chrismon: Im hessischen Limburg sollen die Bürger darüber abstimmen, ob Tauben per Genickbruch getötet werden dürfen – oder nicht. Ist das überhaupt erlaubt?
Sönke Gerhold: Wenn Sie ein Tier töten dürfen, müssen Sie die schmerzloseste Methode wählen, die dafür in Betracht kommt. Mir ist bei Tauben die Tötung durch Greifvögel, Genickbruch oder Gift bekannt. Der Schusswaffeneinsatz ist hier nicht zulässig, da in der Stadt dadurch Bürger gefährdet werden könnten.
Haben die Tauben ein Recht, in der Stadt zu leben?
Ja. Grundsätzlich dürfen Tiere nicht getötet werden. Das ist der Ausgangspunkt. Wenn man trotzdem Tiere töten möchte, braucht man einen Rechtfertigungsgrund. Da gibt es verschiedene: Etwa wenn von einem Tier eine unmittelbare Gefahr ausgeht, die Sie nicht anders abwehren können. Stellen Sie sich vor, Sie werden von einem Bären angegriffen und Ihr Abwehrspray zeigt keine Wirkung, dann dürfen Sie eine Pistole ziehen und den Bären töten. Das Tierschutzgesetz selbst verlangt einen "vernünftigen" Grund für die Tötung. Es braucht einen nachvollziehbaren Grund, der das Tierschutzinteresse überwiegt. Auch hierbei handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund.
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Damit ist auch klar, dass…
Damit ist auch klar, dass die Freude am Leid der Tiere Sadismus ist. Besonders wenn mit dieser "Freude" auch das Risiko des Todes des Tieres verbunden ist. Wie ist es mit dem Angeln? Wenn der Fisch an der Angel ist, zappelt er dann vor Freude, weil er endlich an der frischen Luft ist? Und wie ist das mit der Gefangenschaft von Tieren? Singt der Kanarienvogel aus Verzweiflung oder weil er sich freut, nicht mehr soviel fliegen zu müssen?
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