurst, frischer Fisch, Geflügelfleisch und klein geschnittenes Fleisch sind ebenso gefährlich wie Feinkost- oder fertig geschnippelte Salate – dann, wenn das Verbrauchsdatum erreicht ist. Rohe Würste und Brät sollte man genau wie Hackfleisch am gleichen Tag verbrauchen (oder sofort einfrieren). Das später aufzufuttern wäre Sparsamkeit am ganz falschen Platz. Aber sonst, beim MHD, da kann man es getrost so wie ich machen.

Liebend gerne lebe ich und ich möchte bestimmt niemand anderem schaden, schon gar nicht meinen Gästen. Deswegen nutze ich meine Nase, die bei üblen Gerüchen schnell beleidigt ist, meine scharfen Augen und eventuell meine empfindliche Zunge. Riecht der Frischkäse gut, sieht er prima aus und schmeckt er unverdächtig erfreulich, dann kommt er auf den Tisch. Falls nicht – weg damit. Das eigene Verfallsdatum muss durch schlechte Lebensmittel nicht vorgezogen werden.

Ich halte es mit Oscar Wilde: „Mit dem guten Geschmack ist es ganz einfach. Man nehme von allem nur das Beste.“ Und wir wissen ja, dass das nicht teuer sein muss. In diesem Sinne ein köstliches, gesundes neues Jahr.

Vom Blog zum Buch:
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Kolumne

Susanne Breit-Keßler

Essen und Trinken hält Leib und ­Seele zusammen. Und darüber Neues zu lesen, macht den Geist fit. Viele Folgen lang hat Susanne Breit-Keßler Ihnen Woche für Woche ihre Gedanken dazu aufgeschrieben und guten Appetit gewünscht. Im Sommer 2024 endete die Kolumne. Die Texte sind weiter im Archiv abrufbar.