Geh doch als Teebeutel . . .
Mit Waffen zum Karneval? Einfach mal die Tipps der Lokalzeitung befolgen.
Tim Wegner
21.03.2017

Es gibt viele Probleme auf der Welt. Karnevalisten haben noch eins: Darf man 2017 mit Waffen zum Straßenkarneval? Trotz Terror, trotz Kölner Silvesternacht? Eine Frage, die in den sozialen Medien mit dem nötigen Ernst diskutiert wird. Es gibt darauf zwei Antworten. Standard 1: „Wir lassen uns den Spaß nicht vermiesen!“ Standard 1 geht immer, das-wäre-ja-noch-schöner und der-Terror-darf-nicht-die-Hoheit-über-uns-kriegen. Stimmt ja irgendwie.

Und es stimmt auch Standard 2, gefunden bei „gutefrage.net“. Frage: „Darf ich als römischer Legionär ein Gladius in Originalgröße 86 cm tragen?“ Antwort: „Nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG sind Dekoschwerter nicht als Waffen eingestuft, allerdings ist auch §42 a WaffG zu beachten.“ Stimmt sicher auch. Aber man kann auch einfach die Kostümtipps der Lokal­zeitung befolgen. Meerjungfrau, Rokoko und Teebeutel lassen sich ganz einfach mit Haushaltsutensilien basteln. Sind nicht strafbar. Und schon hat man ein Problem weniger.

Die Kommentarfunktion ist nur noch für registrierte Nutzer verfügbar. Um einen Leserkommentar schreiben zu können, schließen Sie bitte ein Abo ab, schreiben Sie uns eine Mail an leserpost@chrismon.de oder diskutieren Sie auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit.