Kein Schlussstrich!
Das Urteil im NSU-Prozess ist gesprochen. Die Aufarbeitung muss weitergehen
Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff
30.07.2018

Lebenslänglich für Beate Zschäpe, zehn Jahre Haft für Ralf Wohlleben, drei für Holger Gerlach und Carsten Schultze. Ein weiterer Unterstützer des Mordtrios ­"Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), André Eminger, wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Auf der Tribüne johlten Nazis – unerträglich, aber im Rechtsstaat erlaubt.

Portrait Burkhard Weitz, verantwortlicher Redakteur für chrismon plusLena Uphoff

Burkhard Weitz

Burkhard Weitz war als chrismon-Redakteur bis Oktober 2022 verantwortlich für die Aboausgabe chrismon plus. Er studierte Theologie und Religionswissenschaften in Bielefeld, Hamburg, Amsterdam (Niederlande) und Philadelphia (USA). Über eine freie Mitarbeit kam er zum "Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt" und war mehrfach auf Recherchen in den USA, im Nahen Osten und in Westafrika. Seit November 2022 betreut er als ordinierter Pfarrer eine Gemeinde in Offenbach.
Man kann über das Urteil des Oberlandesgerichts ­München unterschiedlicher Meinung sein. Hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wirklich nur diese drei bis vier Helfer für ihre Sprengstoffattentate in Köln und Nürnberg, für die gezielten Morde in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn sowie für die Banküberfälle in Chemnitz, Zwickau, Stralsund, Arnstadt und Eisenach? Das Gericht brachte da leider kein Licht ins Dunkel.
Und was hat der Staat aus seinem Versagen gelernt? Daraus, dass Polizeiermittler rassistische Vorannahmen hatten, von Mafiaverbrechen im Ausländermilieu ausgingen und einen rechtsextremen Täterkreis ausschlossen? Aus der nie ge­klärten Verstrickung des Verfassungsschutzes in die Morde? Die Aufarbeitung der NSU-Verbrechen ist mit dem Prozess nicht abgeschlossen. Sie muss weitergehen.

 

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