Einbrecher müssen mindestens ein Jahr hinter Gitter! So lauteten die Schlagzeilen, nachdem die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD im Bundestag eine Verschärfung des Strafrechts beschlossen hatte. Was die Koalitionäre nicht so gern hören: Für Wohnungseinbruch konnte man auch bisher bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern. Neu ist lediglich der Straftatbestand des „Einbruchdiebstahls in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“. Bei ihm soll kein minder schwerer Fall mehr möglich sein, eine Bewährungsstrafe ist damit ausgeschlossen.
Das mag Menschen, die Einbrecher im Haus hatten, trösten. Einbruchsopfer fühlen sich stark verunsichert, das wiegt oft schwerer als der Schaden. Aber höhere Strafen bringen nichts, wenn Diebe nicht verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei nur 17 Prozent. Für bessere Ermittlungsergebnisse braucht es mehr Personal – und das ist teuer. „Polizei ist Ländersache!“, kontern Bundespolitiker. Und machen lieber Symbolpolitik. Vor der Bundestagswahl will niemand als Blockierer schärferer Gesetze gelten.
Mutig wäre es, den Wählern zu erklären, dass Polizeiarbeit Geld kostet, Steuergeld. Wie auch guter Justizvollzug. Wer künftig nach einem Einbruch erstmals im Knast landet, soll dort ja nicht noch besser lernen, Schlösser zu knacken, sondern das eigene Leben in den Griff zu bekommen.