„Grundsätzlich dürfen Beamte nichts annehmen“, sagt Reiner Pilz, der Vorsitzende des hessischen Landeselternbeirats in unserem chrismon-Interview. Und das gilt so auch für die fünf Bundesländer, in denen wir nachgefragt haben. Aber sind Geschenke immer und generell verboten? Nein, denn es kommt auf den Einzelfall an:
Strenge Regeln gelten in Baden-Württemberg. Geschenke im Klassenverband – also genau das, wozu auch Reiner Pilz rät – seien im „gesellschaftlich üblichen Rahmen“ akzeptabel. Aber bei Einzelgeschenken gibt es ein Limit: „Zulässig sind kleine Aufmerksamkeiten mit einer Wertgrenze von fünf Euro. Ein Weihnachtsstern oder selbst gebackene Plätzchen wären demnach in Ordnung“, so Nadine Gaupp vom Kultusministerium in Stuttgart.
In Bayern wie auch in Thüringen gilt bei Geschenken ab einem Wert von 25 Euro: Vorsicht! Nach Auskunft von Carolin Völk vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst wird den Lehrkräften angeraten, erst beim Dienstherrn nachzufragen, ob es in Ordnung ist, teurere Geschenke mit einem vermuteten Wert von mehr als 25 Euro anzunehmen. Ist es weniger, sei die Erlaubnis, das Präsent zu erhalten, „als stillschweigend erteilt anzusehen".
In Schleswig-Holstein will das Bildungsministerium „jeden Anschein vermeiden, dass Landesbedienstete im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich sein könnten“. Aber auch im Norden gibt es laut Pressesprecher Thomas Schunck Ausnahmen von der Regel. „Das Verbot gilt nicht für geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von zehn Euro.“
Eine schöne Idee kommt aus Thüringen. Bargeld anzunehmen ist den Lehrern dort generell verboten. Und auch wenn ein Geschenkwert von unter 25 Euro in Ordnung sei, empfiehlt das Bildungsministerium im Freistaat „generell, von geldwerten Geschenken abzusehen“. Pressesprecher Frank Schenker weiß eine Alternative: „Wenn Eltern und Kinder gegenüber ihren Lehrerinnen und Lehrern Wertschätzung zum Ausdruck bringen wollen, lässt sich dies zum Beispiel sehr schön über im Klassenverband gemalte Bilder oder gemeinsam vorgetragene Gedichte tun.“ Damit ist er sich einig mit Filiz Soytürk, Pressereferentin im Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf: In Nordrhein-Westfalen gelten strenge Regeln, was Geschenke angeht. Die Ausnahme sind Aufmerksamkeiten wie Pralinen, die „im allgemeinen Empfinden als angemessen zu bewerten sind“. Wichtig, so Soytürk, sei doch auch, „dass die Geste zählt“.