Der emeritierte Bochumer Professor für Altes Testament, Jürgen Ebach, kritisiert: Hier übersetze die neue Lutherbibel falsch – wie seinerzeit Luther. Wer es korrekt haben wolle, müsse auf die Zürcher Bibel zurückgreifen. Dort heißt es: "Zur Gerechtigkeit wird zurückkehren das Recht."
Richtig ist: Luther wusste, wie der Vers wörtlich lauten muss. Das kann man in seiner Psalmenausgabe von 1524 sehen. Dort hatte er noch übersetzt: "Das Gericht wird wieder zu Recht kommen." Die spätere Übersetzung von 1531 hat dann ein Team von Fachleuten unter Luthers Leitung geschaffen. Mit dabei: Matthäus Aurogallus, Hebraist und Sprachwissenschaftler. Er hätte Luther keinen Fehler durchgehen lassen.
Christoph Kähler
Luther hat sich also etwas gedacht, als er sich für das Merkwort "Recht muss Recht bleiben" entschied. Es ist eine Tautologie – wie: "weißer Schimmel". Tautologien werden rhetorisch eingesetzt. Man kann sie sich gut einprägen – und sucht dann den tieferen Sinn: Das im Gerichtssaal gesprochene Recht soll wieder dem göttlichen Recht entsprechen – diese Hoffnung hat Luther sehr prägnant mit dem Satz eingefangen.
Das göttliche Recht gibt es schon seit Urzeiten, also lasst uns dazu zurückkehren!