Geh doch als Teebeutel . . .
Mit Waffen zum Karneval? Einfach mal die Tipps der Lokalzeitung befolgen.
Lena Uphoff
Und es stimmt auch Standard 2, gefunden bei „gutefrage.net“. Frage: „Darf ich als römischer Legionär ein Gladius in Originalgröße 86 cm tragen?“ Antwort: „Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG sind Dekoschwerter nicht als Waffen eingestuft, allerdings ist auch §42 a WaffG zu beachten.“ Stimmt sicher auch. Aber man kann auch einfach die Kostümtipps der Lokalzeitung befolgen. Meerjungfrau, Rokoko und Teebeutel lassen sich ganz einfach mit Haushaltsutensilien basteln. Sind nicht strafbar. Und schon hat man ein Problem weniger.
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