Andererseits - Der (un)ehrliche Finder
Andererseits - Der (un)ehrliche Finder
Kati Szilagy
Der (un)ehrliche Finder
50 Euro vor dem Haus gefunden. Soll man da in der Nachbarschaft Bescheid sagen?
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29.12.2020

Nick H., Kaltenkirchen fragt:

"Wir leben in einem Mehrparteienhaus, in dem die meisten Mieter sehr gut zusammenhalten und sich regelmäßig treffen. Es gibt auch einen gemeinsamen Chat auf Whatsapp. Neulich fand ich morgens einen 50-Euro-Schein auf dem Bürgersteig vor unserer Auffahrt. Ist es meine Pflicht, im Chat zu fragen, ob jemand das Geld vermisst?"

 

Stefanie Schardien antwortet:

Manchmal kann die Ethik Fragen ganz entspannt ans Recht verweisen. Das gibt nämlich schon eine klare Antwort: Ein Geldfund über 10 Euro muss laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 965 unverzüglich dem Eigentümer oder, falls unbekannt, der zuständigen Behörde angezeigt werden. ­Meldet sich sechs Monate lang niemand, gehört das Geld Ihnen. Dass Sie sich selbst auf die ­Suche nach dem Eigentümer machen müssten, ist nicht ­vorgesehen.

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Stefanie Schardien

Dr. Stefanie Schardien, geboren 1976, ist Theologin und Theologische Geschäftsführerin des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik. Zuvor war sie Pfarrerin in St. Michael in Fürth. Sie war Juniorprofessorin an der Universität Hildesheim für Systematische Theologie und arbeitete als Pfarrerin für Kindergottesdienst im Amt für Gemeindedienst der Bayerischen Landeskirche. Schardien ist Mitglied der Präsidialversammlung des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Seit 2019 gehört Schardien dem festen Team der ARD-Sendung "Das Wort zum Sonntag" an.

An dieser Stelle schiebt das Recht die Frage ­lächelnd an die Ethik zurück, die den ungelösten Rest bearbeiten muss: Denn was hindert Sie ernsthaft an der kurzen Nachfrage im Chat? Ihr persönliches Glücksbudget wird sich bei der Überbringung des Fundes an ­einen dankbaren Nachbarn deutlicher erhöhen, als wenn Sie sich von dem Geld heimlich ­einen netten Abend machen, Gewissensbisse inklusive (erst recht, wenn herauskommt, dass jemand das Geld vermisst und Sie sich dann auch nur maximal mit Notlügen nachträglich als Finder outen können . . .). Oder höre ich einen leisen Zweifel ­heraus? Könnte womöglich einer der netten Nachbarn die schnelle Chance wittern und unrecht­mäßig die 50 Euro für sich re­klamieren? Dann gehen Sie den sicheren Weg, melden den Fund im Büro, und nach einem halben Jahr spendieren Sie der Haus­gemeinschaft beim nächsten Sommerfest Getränke.

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Hallo Corona-Team!
Eine kleine Geschichte dazu:
Vor ein paar Jahren, da wurde mir in meinem Stammlokal in Gostenhof (Ortsteil von Nürnberg) mein Portemonnaie "geklaut", mit etwa 200 €, Kreditkarten etc. pp.! Sperrung der Bank- bzw. Kreditkarte, Anzeige bei der Polizei und noch andere neckische "Feinheiten" folgten nach. Mein Geldbörsel sah ich nie mehr wieder.

Kurze Zeit später war ich meiner Lieblingsbäckerei in Gostenhof, kein Mensch, außer mir befand sich im Laden und siehe da, auf der Ladentheke lag ein Portemonnaie; Inhalt mindestens 1000 €, dazu Bank- und Kreditkarte und anderen "Kleinigkeiten".
Ich übergab diese Geldbörse natürlich mit vollem Inhalt der Bäckereifachverkäuferin, kaufte mir eine Tasse Kaffee und ein Stück Gebäck und setzte mich ins Cafe (ja, das war damals im Jahre 2014 möglich).
Der Bäckereifachverkäuferin sagte ich noch, das mir schon ein Dankeschön des Portemonnaie-Verlierers genügen würde.
Nach einer Viertelstunde kam die Bäckereifachverkäuferin an meinen Tisch und übergab mir einen Finderlohn in Höhe von 10 €.

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Die Sache ist doch einfach - Ich würde die Hausgemeinschaft fragen ob wer Geld verloren hat. Wenn ja, würde ich fragen wieviel und in welcher Anzahl von Banknoten. Wenn dann immernoch mehr als eine Person dabei bleibt, würde ich nach einem Hund als Erschnüffler in der Hausgemeinschaft fragen. Sollte das alles nichts bringen, würde ich den Personen das Geld geben und es ihnen überlassen sich nach bestem Gewissen zu einigen. :)