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Fahrradleasing für Kirchenmitarbeiter
Nicht nur Autos kann man leasen. Der Kirchenkreis Hamburg/Südholstein steigt aufs Fahrrad
21.03.2017

Was rettet Jürgen Reißner? Das Klima. Eine gute Idee: Berufstätige leasen Fahrräder statt Autos, die sie von der Steuer absetzen können. Gut für die Gesundheit, gut für die Umwelt. Seit 2012 macht der Fiskus das möglich.

Wie kam er darauf? Reißner wollte ein bestimmtes E-Bike, das seinen Rücken schont – für ihn aber zu teuer war. Er recherchierte und stieß auf diese Möglichkeit, Steuern zu sparen. Seinem Arbeitgeber, dem Evangelischen Kirchenkreis Hamburg West/Südholstein, gefiel die Idee.

Wie hoch ist die Leasinggebühr? Die Rate schwankt je nach Wert des Rads und je nach Steuerklasse. Fest steht: Je teurer das Fahrrad, desto mehr spart man. Das funktioniert so: Der Arbeitnehmer sucht sich sein Wunschrad im teilnehmenden Fachgeschäft aus. Über die Fahrradleasingfirma kann der Arbeitgeber das gewünschte Rad leasen. Die Raten werden dem Beschäftigten direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Jetzt zahlen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber weniger Steuern. Der Radler muss das Fahrrad nun noch mit einem Prozent des jeweiligen Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Ist jedes Fahrradmodell erlaubt? Im Prinzip ja. Damit sich aber der bürokratische Aufwand lohnt, muss es mindestens 749 € kosten. Ob das dann ein Rennrad aus Carbon oder ein Retro-Bonanza-Bike ist, bleibt dem Nutzer überlassen. Die ersten Fahrradleaser des Kirchenkreises beschafften sich alle ein E-Bike.

Wie lief das Leasing an? Gemütlich. Im ersten Monat des Leasingangebots blieb es bei fünf E-Bike-Fahrern. Da ist noch Luft nach oben.

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