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Darf ein deutsches Gericht einen syrischen Folterknecht verurteilen? Also Repräsentanten des deutschen Staates den Repräsentanten des syrischen Staates? Deutsche Rechtsprechung im Namen des syrischen Volkes?
Das Oberlandesgericht in Koblenz hat genau das getan. Der 58-jährige Anwar R., ehemaliger Oberst des syrischen Geheimdienstes, wurde für schuldig befunden, für die Folter an über 4.000 Menschen und für den Tod von 27 Menschen wesentlich mitverantwortlich zu sein. Der Folterknecht wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er legte Berufung ein.
Die einhellige Meinung zu diesem Urteil: Ein historischer Schuldspruch und berechtigt. Und: Endlich! Sind wir jetzt auf dem Weg zu einer Weltjustiz?
Die Bundesanwaltschaft sieht den weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in einem Bürgerkriegsland. Und begrüßt das Urteil.
Der Angeklagte wurde verurteilt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Konkret: Neben Mord und Folter auch wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und wegen Freiheitsberaubung. Bei den Folterungen seien Schläge, Tritte und Elektroschocks eingesetzt worden. Dies wurde an Hand von mehreren tausend schrecklichen Fotos nachgewiesen. R. habe, so das Gericht, diese Taten maßgeblich angeordnet und überwacht.
Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, begrüßte diesen „historischen Schuldspruch“ ebenfalls. Er sei vorbildlich für andere Rechtsstaaten. Sie sollten ebenfalls gegen brutale staatliche Menschenrechtsverletzungen vorgehen. Ähnlich äußerte sich der neue deutsche Justizminister Marco Buschmann.
Der syrische Schriftsteller Rafik Schami: „Hier hat ein Land gezeigt, was man von der eigenen Geschichte lernen kann, und solchen kaltblütigen Mördern gezeigt, dass sie, auch wenn sie flüchten, bestraft werden können.“ Der Täter war vor einigen Jahren aus Syrien nach Deutschland geflüchtet und wurde hier von einigen seiner Opfer erkannt. Der syrische Menschenrechtsaktivist Rafik Schami: „Dieses Urteil gibt uns die Hoffnung, dass das Regime fallen und wir frei sein werden“.
In Fällen solch brutaler Menschenrechtsverletzungen dürfen und sollten sich ausländische Gerichte öfter einmischen. Dies sei, so die Süddeutsche Zeitung, „ein Glück“. Syrien ist natürlich ein anderes Land und ein anderer Kulturkreis. Doch kein Bürgerkrieg der Welt rechtfertigt Menschenrechtsverletzungen wie sie leider auch in vielen anderen Ländern täglich passieren. Zum Beispiel in Vietnam, China, Russland, Kasachstan, Myanmar oder in Ägypten. In einige dieser Länder exportiert auch Deutschland Waffen, obwohl bekannt ist, dass solcher Waffenexport oft ein Beitrag zum Massenmord ist.
Vieles darf ein Staat frei entscheiden. Folter nicht. Dies gilt auch für das US-Gefangenenlager Guantanamo. Die noch junge Idee des „Weltrechtprinzips“ verbietet das. Auch in Deutschland ist dieses Prinzips erst 2002 in die Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuches gegossen worden. Und das war jetzt die Basis für das Koblenzer Urteil.
Doch nicht zu vergessen: Der Haupttäter, Syriens Präsident Assad, ist noch immer an der Macht. Millionen Syrer sind vor seiner Brutalität geflohen – auch nach Deutschland. Insofern gehen die Zustände im fernen Syrien auch uns etwas an. Folter und Mord sind bis heute zentrale Elemente des Assad-Regimes.
Menschenrechte sind oberstes Völkerrecht
Eine konsequente Völkerstrafjustiz darf keine Grenzen mehr kennen. Auch Klimaschutz sollte künftig oberstes Völkerrecht werden. Immerhin hat dazu das Bundesverfassungsgericht im April 2021 einen ersten Beitrag geleistet. Danach musste die Bundesregierung den deutschen Beitrag zum Klimaschutz deutlich verschärfen, um die Freiheitsrechte der künftigen Generationen zu schützen. Beide Urteile zeigen, dass sich das Völkerrecht in die richtige Richtung bewegt.
Für Folterknechte und für Klimaschänder wird es künftig riskanter, sich frei und unbehelligt zu bewegen. Gut so! Das Koblenzer Gericht hat Völkerrechtsgeschichte geschrieben. Ein schwacher, aber wichtiger Trost für die Opfer.